Hundesteuer Garmisch-Partenkirchen 2026
Stand: Satzung vom 1. Oktober 2019, geprüft am 1. Oktober 2026
In Garmisch-Partenkirchen kostet der erste Hund 84 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 156 €. Für einen gefährlichen Hund werden 1.500 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2020.
Hunde aus dem Tierheim Garmisch-Partenkirchen sind auf Antrag im ersten Jahr steuerfrei.
Steuersätze in Garmisch-Partenkirchen
| Erster Hund | 84 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 156 € |
| Jeder weitere Hund | 228 € |
| Gefährlicher Hund | 1.500 € |
Als gefährlich gilt: Kampfhunde nach § 5 Abs. 2 der Satzung: alle in § 1 der bayerischen Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit genannten Rassen und Gruppen sowie deren Kreuzungen
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Garmisch-Partenkirchen?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 84 € | 840 € |
| 2 Hunde | 240 € | 2.400 € |
| 3 Hunde | 468 € | 4.680 € |
| 1 gefährlicher Hund | 1.500 € | 15.000 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Garmisch-Partenkirchen: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Garmisch-Partenkirchen an. Hund in Garmisch-Partenkirchen anmelden (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Bayern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor; sie ist freiwillig.
- Befreiungen prüfen.
Hund aus dem Tierheim? In Garmisch-Partenkirchen gilt:
- Hunde aus dem Tierheim Garmisch-Partenkirchen: auf Antrag 12 Monate befreit (nicht für Kampfhunde)
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 84 € im Jahr. Fällig: erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids, danach jährlich zum 31. März.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Garmisch-Partenkirchen abmelden (offizielle Seite der Stadt)
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde zu Erwerbszwecken
- Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
- Hunde von DRK, ASB, Malteser-Hilfsdienst, Johanniter-Unfallhilfe und THW für deren Aufgaben
- Hunde, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind
- Hunde zur Bewachung von Herden
- Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen untergebracht sind
- Geprüfte Rettungshunde und Therapiehunde im Einsatz für Zivilschutz, Katastrophenschutz, Rettungsdienst oder Therapieeinrichtungen
- Hunde in Tierhandlungen
- Hunde von Mitgliedern verbündeter Stationierungsstreitkräfte und deren Angehörigen
- Hunde aus dem Tierheim Garmisch-Partenkirchen: auf Antrag 12 Monate befreit (nicht für Kampfhunde)
- Keine Befreiung oder Ermäßigung für Kampfhunde
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde in Einöden und Weilern (nur für einen Hund)
- 50 % für Jagd- und Forstschutzhunde (Jagdhunde nur mit Brauchbarkeitsprüfung, nur für einen Hund)
Landesrecht in Bayern
- Hundehaftpflicht
- In Bayern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor. Keine gesetzliche Haftpflichtpflicht für Hunde. Für Kampfhunde kann die Gemeinde die Haltungserlaubnis vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen (Art. 37 Abs. 2 Satz 2 LStVG).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler. Kampfhundeverordnung (Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit): Kategorie 1 (§ 1 Abs. 1: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden) gilt stets als Kampfhund. Kategorie 2 (§ 1 Abs. 2: 14 Rassen und deren Kreuzungen) gilt als Kampfhund, solange der Behörde nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass keine gesteigerte Aggressivität vorliegt (in der Praxis Wesenstest/Negativzeugnis). Kampfhundehaltung braucht eine Erlaubnis der Gemeinde mit berechtigtem Interesse und Zuverlässigkeit (Art. 37 LStVG); Zucht und Kreuzung von Kampfhunden ist bußgeldbewehrt (bis 50.000 Euro, Art. 37a LStVG).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Die Gemeinden können durch Verordnung das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden in öffentlichen Anlagen sowie auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen einschränken (Art. 18 Abs. 1 LStVG) und Einzelfallanordnungen treffen (Art. 18 Abs. 2 LStVG). Ob und wo Leinenpflicht gilt, regelt also die jeweilige Gemeinde.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Nur für Kampfhunde: Erlaubnispflicht (Art. 37 LStVG); für Kategorie-2-Hunde Nachweis fehlender gesteigerter Aggressivität (Wesenstest/Negativzeugnis).
- Rechtsgrundlage
- Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz, LStVG), Art. 18, 37, 37a, Fassung vom 9. Dezember 2024 (geprüft am 28. September 2026)
Garmisch-Partenkirchen im Vergleich
Garmisch-Partenkirchen liegt 19 € über dem Median der 50 erfassten Städte in Bayern (65 €). In Bayern teilt sich Garmisch-Partenkirchen Platz 36 von 50 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Garmisch-Partenkirchen Platz 153 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Garmisch-Partenkirchen | – | 84 € | 240 € |
| Geretsried | 50 km | 60 € | 140 € |
| Kaufbeuren | 55 km | 50 € | 100 € |
| Kempten (Allgäu) | 63 km | 70 € | 170 € |
| Landsberg am Lech | 64 km | 90 € | 240 € |
| Germering | 74 km | 60 € | 170 € |
| Median Bayern | – | 65 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Garmisch-Partenkirchen
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Garmisch-Partenkirchen für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Garmisch-Partenkirchen 240 € im Jahr: 84 € für den ersten und 156 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Garmisch-Partenkirchen einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Garmisch-Partenkirchen 1.500 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 84 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Garmisch-Partenkirchen anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Garmisch-Partenkirchen innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Sind Hunde aus dem Tierheim in Garmisch-Partenkirchen befreit?
Ja, nach der Hundesteuersatzung von Garmisch-Partenkirchen gilt: Hunde aus dem Tierheim Garmisch-Partenkirchen: auf Antrag 12 Monate befreit (nicht für Kampfhunde).
Wann ist die Hundesteuer in Garmisch-Partenkirchen fällig?
Die Hundesteuersatzung von Garmisch-Partenkirchen nennt als Fälligkeit: erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids, danach jährlich zum 31. März.
Quelle
- Dokument
- Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung, HStS) des Marktes Garmisch-Partenkirchen vom 01.10.2019
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 1. Oktober 2019
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
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