Hundesteuer Nienburg (Weser) 2026
Stand: Satzung vom 25. Juni 2019, geprüft am 1. Oktober 2026
In Nienburg (Weser) kostet der erste Hund 72 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 132 €. Für einen gefährlichen Hund werden 600 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Juli 2019.
Hunde aus den beiden Nienburger Tierheimen sind zwei Jahre lang steuerfrei.
Steuersätze in Nienburg (Weser)
| Erster Hund | 72 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 132 € |
| Jeder weitere Hund | 180 € |
| Gefährlicher Hund | 600 € |
Als gefährlich gilt: § 3 Abs. 1 Buchst. d und Abs. 3: 600 € je gefährlichem Hund; Hunde, deren Gefährlichkeit nach § 7 Abs. 1 NHundG festgestellt wurde
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Nienburg (Weser)?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 72 € | 720 € |
| 2 Hunde | 204 € | 2.040 € |
| 3 Hunde | 384 € | 3.840 € |
| 1 gefährlicher Hund | 600 € | 6.000 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Nienburg (Weser): das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Woche bei der Stadt Nienburg (Weser) an. Hund in Nienburg (Weser) anmelden (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Niedersachsen: Sachkundenachweis für alle Halter (theoretische Prüfung vor Beginn der Haltung, praktische im ersten Haltungsjahr, mit Ausnahmen), Mikrochip für Hunde älter als sechs Monate und Anmeldung beim Zentralen Hunderegister.
- Befreiungen prüfen.
Hund aus dem Tierheim? In Nienburg (Weser) gilt:
- Hunde aus den örtlichen Tierheimen Tierschutz Nienburg Drakenburger Heide e. V. und Tierschutz Nienburg-Schessinghausen: 2 Jahre befreit
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 72 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag jährlich zum 01.07.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an.
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Diensthunde von Zoll, Polizei, Bundesgrenzschutz und kommunalen Dienststellen
- Diensthunde nach ihrem Dienstende
- Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl
- Gebrauchshunde von Forstbeamten, Privatforstangestellten, Berufsjägern, Feld- und Forstaufsehern und bestätigten Jagdaufsehern in erforderlicher Anzahl
- Geprüfte Sanitäts-, Schutz- oder Rettungshunde staatlich anerkannter Sanitäts- und Zivilschutzeinrichtungen
- Blindenführhunde
- Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe hilfloser Personen unentbehrlich sind (Merkzeichen B, aG, GL oder H), ein Hund je Person
- Hunde aus den örtlichen Tierheimen Tierschutz Nienburg Drakenburger Heide e. V. und Tierschutz Nienburg-Schessinghausen: 2 Jahre befreit
- Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten, für anderswo in Deutschland versteuerte Hunde
- Keine Befreiung für gefährliche Hunde
Ermäßigt wird
- 50 % für einen Wachhund von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
- 50 % für den ersten Hund auf Antrag, wenn die volle Steuer aus sozialen Gründen unbillig wäre
- Keine Ermäßigung für gefährliche Hunde
Landesrecht in Niedersachsen
- Hundehaftpflicht
- In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Pflicht für jeden Hund älter als sechs Monate, mind. 500.000 € Personen-/250.000 € Sachschäden (§ 5 NHundG); ausgenommen Diensthunde juristischer Personen des öffentlichen Rechts.
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Gefährlichkeit wird nur im Einzelfall von der Fachbehörde festgestellt (gesteigerte Aggressivität, z.B. Biss, Kampfbereitschaft, Zucht/Ausbildung auf Schärfe, § 7). Danach Erlaubnispflicht (§ 8), Voraussetzungen u.a. 18 Jahre, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, praktische Sachkundeprüfung mit dem Hund, Wesenstest, Chip und Haftpflicht (§ 10); ab Feststellung Leine und Beißkorb außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke (§ 9 Satz 4).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht im NHundG (§ 2 nur allgemeine Gefahrvermeidungspflicht). In der freien Landschaft Leinenpflicht in der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit vom 1. April bis 15. Juli (§ 33 Abs. 1 Nr. 1 b NWaldLG; Ausnahmen u.a. Jagd-, Rettungs-, Hüte-, Polizei-, Blindenführhunde); Feld- und Forstordnungsbehörden können per Verordnung weitere Leinenpflichten festlegen (§ 33 Abs. 2 NWaldLG). Gefährliche Hunde: Leine und Beißkorb ab Feststellung (§ 9 Satz 4 NHundG). Innerorts regeln Gemeinden Leinenpflichten per Verordnung/Satzung.
- Sachkunde
- Sachkundenachweis ('Hundeführerschein') für alle Halter: theoretische Prüfung vor Beginn, praktische Prüfung im ersten Haltungsjahr (§ 3; Ausnahmen z.B. 2 Jahre Hundehaltung in den letzten 10 Jahren, § 3 Abs. 6). Mikrochip (Transponder) für Hunde älter als sechs Monate (§ 4). Anmeldung beim Zentralen Hunderegister vor Vollendung des 7. Lebensmonats bzw. binnen 1 Monat nach Haltungsbeginn (§§ 6, 16).
- Rechtsgrundlage
- Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), Fassung vom 22. September 2022 (geprüft am 28. September 2026)
Nienburg (Weser) im Vergleich
Nienburg (Weser) liegt 12 € unter dem Median der 61 erfassten Städte in Niedersachsen (84 €). In Niedersachsen teilt sich Nienburg (Weser) Platz 20 von 61 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Nienburg (Weser) Platz 105 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Nienburg (Weser) | – | 72 € | 204 € |
| Neustadt am Rübenberge | 22 km | 120 € | 288 € |
| Wunstorf | 28 km | 132 € | 336 € |
| Verden (Aller) | 31 km | 48 € | 192 € |
| Garbsen | 36 km | 96 € | 240 € |
| Walsrode | 36 km | 66 € | 165 € |
| Median Niedersachsen | – | 84 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Nienburg (Weser)
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Nienburg (Weser) für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Nienburg (Weser) 204 € im Jahr: 72 € für den ersten und 132 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Nienburg (Weser) einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Nienburg (Weser) 600 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 72 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Nienburg (Weser) anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Nienburg (Weser) innerhalb von 1 Woche anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Sind Hunde aus dem Tierheim in Nienburg (Weser) befreit?
Ja, nach der Hundesteuersatzung von Nienburg (Weser) gilt: Hunde aus den örtlichen Tierheimen Tierschutz Nienburg Drakenburger Heide e. V. und Tierschutz Nienburg-Schessinghausen: 2 Jahre befreit.
Wann ist die Hundesteuer in Nienburg (Weser) fällig?
Die Hundesteuersatzung von Nienburg (Weser) nennt als Fälligkeit: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag jährlich zum 01.07.
Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Stadt Nienburg/Weser vom 25.06.2019 (Lesefassung, Ortsrecht 2.21.4, in Kraft seit 01.07.2019)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 25. Juni 2019
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
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