Hundesteuer Geestland 2026

In Geestland kostet der erste Hund 60 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 90 €. Für einen gefährlichen Hund werden 500 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.

Hunde aus dem Tierheim sind in Geestland auf Antrag 12 Monate steuerfrei; bei der Anmeldung wird die Chipnummer angegeben.

Erster Hund60 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen150 €pro Jahr
Gefährlicher Hund500 €pro Jahr

Steuersätze in Geestland

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2026
Erster Hund60 €
Zweiter Hund90 €
Jeder weitere Hund120 €
Gefährlicher Hund500 €

Als gefährlich gilt: § 3 Abs. 1 Buchst. d bis f: 500 € für den ersten, 750 € für den zweiten, 1.000 € für jeden weiteren gefährlichen Hund; Hunde, deren Gefährlichkeit nach § 7 NHundG festgestellt wurde

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Geestland?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 60 € 600 €
2 Hunde 150 € 1.500 €
3 Hunde 270 € 2.700 €
1 gefährlicher Hund 500 € 5.000 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Geestland: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Geestland an.
  2. Hundehaftpflicht. In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
  3. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Niedersachsen: Sachkundenachweis für alle Halter (theoretische Prüfung vor Beginn der Haltung, praktische im ersten Haltungsjahr, mit Ausnahmen), Mikrochip für Hunde älter als sechs Monate und Anmeldung beim Zentralen Hunderegister.
  4. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Geestland gilt:
    • Hunde aus dem Tierheim: 12 Monate befreit
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 60 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an.

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen und Einrichtungen
  • Gebrauchshunde von Forstbeamten und Privatforstangestellten in erforderlicher Anzahl
  • Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl
  • Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten
  • Hunde, die vorübergehend in Tierschutzvereinen untergebracht sind
  • Blindenführhunde
  • Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, aG oder H)
  • Hunde aus dem Tierheim: 12 Monate befreit
  • Assistenzhunde nach § 12e BGG mit Ausweis
  • Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten, für anderswo in Deutschland versteuerte Hunde
  • Keine Befreiung für gefährliche Hunde

Ermäßigt wird

  • 50 % für einen Wachhund von Gebäuden, die mehr als 300 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
  • 50 % für Hunde von Bewachungsunternehmen oder berufsmäßigen Einzelwächtern im Wachdienst
  • 50 % für abgerichtete Hunde von Artisten oder berufsmäßigen Schaustellern
  • 50 % für geprüfte Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde (Prüfungszeugnis nicht älter als zwei Jahre)
  • 50 % für Jagdgebrauchshunde mit Jagdeignungsprüfung und jagdlicher Verwendung
  • 50 % für zertifizierte Therapie-, Schul- oder Besuchshunde im regelmäßigen Einsatz
  • 50 % für einen Hund in besonders begründeten Härtefällen
  • Zwingersteuer: je Zuchthund die Hälfte des Satzes, höchstens die Steuer für zwei Hunde; selbstgezogene Hunde bis 6 Monate im Zwinger steuerfrei
  • Keine Ermäßigung für gefährliche Hunde

Landesrecht in Niedersachsen

Hundehaftpflicht
In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Pflicht für jeden Hund älter als sechs Monate, mind. 500.000 € Personen-/250.000 € Sachschäden (§ 5 NHundG); ausgenommen Diensthunde juristischer Personen des öffentlichen Rechts.
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Gefährlichkeit wird nur im Einzelfall von der Fachbehörde festgestellt (gesteigerte Aggressivität, z.B. Biss, Kampfbereitschaft, Zucht/Ausbildung auf Schärfe, § 7). Danach Erlaubnispflicht (§ 8), Voraussetzungen u.a. 18 Jahre, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, praktische Sachkundeprüfung mit dem Hund, Wesenstest, Chip und Haftpflicht (§ 10); ab Feststellung Leine und Beißkorb außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke (§ 9 Satz 4).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht im NHundG (§ 2 nur allgemeine Gefahrvermeidungspflicht). In der freien Landschaft Leinenpflicht in der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit vom 1. April bis 15. Juli (§ 33 Abs. 1 Nr. 1 b NWaldLG; Ausnahmen u.a. Jagd-, Rettungs-, Hüte-, Polizei-, Blindenführhunde); Feld- und Forstordnungsbehörden können per Verordnung weitere Leinenpflichten festlegen (§ 33 Abs. 2 NWaldLG). Gefährliche Hunde: Leine und Beißkorb ab Feststellung (§ 9 Satz 4 NHundG). Innerorts regeln Gemeinden Leinenpflichten per Verordnung/Satzung.
Sachkunde
Sachkundenachweis ('Hundeführerschein') für alle Halter: theoretische Prüfung vor Beginn, praktische Prüfung im ersten Haltungsjahr (§ 3; Ausnahmen z.B. 2 Jahre Hundehaltung in den letzten 10 Jahren, § 3 Abs. 6). Mikrochip (Transponder) für Hunde älter als sechs Monate (§ 4). Anmeldung beim Zentralen Hunderegister vor Vollendung des 7. Lebensmonats bzw. binnen 1 Monat nach Haltungsbeginn (§§ 6, 16).
Rechtsgrundlage
Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), Fassung vom 22. September 2022 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Niedersachsen

Geestland im Vergleich

Geestland liegt 24 € unter dem Median der 61 erfassten Städte in Niedersachsen (84 €). In Niedersachsen teilt sich Geestland Platz 10 von 61 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Geestland Platz 44 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Geestland–60 €150 €
Bremerhaven 7 km 90 € 210 €
Nordenham 16 km 60 € 144 €
Cuxhaven 29 km 96 € 240 €
Wilhelmshaven 33 km 120 € 300 €
Osterholz-Scharmbeck 44 km 84 € 198 €
Median Niedersachsen–84 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Geestland

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Geestland für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Geestland 150 € im Jahr: 60 € für den ersten und 90 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Geestland einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Geestland 500 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 60 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Geestland anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Geestland innerhalb von 14 Tagen anmelden.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Geestland befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Geestland gilt: Hunde aus dem Tierheim: 12 Monate befreit.

Wann ist die Hundesteuer in Geestland fällig?

Die Hundesteuersatzung von Geestland nennt als Fälligkeit: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Geestland vom 30.06.2025, Lesefassung mit 1. Änderung vom 29.06.2026
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
29. Juni 2026
Zuletzt geprüft
1. Oktober 2026

Verbindlich ist allein die Satzung der Gemeinde. Einen Fehler gefunden? Fehler melden