Hundesteuer Cuxhaven 2026
In Cuxhaven kostet der erste Hund 96 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 144 €. Für einen gefährlichen Hund werden 960 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2024.
Steuersätze in Cuxhaven
| Erster Hund | 96 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 144 € |
| Jeder weitere Hund | 192 € |
| Gefährlicher Hund | 960 € |
Zusammen kosten zwei Hunde 240 €, drei Hunde 432 € im Jahr.
Als gefährlich gilt: § 3 Abs. 2: Hunde, deren Gefährlichkeit die Fachbehörde nach § 7 NHundG festgestellt hat; 960 € für jeden gefährlichen Hund ab dem Monat der Feststellung; keine Rasseliste
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Steuerfreiheit bei Aufenthalt bis zwei Monate mit anderswo versteuertem Hund
- Gebrauchshunde von Forstbeamten, Privatforstangestellten, Jagdaufsehern und Feldschutzkräften
- Diensthunde von Zoll, Polizei, Bundespolizei und kommunalen Dienststellen
- geprüfte Sanitäts-, Schutz- und Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten
- Hunde, die vorübergehend in Tierschutz-Einrichtungen untergebracht sind
- Herdengebrauchshunde
- Blindenführhunde
- Hunde zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder hilfloser Personen
Ermäßigt wird
- 50 % für einen Wachhund bei Gebäuden mehr als 300 m vom nächsten bewohnten Gebäude
- 50 % für geprüfte Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde (Prüfungszeugnis nicht älter als zwei Jahre)
- 50 % für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Gehöfte
- Keine Vergünstigung für gefährliche Hunde
Anmelden, abmelden, bezahlen
- Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 14 Tage bei der Stadt anmelden.
- Hund in Cuxhaven anmelden (offizielle Seite)
- Hund in Cuxhaven abmelden (offizielle Seite)
- Fällig: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag jährlich zum 1. Juli (Antrag bis 30. November des Vorjahres)
- Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
Landesrecht in Niedersachsen
- Hundehaftpflicht
- In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Pflicht für jeden Hund älter als sechs Monate, mind. 500.000 € Personen-/250.000 € Sachschäden (§ 5 NHundG); ausgenommen Diensthunde juristischer Personen des öffentlichen Rechts.
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Gefährlichkeit wird nur im Einzelfall von der Fachbehörde festgestellt (gesteigerte Aggressivität, z.B. Biss, Kampfbereitschaft, Zucht/Ausbildung auf Schärfe, § 7). Danach Erlaubnispflicht (§ 8), Voraussetzungen u.a. 18 Jahre, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, praktische Sachkundeprüfung mit dem Hund, Wesenstest, Chip und Haftpflicht (§ 10); ab Feststellung Leine und Beißkorb außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke (§ 9 Satz 4).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht im NHundG (§ 2 nur allgemeine Gefahrvermeidungspflicht). In der freien Landschaft Leinenpflicht in der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit vom 1. April bis 15. Juli (§ 33 Abs. 1 Nr. 1 b NWaldLG; Ausnahmen u.a. Jagd-, Rettungs-, Hüte-, Polizei-, Blindenführhunde); Feld- und Forstordnungsbehörden können per Verordnung weitere Leinenpflichten festlegen (§ 33 Abs. 2 NWaldLG). Gefährliche Hunde: Leine und Beißkorb ab Feststellung (§ 9 Satz 4 NHundG). Innerorts regeln Gemeinden Leinenpflichten per Verordnung/Satzung.
- Sachkunde
- Sachkundenachweis ('Hundeführerschein') für alle Halter: theoretische Prüfung vor Beginn, praktische Prüfung im ersten Haltungsjahr (§ 3; Ausnahmen z.B. 2 Jahre Hundehaltung in den letzten 10 Jahren, § 3 Abs. 6). Mikrochip (Transponder) für Hunde älter als sechs Monate (§ 4). Anmeldung beim Zentralen Hunderegister vor Vollendung des 7. Lebensmonats bzw. binnen 1 Monat nach Haltungsbeginn (§§ 6, 16).
- Rechtsgrundlage
- Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), Fassung vom 22. September 2022 (geprüft am 28. September 2026)
Cuxhaven im Vergleich
Cuxhaven liegt 12 € unter dem Median der 20 erfassten Städte in Niedersachsen (108 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Cuxhaven Platz 55 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Cuxhaven | – | 96 € | 240 € |
| Bremerhaven | 37 km | 90 € | 210 € |
| Wilhelmshaven | 54 km | 120 € | 300 € |
| Elmshorn | 64 km | 120 € | 252 € |
| Oldenburg (Oldb) | 87 km | 108 € | 240 € |
| Norderstedt | 87 km | 105 € | 255 € |
| Median Niedersachsen | – | 108 € |
Quelle
- Dokument
- Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Cuxhaven vom 14. November 2013 in der Fassung der Vierten Änderungssatzung vom 25. Januar 2024 (gültig ab 01.01.2024)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 25. Januar 2024
- Zuletzt geprüft
- 28. September 2026
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