Hundesteuer Aschaffenburg 2026
In Aschaffenburg kostet der erste Hund 50 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund gilt derselbe Satz. Für einen gefährlichen Hund werden 700 € fällig.
Steuersätze in Aschaffenburg
| Erster Hund | 50 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 50 € |
| Jeder weitere Hund | 50 € |
| Gefährlicher Hund | 700 € |
Zusammen kosten zwei Hunde 100 €, drei Hunde 150 € im Jahr.
Als gefährlich gilt: § 5, § 5a: Kampfhunde nach § 1 Abs. 1 BayHundAgressV; stets vermutet bei Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu; vermutet bis Gegenbeweis (Gutachten) bei Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dogue de Bordeaux, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario/Mallorquin, Rottweiler; sowie im Einzelfall aufgrund Ausbildung; 700 € je Kampfhund, keine Vergünstigungen
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
- Hunde von DRK, ASB, Malteser, Johanniter, THW, Bundesluftschutzverband für deren Aufgaben
- Hunde, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind
- Herdengebrauchshunde
- Hunde in Tierasylen
- geprüfte Rettungshunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst
- Hunde in Tierhandlungen
Ermäßigt wird
- Steuer 12 € für Hunde in Einöden und Weilern (mehr als 500 m zum nächsten Wohngebäude)
- Steuer 12 € für Jagd- und Forstschutzhunde von Forstbediensteten, Berufsjägern und Jagdscheininhabern (Brauchbarkeitsprüfung erforderlich)
- Züchtersteuer: halber Steuersatz je Zuchthund
- Ermäßigung je Grund nur für einen Hund; nicht für Kampfhunde
Anmelden, abmelden, bezahlen
- Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von unverzüglich bei der Stadt anmelden.
- Hund in Aschaffenburg anmelden (offizielle Seite)
- Hund in Aschaffenburg abmelden (offizielle Seite)
- Fällig: erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides, danach jährlich zum 01. April
Landesrecht in Bayern
- Hundehaftpflicht
- In Bayern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor. Keine gesetzliche Haftpflichtpflicht für Hunde. Für Kampfhunde kann die Gemeinde die Haltungserlaubnis vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen (Art. 37 Abs. 2 Satz 2 LStVG).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler. Kampfhundeverordnung (Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit): Kategorie 1 (§ 1 Abs. 1: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden) gilt stets als Kampfhund. Kategorie 2 (§ 1 Abs. 2: 14 Rassen und deren Kreuzungen) gilt als Kampfhund, solange der Behörde nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass keine gesteigerte Aggressivität vorliegt (in der Praxis Wesenstest/Negativzeugnis). Kampfhundehaltung braucht eine Erlaubnis der Gemeinde mit berechtigtem Interesse und Zuverlässigkeit (Art. 37 LStVG); Zucht und Kreuzung von Kampfhunden ist bußgeldbewehrt (bis 50.000 Euro, Art. 37a LStVG).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Die Gemeinden können durch Verordnung das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden in öffentlichen Anlagen sowie auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen einschränken (Art. 18 Abs. 1 LStVG) und Einzelfallanordnungen treffen (Art. 18 Abs. 2 LStVG). Ob und wo Leinenpflicht gilt, regelt also die jeweilige Gemeinde.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Nur für Kampfhunde: Erlaubnispflicht (Art. 37 LStVG); für Kategorie-2-Hunde Nachweis fehlender gesteigerter Aggressivität (Wesenstest/Negativzeugnis).
- Rechtsgrundlage
- Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz – LStVG), Art. 18, 37, 37a, Fassung vom 9. Dezember 2024 (geprüft am 28. September 2026)
Aschaffenburg im Vergleich
Aschaffenburg liegt 30 € unter dem Median der 17 erfassten Städte in Bayern (80 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Aschaffenburg Platz 3 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Aschaffenburg | – | 50 € | 100 € |
| Hanau | 25 km | 80 € | 230 € |
| Offenbach am Main | 31 km | 90 € | 270 € |
| Frankfurt am Main | 37 km | 102 € | 204 € |
| Darmstadt | 37 km | 120 € | 276 € |
| Bad Homburg v. d. Höhe | 48 km | 84 € | 216 € |
| Median Bayern | – | 80 € |
Quelle
- Dokument
- Satzung für die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Aschaffenburg vom 19.06.2006, geändert durch Satzungen vom 09.02.2009 und 15.01.2024 (Stand 24.01.2024)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 15. Januar 2024
- Zuletzt geprüft
- 28. September 2026
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