Hundesteuer Lingen (Ems) 2026
In Lingen (Ems) kostet der erste Hund 60 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 80 €. Für einen gefährlichen Hund werden 613 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2014.
Hunde aus einem Tierheim oder Tierschutzverein sind auf Antrag ein Jahr steuerfrei.
Steuersätze in Lingen (Ems)
| Erster Hund | 60 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 80 € |
| Jeder weitere Hund | 100 € |
| Gefährlicher Hund | 613 € |
Zusammen kosten zwei Hunde 140 €, drei Hunde 240 € im Jahr.
Als gefährlich gilt: § 3 Abs. 2: Hunde der Rassen American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier und Kreuzungen sowie Hunde mit gesteigerter Aggressivität, deren Gefährlichkeit nach § 7 NHundG festgestellt wurde; 613 € je Hund
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Diensthunde von Zoll, Polizei, Bundespolizei und Forstbehörden sowie Diensthunde nach Dienstende
- Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl
- geprüfte Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde mit Einsatzbescheinigung
- vorübergehend in Tierschutzeinrichtungen untergebrachte Hunde
- Hunde zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen (Merkzeichen B, aG oder H)
- abgerichtete Hunde von Artisten und Schaustellern
- Hunde aus Tierschutzeinrichtungen: 1 Jahr befreit
- vorübergehend aufgenommene Pflegehunde (nicht gewerbsmäßig, mit Genehmigung nach § 11 TierSchG)
Ermäßigt wird
- Keine allgemeinen Ermäßigungen in der Satzung
- Keine Steuerbefreiung für gefährliche Hunde (Ausnahme: Diensthunde bei Rassehunden nach § 3 Abs. 2 b)
Anmelden, abmelden, bezahlen
- Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 1 Woche bei der Stadt anmelden.
- Hund in Lingen (Ems) anmelden (offizielle Seite)
- Hund in Lingen (Ems) abmelden (offizielle Seite)
- Fällig: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag jährlich zum 01.07.
- Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
Landesrecht in Niedersachsen
- Hundehaftpflicht
- In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Pflicht für jeden Hund älter als sechs Monate, mind. 500.000 € Personen-/250.000 € Sachschäden (§ 5 NHundG); ausgenommen Diensthunde juristischer Personen des öffentlichen Rechts.
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Gefährlichkeit wird nur im Einzelfall von der Fachbehörde festgestellt (gesteigerte Aggressivität, z.B. Biss, Kampfbereitschaft, Zucht/Ausbildung auf Schärfe, § 7). Danach Erlaubnispflicht (§ 8), Voraussetzungen u.a. 18 Jahre, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, praktische Sachkundeprüfung mit dem Hund, Wesenstest, Chip und Haftpflicht (§ 10); ab Feststellung Leine und Beißkorb außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke (§ 9 Satz 4).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht im NHundG (§ 2 nur allgemeine Gefahrvermeidungspflicht). In der freien Landschaft Leinenpflicht in der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit vom 1. April bis 15. Juli (§ 33 Abs. 1 Nr. 1 b NWaldLG; Ausnahmen u.a. Jagd-, Rettungs-, Hüte-, Polizei-, Blindenführhunde); Feld- und Forstordnungsbehörden können per Verordnung weitere Leinenpflichten festlegen (§ 33 Abs. 2 NWaldLG). Gefährliche Hunde: Leine und Beißkorb ab Feststellung (§ 9 Satz 4 NHundG). Innerorts regeln Gemeinden Leinenpflichten per Verordnung/Satzung.
- Sachkunde
- Sachkundenachweis ('Hundeführerschein') für alle Halter: theoretische Prüfung vor Beginn, praktische Prüfung im ersten Haltungsjahr (§ 3; Ausnahmen z.B. 2 Jahre Hundehaltung in den letzten 10 Jahren, § 3 Abs. 6). Mikrochip (Transponder) für Hunde älter als sechs Monate (§ 4). Anmeldung beim Zentralen Hunderegister vor Vollendung des 7. Lebensmonats bzw. binnen 1 Monat nach Haltungsbeginn (§§ 6, 16).
- Rechtsgrundlage
- Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), Fassung vom 22. September 2022 (geprüft am 28. September 2026)
Lingen (Ems) im Vergleich
Lingen (Ems) liegt 48 € unter dem Median der 20 erfassten Städte in Niedersachsen (108 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Lingen (Ems) Platz 6 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Lingen (Ems) | – | 60 € | 140 € |
| Nordhorn | 19 km | 75,60 € | 201,60 € |
| Rheine | 28 km | 78 € | 178,80 € |
| Ibbenbüren | 39 km | 72 € | 168 € |
| Gronau (Westf.) | 40 km | 42 € | 132 € |
| Osnabrück | 56 km | 120 € | 282 € |
| Median Niedersachsen | – | 108 € |
Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Stadt Lingen (Ems) in der Fassung vom 27.11.2013, zuletzt geändert am 13.12.2018 (1. Nachtrag, in Kraft 01.01.2019)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 13. Dezember 2018
- Zuletzt geprüft
- 28. September 2026
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