Hundesteuer Übach-Palenberg 2026
Stand: Satzung vom 18. Dezember 2024, geprüft am 4. Oktober 2026
In Übach-Palenberg richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 72 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 84 €, zusammen 168 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 96 €. Für einen gefährlichen Hund werden 480 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2013.
Für Hunde aus dem Tierheim Heinsberg gibt es auf Antrag eine Steuerbefreiung, für gefährliche Hunde gilt sie nicht.
Steuersätze in Übach-Palenberg
| Hunde im Haushalt | je Hund | zusammen |
|---|---|---|
| 1 Hund | 72 € | 72 € |
| 2 Hunde | 84 € | 168 € |
| 3 oder mehr Hunde | 96 € | 288 € (bei 3) |
| Gefährlicher Hund | 480 € |
Wichtig: In Übach-Palenberg gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 2: auf Angriffslust oder vergleichbare Merkmale gezüchtete oder zum Nachteil des Menschen ausgebildete Hunde, amtstierärztlich als bissig beurteilte Hunde, Menschen gefahrdrohend anspringende oder unkontrolliert Tiere hetzende oder reißende Hunde; insbesondere Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu und deren Kreuzungen; bei zwei oder mehr gefährlichen Hunden 720 € je Hund jährlich
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Übach-Palenberg?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 72 € | 720 € |
| 2 Hunde | 168 € | 1.680 € |
| 3 Hunde | 288 € | 2.880 € |
| 1 gefährlicher Hund | 480 € | 4.800 € |
In Übach-Palenberg zahlt jeder Hund den Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt. Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Übach-Palenberg: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Übach-Palenberg an. Hund in Übach-Palenberg anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht für gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (mindestens 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für sonstige Schäden). Für kleine Hunde, die nicht gelistet sind, gibt es keine landesrechtliche Pflicht.
- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Nordrhein-Westfalen: Nur für große Hunde (ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Mikrochip und Haftpflichtversicherung. Für kleine Hunde gilt das nicht.
- Befreiungen prüfen.
Hund aus dem Tierheim? In Übach-Palenberg gilt:
- Auf Antrag: ein unmittelbar aus dem Tierheim und Tierschutzverein für den Kreis Heinsberg e.V. übernommener Hund für 12 Monate, auf Folgeantrag weitere 12 Monate; ältere Hunde bei nachgewiesenem Übernahmealter von mindestens 8 Jahren lebenslang, nicht für gefährliche Hunde
- Steuer bezahlen. Ein einzelner Hund kostet 72 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; erstmals einen Monat nach Zugang des Festsetzungsbescheides für die zurückliegende Zeit.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Übach-Palenberg abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Aufenthalt bis zu zwei Monaten für mitgebrachte Hunde, die in einer anderen deutschen Gemeinde versteuert oder steuerbefreit sind
- Auf Antrag: Hunde ausschließlich zum Schutz und zur Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen (Merkzeichen B, BL, aG, GL oder H), nicht für gefährliche Hunde
- Auf Antrag: Assistenzhunde nach § 12e Abs. 3 BGG mit Ausbildungsnachweisen nach §§ 12f und 12g BGG, nicht für gefährliche Hunde
- Auf Antrag: ein unmittelbar aus dem Tierheim und Tierschutzverein für den Kreis Heinsberg e.V. übernommener Hund für 12 Monate, auf Folgeantrag weitere 12 Monate; ältere Hunde bei nachgewiesenem Übernahmealter von mindestens 8 Jahren lebenslang, nicht für gefährliche Hunde
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Nordrhein-Westfalen
- Hundehaftpflicht
