Hundesteuer Lingen (Ems) 2026

In Lingen (Ems) kostet der erste Hund 60 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 80 €. Für einen gefährlichen Hund werden 613 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2014.

Hunde aus einem Tierheim oder Tierschutzverein sind auf Antrag ein Jahr steuerfrei.

Erster Hund60 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen140 €pro Jahr
Gefährlicher Hund613 €pro Jahr

Steuersätze in Lingen (Ems)

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2014
Erster Hund60 €
Zweiter Hund80 €
Jeder weitere Hund100 €
Gefährlicher Hund613 €

Zusammen kosten zwei Hunde 140 €, drei Hunde 240 € im Jahr.

Als gefährlich gilt: § 3 Abs. 2: Hunde der Rassen American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier und Kreuzungen sowie Hunde mit gesteigerter Aggressivität, deren Gefährlichkeit nach § 7 NHundG festgestellt wurde; 613 € je Hund

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Diensthunde von Zoll, Polizei, Bundespolizei und Forstbehörden sowie Diensthunde nach Dienstende
  • Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl
  • geprüfte Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde mit Einsatzbescheinigung
  • vorübergehend in Tierschutzeinrichtungen untergebrachte Hunde
  • Hunde zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen (Merkzeichen B, aG oder H)
  • abgerichtete Hunde von Artisten und Schaustellern
  • Hunde aus Tierschutzeinrichtungen: 1 Jahr befreit
  • vorübergehend aufgenommene Pflegehunde (nicht gewerbsmäßig, mit Genehmigung nach § 11 TierSchG)

Ermäßigt wird

  • Keine allgemeinen Ermäßigungen in der Satzung
  • Keine Steuerbefreiung für gefährliche Hunde (Ausnahme: Diensthunde bei Rassehunden nach § 3 Abs. 2 b)

Anmelden, abmelden, bezahlen

  • Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 1 Woche bei der Stadt anmelden.
  • Hund in Lingen (Ems) anmelden (offizielle Seite)
  • Hund in Lingen (Ems) abmelden (offizielle Seite)
  • Fällig: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag jährlich zum 01.07.
  • Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

Landesrecht in Niedersachsen

Hundehaftpflicht
In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Pflicht für jeden Hund älter als sechs Monate, mind. 500.000 € Personen-/250.000 € Sachschäden (§ 5 NHundG); ausgenommen Diensthunde juristischer Personen des öffentlichen Rechts.
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Gefährlichkeit wird nur im Einzelfall von der Fachbehörde festgestellt (gesteigerte Aggressivität, z.B. Biss, Kampfbereitschaft, Zucht/Ausbildung auf Schärfe, § 7). Danach Erlaubnispflicht (§ 8), Voraussetzungen u.a. 18 Jahre, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, praktische Sachkundeprüfung mit dem Hund, Wesenstest, Chip und Haftpflicht (§ 10); ab Feststellung Leine und Beißkorb außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke (§ 9 Satz 4).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht im NHundG (§ 2 nur allgemeine Gefahrvermeidungspflicht). In der freien Landschaft Leinenpflicht in der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit vom 1. April bis 15. Juli (§ 33 Abs. 1 Nr. 1 b NWaldLG; Ausnahmen u.a. Jagd-, Rettungs-, Hüte-, Polizei-, Blindenführhunde); Feld- und Forstordnungsbehörden können per Verordnung weitere Leinenpflichten festlegen (§ 33 Abs. 2 NWaldLG). Gefährliche Hunde: Leine und Beißkorb ab Feststellung (§ 9 Satz 4 NHundG). Innerorts regeln Gemeinden Leinenpflichten per Verordnung/Satzung.
Sachkunde
Sachkundenachweis ('Hundeführerschein') für alle Halter: theoretische Prüfung vor Beginn, praktische Prüfung im ersten Haltungsjahr (§ 3; Ausnahmen z.B. 2 Jahre Hundehaltung in den letzten 10 Jahren, § 3 Abs. 6). Mikrochip (Transponder) für Hunde älter als sechs Monate (§ 4). Anmeldung beim Zentralen Hunderegister vor Vollendung des 7. Lebensmonats bzw. binnen 1 Monat nach Haltungsbeginn (§§ 6, 16).
Rechtsgrundlage
Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), Fassung vom 22. September 2022 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Niedersachsen

Lingen (Ems) im Vergleich

Lingen (Ems) liegt 48 € unter dem Median der 20 erfassten Städte in Niedersachsen (108 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Lingen (Ems) Platz 6 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Lingen (Ems)–60 €140 €
Nordhorn 19 km 75,60 € 201,60 €
Rheine 28 km 78 € 178,80 €
Ibbenbüren 39 km 72 € 168 €
Gronau (Westf.) 40 km 42 € 132 €
Osnabrück 56 km 120 € 282 €
Median Niedersachsen–108 €

Alle Städte im Vergleich

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Stadt Lingen (Ems) in der Fassung vom 27.11.2013, zuletzt geändert am 13.12.2018 (1. Nachtrag, in Kraft 01.01.2019)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
13. Dezember 2018
Zuletzt geprüft
28. September 2026

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