Hundesteuer Neustadt am Rübenberge 2026
Stand: Satzung vom 11. Dezember 2025, geprüft am 1. Oktober 2026
In Neustadt am Rübenberge kostet der erste Hund 120 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 168 €. Für einen gefährlichen Hund werden 660 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Juli 2024.
Seit 2026 gibt es keine Hundesteuermarke mehr: Beim Gassigehen muss der Anmeldenachweis (digital oder auf Papier) mitgeführt werden.
Steuersätze in Neustadt am Rübenberge
| Erster Hund | 120 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 168 € |
| Jeder weitere Hund | 204 € |
| Gefährlicher Hund | 660 € |
Als gefährlich gilt: Hunde, deren Gefährlichkeit nach § 7 NHundG festgestellt worden ist
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Neustadt am Rübenberge?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 120 € | 1.200 € |
| 2 Hunde | 288 € | 2.880 € |
| 3 Hunde | 492 € | 4.920 € |
| 1 gefährlicher Hund | 660 € | 6.600 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Neustadt am Rübenberge: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Woche bei der Stadt Neustadt am Rübenberge an. Hund in Neustadt am Rübenberge anmelden (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Neustadt am Rübenberge gibt keine Hundesteuermarke aus.
- Hundehaftpflicht. In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Niedersachsen: Sachkundenachweis für alle Halter (theoretische Prüfung vor Beginn der Haltung, praktische im ersten Haltungsjahr, mit Ausnahmen), Mikrochip für Hunde älter als sechs Monate und Anmeldung beim Zentralen Hunderegister.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Neustadt am Rübenberge
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 120 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag als Jahresbetrag zum 01.07.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Neustadt am Rübenberge abmelden (offizielle Seite der Stadt)
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
- Assistenzhunde nach § 12e Abs. 3 BGG (mit Anerkennung oder Zertifikat) und ehemalige Assistenzhunde im selben Haushalt, wenn ein neuer Assistenzhund aufgenommen wird
- Diensthunde staatlicher und kommunaler Stellen sowie geprüfte Sanitäts-, Schutz- und Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten
- Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Neustadt aufhalten, für bereits anderswo versteuerte Hunde
Ermäßigt wird
- 50 % für einen Hund zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
Landesrecht in Niedersachsen
- Hundehaftpflicht
- In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Pflicht für jeden Hund älter als sechs Monate, mind. 500.000 € Personen-/250.000 € Sachschäden (§ 5 NHundG); ausgenommen Diensthunde juristischer Personen des öffentlichen Rechts.
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Gefährlichkeit wird nur im Einzelfall von der Fachbehörde festgestellt (gesteigerte Aggressivität, z.B. Biss, Kampfbereitschaft, Zucht/Ausbildung auf Schärfe, § 7). Danach Erlaubnispflicht (§ 8), Voraussetzungen u.a. 18 Jahre, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, praktische Sachkundeprüfung mit dem Hund, Wesenstest, Chip und Haftpflicht (§ 10); ab Feststellung Leine und Beißkorb außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke (§ 9 Satz 4).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht im NHundG (§ 2 nur allgemeine Gefahrvermeidungspflicht). In der freien Landschaft Leinenpflicht in der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit vom 1. April bis 15. Juli (§ 33 Abs. 1 Nr. 1 b NWaldLG; Ausnahmen u.a. Jagd-, Rettungs-, Hüte-, Polizei-, Blindenführhunde); Feld- und Forstordnungsbehörden können per Verordnung weitere Leinenpflichten festlegen (§ 33 Abs. 2 NWaldLG). Gefährliche Hunde: Leine und Beißkorb ab Feststellung (§ 9 Satz 4 NHundG). Innerorts regeln Gemeinden Leinenpflichten per Verordnung/Satzung.
- Sachkunde
- Sachkundenachweis ('Hundeführerschein') für alle Halter: theoretische Prüfung vor Beginn, praktische Prüfung im ersten Haltungsjahr (§ 3; Ausnahmen z.B. 2 Jahre Hundehaltung in den letzten 10 Jahren, § 3 Abs. 6). Mikrochip (Transponder) für Hunde älter als sechs Monate (§ 4). Anmeldung beim Zentralen Hunderegister vor Vollendung des 7. Lebensmonats bzw. binnen 1 Monat nach Haltungsbeginn (§§ 6, 16).
- Rechtsgrundlage
- Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), Fassung vom 22. September 2022 (geprüft am 28. September 2026)
Neustadt am Rübenberge im Vergleich
Neustadt am Rübenberge liegt 36 € über dem Median der 61 erfassten Städte in Niedersachsen (84 €). In Niedersachsen teilt sich Neustadt am Rübenberge Platz 50 von 61 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Neustadt am Rübenberge Platz 366 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Neustadt am Rübenberge | – | 120 € | 288 € |
| Wunstorf | 9 km | 132 € | 336 € |
| Garbsen | 13 km | 96 € | 240 € |
| Seelze | 15 km | 158 € | 384 € |
| Wedemark | 19 km | 84 € | 204 € |
| Langenhagen | 20 km | 99 € | 243 € |
| Median Niedersachsen | – | 84 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Neustadt am Rübenberge
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Neustadt am Rübenberge für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Neustadt am Rübenberge 288 € im Jahr: 120 € für den ersten und 168 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Neustadt am Rübenberge einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Neustadt am Rübenberge 660 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 120 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Neustadt am Rübenberge anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Neustadt am Rübenberge innerhalb von 1 Woche anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Neustadt am Rübenberge fällig?
Die Hundesteuersatzung von Neustadt am Rübenberge nennt als Fälligkeit: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag als Jahresbetrag zum 01.07.
Quelle
- Dokument
- Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Neustadt a. Rbge., Lesefassung Stand 01.01.2026 (Satzung vom 01.06.2018, 1. Änderung ab 01.07.2024, 2. Änderung vom 11.12.2025 ab 01.01.2026)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 11. Dezember 2025
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
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