Hundesteuer Bremerhaven 2026

In Bremerhaven kostet der erste Hund 90 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 120 €. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.

Erster Hund90 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen210 €pro Jahr

Steuersätze in Bremerhaven

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2026
Erster Hund90 €
Zweiter Hund120 €
Jeder weitere Hund150 €
Gefährlicher Hundkein erhöhter Satz

Zusammen kosten zwei Hunde 210 €, drei Hunde 360 € im Jahr.

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Blindenführhunde
  • Hunde, die ausschließlich für Schutz und Hilfe blinder, tauber oder hilfloser Personen benötigt werden
  • Diensthunde juristischer Personen des öffentlichen Rechts
  • Hunde anerkannter wissenschaftlicher Institute oder Laboratorien
  • Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten
  • Hunde, die vorübergehend in Einrichtungen des Tierschutzes untergebracht sind
  • Hunde, die ständig an Bord von Binnenschiffen gehalten werden
  • Hunde aus dem Bremerhavener Tierheim: 1 Jahr befreit

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde gewerblicher Hundehändler oder von Personen, die sie ausschließlich zum Lebensunterhalt halten
  • 50 % für einen Hund alleinstehender Personen, deren Nettoeinkommen das Dreifache des Regelsatzes der Grundsicherung im Alter (zzgl. Mehrbedarf) nicht übersteigt
  • 50 % für einen Hund bei Anspruch auf Bürgergeld (SGB II), Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung (SGB XII), bis Ende des laufenden Kalenderjahres

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Landesrecht in Bremen

Hundehaftpflicht
In Bremen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Pflicht für alle Hunde ab Beginn der Haltung, mind. 500.000 € Personen- / 250.000 € Sachschäden (§ 6 Abs. 1 BremHundeG); gilt auch für auswärtige Hunde, die in Bremen geführt werden (§ 6 Abs. 2)
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pit-Bull-Terrier, Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier. Diese Rassen und deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden sind kraft Gesetzes gefährlich (§ 7 Abs. 3, unwiderlegbar, keine Widerlegung per Wesenstest). Zucht, Vermehrung, Handel, Abgabe und Erwerb verboten (§ 7 Abs. 4, Ausnahme Abgabe durch Tierheime § 7 Abs. 5); Haltung grundsätzlich verboten (§ 8 Abs. 3), nur mit Ausnahmeerlaubnis nach § 10 Abs. 4 (bestandener Wesenstest, Zuverlässigkeit, Eignung, Sachkunde, vor Aufnahme der Haltung) oder in gemeinnützigen Tierheimen (§ 8 Abs. 5). Andere Hunde werden nach Vorfall (Biss, Anspringen, Hetzen etc.) von der Ortspolizeibehörde als gefährlich festgestellt (§ 7 Abs. 1) und brauchen dann eine Erlaubnis (§ 8 Abs. 1, § 10: ab 18, Zuverlässigkeit, Eignung, praktische Sachkundeprüfung mit dem Hund, Wesenstest, Chip, Versicherung); Leinen- und Maulkorbzwang außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke (§ 14 Abs. 3).
Leinenpflicht
Keine generelle Leinenpflicht; Leinenpflicht landesweit nur an bestimmten Orten (§ 2 Abs. 2 BremHundeG): Fußgängerzonen, Versammlungen/Volksfeste/Menschenansammlungen, umfriedete Park- und Grünanlagen (außer Hundeauslaufgebiete), Zuwege/Treppenhäuser/Aufzüge/Gemeinschaftsräume von Mehrfamilienhäusern, öffentlich zugängliche Gebäude und öffentliche Verkehrsmittel, Sportanlagen und Zelt-/Campingplätze, Friedhöfe, Märkte und Messen. Mitnahmeverbot auf Kinderspielplätzen; Liege-/Spielwiesen nur 1.10.–31.3. (§ 2 Abs. 3). Weitere Anleinpflichten aus anderen Rechtsvorschriften bleiben unberührt. Gefährliche Hunde: Leine und Maulkorb außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke (§ 14 Abs. 3).
Sachkunde
Chippflicht für alle Hunde spätestens nach dem 3. Lebensmonat (§ 4) und Registrierung in einem anerkannten Haustierregister (§ 5). Sachkundepflicht (Hundeführerschein) für alle Halter ab 1.7.2026: theoretische Prüfung vor Beginn der Haltung, praktische Prüfung innerhalb des ersten Haltungsjahres (§ 3, § 21 Abs. 1); wer den Hund schon vor dem 1.7.2026 hielt, braucht die Sachkunde nur bei festgestellt gefährlichen oder gelisteten Hunden (bis 30.6.2028, § 20 Abs. 1). Ausnahmen u. a. für Tierärzte, Tierpfleger (§ 3 Abs. 5).
Rechtsgrundlage
Bremisches Gesetz über das Halten von Hunden (BremHundeG) vom 24. Juni 2025 (Brem.GBl. 2025, S. 598), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2026 (Brem.GBl. S. 312), Fassung vom 24. März 2026 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Bremen

Bremerhaven im Vergleich

Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Bremerhaven Platz 42 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Bremerhaven–90 €210 €
Wilhelmshaven 31 km 120 € 300 €
Cuxhaven 37 km 96 € 240 €
Oldenburg (Oldb) 51 km 108 € 240 €
Bremen 54 km 150 € 300 €
Delmenhorst 55 km 108 € 264 €

Alle Städte im Vergleich

Quelle

Dokument
Hundesteuerortsgesetz (Bremerhaven) vom 20. Juni 1991 (Brem.GBl. 1991, S. 239), zuletzt geändert durch Ortsgesetz vom 4. Dezember 2025 (Brem. GBl. S. 1359)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
4. Dezember 2025
Zuletzt geprüft
28. September 2026

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