Hundesteuer Aschaffenburg 2026

In Aschaffenburg kostet der erste Hund 50 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund gilt derselbe Satz. Für einen gefährlichen Hund werden 700 € fällig.

Erster Hund50 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen100 €pro Jahr
Gefährlicher Hund700 €pro Jahr

Steuersätze in Aschaffenburg

Hundesteuer pro Hund und Jahr
Erster Hund50 €
Zweiter Hund50 €
Jeder weitere Hund50 €
Gefährlicher Hund700 €

Zusammen kosten zwei Hunde 100 €, drei Hunde 150 € im Jahr.

Als gefährlich gilt: § 5, § 5a: Kampfhunde nach § 1 Abs. 1 BayHundAgressV; stets vermutet bei Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu; vermutet bis Gegenbeweis (Gutachten) bei Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dogue de Bordeaux, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario/Mallorquin, Rottweiler; sowie im Einzelfall aufgrund Ausbildung; 700 € je Kampfhund, keine Vergünstigungen

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
  • Hunde von DRK, ASB, Malteser, Johanniter, THW, Bundesluftschutzverband für deren Aufgaben
  • Hunde, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind
  • Herdengebrauchshunde
  • Hunde in Tierasylen
  • geprüfte Rettungshunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst
  • Hunde in Tierhandlungen

Ermäßigt wird

  • Steuer 12 € für Hunde in Einöden und Weilern (mehr als 500 m zum nächsten Wohngebäude)
  • Steuer 12 € für Jagd- und Forstschutzhunde von Forstbediensteten, Berufsjägern und Jagdscheininhabern (Brauchbarkeitsprüfung erforderlich)
  • Züchtersteuer: halber Steuersatz je Zuchthund
  • Ermäßigung je Grund nur für einen Hund; nicht für Kampfhunde

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Landesrecht in Bayern

Hundehaftpflicht
In Bayern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor. Keine gesetzliche Haftpflichtpflicht für Hunde. Für Kampfhunde kann die Gemeinde die Haltungserlaubnis vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen (Art. 37 Abs. 2 Satz 2 LStVG).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler. Kampfhundeverordnung (Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit): Kategorie 1 (§ 1 Abs. 1: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden) gilt stets als Kampfhund. Kategorie 2 (§ 1 Abs. 2: 14 Rassen und deren Kreuzungen) gilt als Kampfhund, solange der Behörde nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass keine gesteigerte Aggressivität vorliegt (in der Praxis Wesenstest/Negativzeugnis). Kampfhundehaltung braucht eine Erlaubnis der Gemeinde mit berechtigtem Interesse und Zuverlässigkeit (Art. 37 LStVG); Zucht und Kreuzung von Kampfhunden ist bußgeldbewehrt (bis 50.000 Euro, Art. 37a LStVG).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Die Gemeinden können durch Verordnung das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden in öffentlichen Anlagen sowie auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen einschränken (Art. 18 Abs. 1 LStVG) und Einzelfallanordnungen treffen (Art. 18 Abs. 2 LStVG). Ob und wo Leinenpflicht gilt, regelt also die jeweilige Gemeinde.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Nur für Kampfhunde: Erlaubnispflicht (Art. 37 LStVG); für Kategorie-2-Hunde Nachweis fehlender gesteigerter Aggressivität (Wesenstest/Negativzeugnis).
Rechtsgrundlage
Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz – LStVG), Art. 18, 37, 37a, Fassung vom 9. Dezember 2024 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Bayern

Aschaffenburg im Vergleich

Aschaffenburg liegt 30 € unter dem Median der 17 erfassten Städte in Bayern (80 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Aschaffenburg Platz 3 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Aschaffenburg–50 €100 €
Hanau 25 km 80 € 230 €
Offenbach am Main 31 km 90 € 270 €
Frankfurt am Main 37 km 102 € 204 €
Darmstadt 37 km 120 € 276 €
Bad Homburg v. d. Höhe 48 km 84 € 216 €
Median Bayern–80 €

Alle Städte im Vergleich

Quelle

Dokument
Satzung für die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Aschaffenburg vom 19.06.2006, geändert durch Satzungen vom 09.02.2009 und 15.01.2024 (Stand 24.01.2024)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
15. Januar 2024
Zuletzt geprüft
28. September 2026

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