Hundesteuer Waltrop 2026

In Waltrop richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 112 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 155 €, zusammen 310 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 185 €. Für einen gefährlichen Hund werden 336 € fällig.

Seit 2026 gibt es keine Hundesteuermarke mehr: Auf Verlangen ist der aktuelle Steuerbescheid auf Papier oder digital vorzuzeigen. Ein Hund aus dem Tierheim oder von einer gemeinnützigen Tierschutzorganisation ist auf Antrag zwei Jahre steuerfrei.

Ein Hund112 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen310 €pro Jahr
Gefährlicher Hund336 €pro Jahr

Steuersätze in Waltrop

Hundesteuer pro Jahr, gestaffelt nach Zahl der Hunde im Haushalt
Hunde im Haushaltje Hundzusammen
1 Hund112 €112 €
2 Hunde155 €310 €
3 oder mehr Hunde185 €555 € (bei 3)
Gefährlicher Hund336 €

Wichtig: In Waltrop gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.

Als gefährlich gilt: Dreifacher Satz für gefährliche Hunde (Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, im Einzelfall gefährliche Hunde) und Hunde bestimmter Rassen (u. a. Alano, American Bulldog, Rottweiler) nach § 3 der Satzung

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Waltrop?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 112 € 1.120 €
2 Hunde 310 € 3.100 €
3 Hunde 555 € 5.550 €
1 gefährlicher Hund 336 € 3.360 €

In Waltrop zahlt jeder Hund den Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt. Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Waltrop: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Waltrop an. Hund in Waltrop anmelden (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Waltrop gibt keine Hundesteuermarke aus.
  3. Hundehaftpflicht. In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht (mind. 500.000 € Personen-/250.000 € sonstige Schäden) für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 5 LHundG NRW), für Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 5) und für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 5). Keine Pflicht für sonstige kleine Hunde.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Nordrhein-Westfalen: Nur für große Hunde (ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Mikrochip und Haftpflichtversicherung. Für kleine Hunde gilt das nicht.
  5. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Waltrop gilt:
    • Ein Hund aus einem Tierheim oder von einer gemeinnützigen Tierschutzorganisation: 2 Jahre befreit
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  6. Steuer bezahlen. Ein einzelner Hund kostet 112 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November mit einem Viertel des Jahresbetrages.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Waltrop abmelden (offizielle Seite der Stadt)

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, gehörloser oder hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG, GL oder H)
  • Hunde im Rettungs- und Katastrophendienst
  • Nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Gebrauchshunde zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden
  • Ein Hund aus einem Tierheim oder von einer gemeinnützigen Tierschutzorganisation: 2 Jahre befreit
  • Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Waltrop aufhalten, für bereits anderswo versteuerte Hunde

Ermäßigt wird

  • 50 % für den ersten Hund bei Empfängern von Leistungen nach SGB II oder SGB XII und einkommensmäßig Gleichstehenden (jeweils für 12 Monate, verlängerbar)

Landesrecht in Nordrhein-Westfalen

Hundehaftpflicht
In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht (mind. 500.000 € Personen-/250.000 € sonstige Schäden) für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 5 LHundG NRW), für Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 5) und für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 5). Keine Pflicht für sonstige kleine Hunde.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Zwei Stufen, jeweils einschließlich Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden (Kreuzung = Phänotyp tritt deutlich hervor; im Zweifel Nachweispflicht des Halters, § 3 Abs. 2). (1) § 3 Abs. 2: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier gelten als gefährliche Hunde; Erlaubnis (§ 4) nur bei besonderem privaten oder öffentlichen Interesse (§ 4 Abs. 2), Sachkunde durch amtlichen Tierarzt, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), Chip, Haftpflicht; Leinen- und Maulkorbpflicht, Befreiung auf Antrag nach Verhaltensprüfung (§ 5 Abs. 3); Zucht-/Handelsverbot und Verpaarungsverbot (§ 9). (2) § 10 Abs. 1 'Hunde bestimmter Rassen': Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu: §§ 4 (ohne Abs. 2, also kein besonderes Interesse nötig) bis 8 gelten entsprechend, d.h. Erlaubnis, Leine/Maulkorb mit Befreiungsmöglichkeit; Verhaltensprüfung und Sachkunde auch durch anerkannte Sachverständige. Daneben Einzelfall-Gefährlichkeit nach Beißvorfall u.a. (§ 3 Abs. 3). Ergänzend DVO LHundG NRW (Sachkunde, Anerkennung Sachverständiger).
Leinenpflicht
Keine allgemeine landesweite Leinenpflicht. Alle Hunde an der Leine: Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereiche und vergleichbar belebte innerörtliche Straßen/Plätze, umfriedete öffentliche Park-, Garten- und Grünanlagen inkl. Spielplätze (außer ausgewiesene Hundeauslaufbereiche), Versammlungen/Volksfeste/Veranstaltungen, öffentliche Gebäude, Schulen, Kindergärten (§ 2 Abs. 2). Große Hunde (≥40 cm/≥20 kg) innerhalb bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen angeleint (§ 11 Abs. 6). Gefährliche und § 10-Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums Leine und Maulkorb (§ 5 Abs. 2). Im Wald außerhalb von Wegen Leinenpflicht nach § 2 Abs. 3 Satz 2 Landesforstgesetz NRW. Weitergehende Regeln durch kommunale ordnungsbehördliche Verordnungen.
Sachkunde
Für kleine Hunde keine landesrechtliche Sachkunde-, Chip- oder Registerpflicht. Große Hunde (≥40 cm oder ≥20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Zuverlässigkeit, Mikrochip, Haftpflicht (§ 11 Abs. 1-2). Gefährliche und § 10-Hunde: Erlaubnis, Sachkundebescheinigung, Führungszeugnis, Chip, ggf. Verhaltensprüfung (§§ 4-7, 10). Kein zentrales Hunderegister für alle Hunde.
Rechtsgrundlage
Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW), Fassung vom 20. September 2016 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Nordrhein-Westfalen

Waltrop im Vergleich

Waltrop liegt 15,50 € über dem Median der 162 erfassten Städte in Nordrhein-Westfalen (96,50 €). In Nordrhein-Westfalen teilt sich Waltrop Platz 111 von 162 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Waltrop Platz 357 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Waltrop–112 €310 €
Datteln 5 km 96 € 216 €
Lünen 9 km 156 € 408 €
Oer-Erkenschwick 10 km 96 € 216 €
Selm 10 km 120 € 288 €
Castrop-Rauxel 10 km 96 € 216 €
Median Nordrhein-Westfalen–96,50 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Waltrop

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Waltrop für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Waltrop 310 € im Jahr: Bei zwei Hunden im Haushalt kostet jeder Hund 155 €.

Gibt es in Waltrop einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Waltrop 336 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 112 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Waltrop anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Waltrop innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Waltrop befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Waltrop gilt: Ein Hund aus einem Tierheim oder von einer gemeinnützigen Tierschutzorganisation: 2 Jahre befreit.

Wann ist die Hundesteuer in Waltrop fällig?

Die Hundesteuersatzung von Waltrop nennt als Fälligkeit: vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November mit einem Viertel des Jahresbetrages.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Stadt Waltrop vom 19.12.2016 in der Fassung der Ersten Änderungssatzung vom 19.12.2025, Waltroper Bekanntmachungen Nr. 26 vom 19.12.2025 (in Kraft seit 01.01.2026)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
19. Dezember 2025
Zuletzt geprüft
1. Oktober 2026

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