Hundesteuer Neustadt am Rübenberge 2026

In Neustadt am Rübenberge kostet der erste Hund 120 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 168 €. Für einen gefährlichen Hund werden 660 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Juli 2024.

Seit 2026 gibt es keine Hundesteuermarke mehr: Beim Gassigehen muss der Anmeldenachweis (digital oder auf Papier) mitgeführt werden.

Erster Hund120 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen288 €pro Jahr
Gefährlicher Hund660 €pro Jahr

Steuersätze in Neustadt am Rübenberge

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Juli 2024
Erster Hund120 €
Zweiter Hund168 €
Jeder weitere Hund204 €
Gefährlicher Hund660 €

Als gefährlich gilt: Hunde, deren Gefährlichkeit nach § 7 NHundG festgestellt worden ist

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Neustadt am Rübenberge?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 120 € 1.200 €
2 Hunde 288 € 2.880 €
3 Hunde 492 € 4.920 €
1 gefährlicher Hund 660 € 6.600 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Neustadt am Rübenberge: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Woche bei der Stadt Neustadt am Rübenberge an. Hund in Neustadt am Rübenberge anmelden (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Neustadt am Rübenberge gibt keine Hundesteuermarke aus.
  3. Hundehaftpflicht. In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Niedersachsen: Sachkundenachweis für alle Halter (theoretische Prüfung vor Beginn der Haltung, praktische im ersten Haltungsjahr, mit Ausnahmen), Mikrochip für Hunde älter als sechs Monate und Anmeldung beim Zentralen Hunderegister.
  5. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Neustadt am Rübenberge
  6. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 120 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag als Jahresbetrag zum 01.07.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Neustadt am Rübenberge abmelden (offizielle Seite der Stadt)

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
  • Assistenzhunde nach § 12e Abs. 3 BGG (mit Anerkennung oder Zertifikat) und ehemalige Assistenzhunde im selben Haushalt, wenn ein neuer Assistenzhund aufgenommen wird
  • Diensthunde staatlicher und kommunaler Stellen sowie geprüfte Sanitäts-, Schutz- und Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten
  • Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Neustadt aufhalten, für bereits anderswo versteuerte Hunde

Ermäßigt wird

  • 50 % für einen Hund zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen

Landesrecht in Niedersachsen

Hundehaftpflicht
In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Pflicht für jeden Hund älter als sechs Monate, mind. 500.000 € Personen-/250.000 € Sachschäden (§ 5 NHundG); ausgenommen Diensthunde juristischer Personen des öffentlichen Rechts.
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Gefährlichkeit wird nur im Einzelfall von der Fachbehörde festgestellt (gesteigerte Aggressivität, z.B. Biss, Kampfbereitschaft, Zucht/Ausbildung auf Schärfe, § 7). Danach Erlaubnispflicht (§ 8), Voraussetzungen u.a. 18 Jahre, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, praktische Sachkundeprüfung mit dem Hund, Wesenstest, Chip und Haftpflicht (§ 10); ab Feststellung Leine und Beißkorb außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke (§ 9 Satz 4).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht im NHundG (§ 2 nur allgemeine Gefahrvermeidungspflicht). In der freien Landschaft Leinenpflicht in der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit vom 1. April bis 15. Juli (§ 33 Abs. 1 Nr. 1 b NWaldLG; Ausnahmen u.a. Jagd-, Rettungs-, Hüte-, Polizei-, Blindenführhunde); Feld- und Forstordnungsbehörden können per Verordnung weitere Leinenpflichten festlegen (§ 33 Abs. 2 NWaldLG). Gefährliche Hunde: Leine und Beißkorb ab Feststellung (§ 9 Satz 4 NHundG). Innerorts regeln Gemeinden Leinenpflichten per Verordnung/Satzung.
Sachkunde
Sachkundenachweis ('Hundeführerschein') für alle Halter: theoretische Prüfung vor Beginn, praktische Prüfung im ersten Haltungsjahr (§ 3; Ausnahmen z.B. 2 Jahre Hundehaltung in den letzten 10 Jahren, § 3 Abs. 6). Mikrochip (Transponder) für Hunde älter als sechs Monate (§ 4). Anmeldung beim Zentralen Hunderegister vor Vollendung des 7. Lebensmonats bzw. binnen 1 Monat nach Haltungsbeginn (§§ 6, 16).
Rechtsgrundlage
Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), Fassung vom 22. September 2022 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Niedersachsen

Neustadt am Rübenberge im Vergleich

Neustadt am Rübenberge liegt 36 € über dem Median der 61 erfassten Städte in Niedersachsen (84 €). In Niedersachsen teilt sich Neustadt am Rübenberge Platz 50 von 61 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Neustadt am Rübenberge Platz 366 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Neustadt am Rübenberge–120 €288 €
Wunstorf 9 km 132 € 336 €
Garbsen 13 km 96 € 240 €
Seelze 15 km 158 € 384 €
Wedemark 19 km 84 € 204 €
Langenhagen 20 km 99 € 243 €
Median Niedersachsen–84 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Neustadt am Rübenberge

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Neustadt am Rübenberge für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Neustadt am Rübenberge 288 € im Jahr: 120 € für den ersten und 168 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Neustadt am Rübenberge einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Neustadt am Rübenberge 660 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 120 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Neustadt am Rübenberge anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Neustadt am Rübenberge innerhalb von 1 Woche anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Neustadt am Rübenberge fällig?

Die Hundesteuersatzung von Neustadt am Rübenberge nennt als Fälligkeit: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag als Jahresbetrag zum 01.07.

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Neustadt a. Rbge., Lesefassung Stand 01.01.2026 (Satzung vom 01.06.2018, 1. Änderung ab 01.07.2024, 2. Änderung vom 11.12.2025 ab 01.01.2026)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
11. Dezember 2025
Zuletzt geprüft
1. Oktober 2026

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