- In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht für gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (mindestens 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für sonstige Schäden). Für kleine Hunde, die nicht gelistet sind, gibt es keine landesrechtliche Pflicht.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Die vier Rassen nach § 3 Abs. 2 und ihre Kreuzungen sind gefährliche Hunde. Im Zweifel muss der Halter nachweisen, dass keine Kreuzung vorliegt. Für die zehn Rassen nach § 10 Abs. 1 und ihre Kreuzungen gelten fast dieselben Pflichten, aber ohne den Nachweis eines besonderen Interesses. Außerdem stellt die Behörde nach Begutachtung durch den amtlichen Tierarzt im Einzelfall fest, dass ein Hund gefährlich ist, etwa nach einem Biss (§ 3 Abs. 3).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Alle Hunde sind an der Leine zu führen in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen mit vergleichbarem Publikumsverkehr, in umfriedeten öffentlichen Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen (außer ausgewiesenen Hundeauslaufbereichen), bei Versammlungen, Volksfesten und Veranstaltungen sowie in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten (§ 2 Abs. 2 LHundG). Große Hunde sind innerorts auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen anzuleinen (§ 11 Abs. 6). Im Wald dürfen Hunde außerhalb von Wegen nur angeleint mitgeführt werden. Ausgenommen sind Jagdhunde bei der Jagd und Polizeihunde (§ 2 Abs. 3 LFoG). Weitere Regeln treffen die Gemeinden per ordnungsbehördlicher Verordnung. Brut- und Setzzeit: Keine landesweite Leinenpflicht für die freie Landschaft. Nur in Europäischen Vogelschutzgebieten ist es vom 1. März bis 31. Juli verboten, Hunde unangeleint zu lassen, bezogen auf die im Schutzzweck genannten Vogelarten (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 LNatSchG NRW). Das Land ruft in Pressemitteilungen nur dazu auf, Hunde in dieser Zeit anzuleinen.
- Sachkunde
- Für kleine Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen großen Hund hält, muss die Haltung der Behörde anzeigen und seine Sachkunde nachweisen (§ 11 Abs. 1 und 2). Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen ist die Sachkundebescheinigung Teil der Erlaubnis. Bei großen Hunden kann die Sachkundebescheinigung auch von anerkannten Sachverständigen oder von den Tierärztekammern benannten Tierärzten kommen (§ 11 Abs. 3).
- Rechtsgrundlage
- Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz, LHundG NRW), Fassung vom 27. September 2016 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Übach-Palenberg im Vergleich
Übach-Palenberg liegt 24 € unter dem Median der 222 erfassten Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen (96 €). In Nordrhein-Westfalen teilt sich Übach-Palenberg Platz 35 von 222 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Übach-Palenberg Platz 170 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Übach-Palenberg | – | 72 € | 168 € |
| Baesweiler | 5 km | 84 € | 216 € |
| Geilenkirchen | 5 km | 70 € | 180 € |
| Alsdorf | 6 km | 96 € | 240 € |
| Herzogenrath | 6 km | 110 € | 250 € |
| Würselen | 11 km | 120 € | 340 € |
| Median Nordrhein-Westfalen | – | 96 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Übach-Palenberg
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Übach-Palenberg für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Übach-Palenberg 168 € im Jahr: Bei zwei Hunden im Haushalt kostet jeder Hund 84 €.
Gibt es in Übach-Palenberg einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Übach-Palenberg 480 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 72 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Übach-Palenberg anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Übach-Palenberg innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Sind Hunde aus dem Tierheim in Übach-Palenberg befreit?
Ja, nach der Hundesteuersatzung von Übach-Palenberg gilt: Auf Antrag: ein unmittelbar aus dem Tierheim und Tierschutzverein für den Kreis Heinsberg e.V. übernommener Hund für 12 Monate, auf Folgeantrag weitere 12 Monate; ältere Hunde bei nachgewiesenem Übernahmealter von mindestens 8 Jahren lebenslang, nicht für gefährliche Hunde.
Wann ist die Hundesteuer in Übach-Palenberg fällig?
Die Hundesteuersatzung von Übach-Palenberg nennt als Fälligkeit: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; erstmals einen Monat nach Zugang des Festsetzungsbescheides für die zurückliegende Zeit.
Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Stadt Übach-Palenberg vom 18.12.2024, in Kraft seit 01.01.2025
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 18. Dezember 2024
- Zuletzt geprüft
- 4. Oktober 2026
Verbindlich ist allein die Satzung der Gemeinde. Einen Fehler gefunden? Fehler melden