Hundesteuer Biberach an der Riß 2026

In Biberach an der Riß kostet der erste Hund 144 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 288 €. Für einen gefährlichen Hund werden 840 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.

Für Fundhunde aus dem Kreistierheim Biberach gibt es im ersten Haltungsjahr 50 % Nachlass.

Erster Hund144 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen432 €pro Jahr
Gefährlicher Hund840 €pro Jahr

Steuersätze in Biberach an der Riß

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2026
Erster Hund144 €
Zweiter Hund288 €
Jeder weitere Hund288 €
Gefährlicher Hund840 €

Als gefährlich gilt: Kampfhunde nach § 5 Abs. 3 der Satzung: Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Kreuzungen; Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu sowie Hunde anderer Rassen nur nach rechtskräftiger Verfügung der Ortspolizeibehörde

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Biberach an der Riß?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 144 € 1.440 €
2 Hunde 432 € 4.320 €
3 Hunde 720 € 7.200 €
1 gefährlicher Hund 840 € 8.400 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Biberach an der Riß: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Monat bei der Stadt Biberach an der Riß an. Hund in Biberach an der Riß anmelden (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Biberach an der Riß
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 144 € im Jahr. Fällig: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Biberach an der Riß abmelden (offizielle Seite der Stadt)

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
  • Rettungshunde mit bestandener Prüfung oder Wiederholungsprüfung, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen
  • Beim Landesjagdverband Baden-Württemberg gelistete Nachsuchenhunde

Ermäßigt wird

  • 50 % im ersten Haltungsjahr für Fundhunde aus dem Kreistierheim Biberach (mit Bescheinigung)
  • Zwingersteuer auf Antrag für Züchter: das Dreifache des Steuersatzes (432 €) je Zwinger, je bis zu 5 weitere Hunde erneut 432 € (nicht für Kampfhunde)

Landesrecht in Baden-Württemberg

Hundehaftpflicht
In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Nur für erlaubnispflichtige Kampfhunde: Die Haltungserlaubnis ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig zu machen (§ 3 Abs. 2 Satz 6 PolVOgH).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu. Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH): Nach § 1 Abs. 2 gelten American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier und deren Kreuzungen als Kampfhund, solange nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass keine gesteigerte Aggressivität vorliegt (Prüfung vor Amtstierarzt und Polizeihundeführer, § 1 Abs. 4). Nach § 1 Abs. 3 kann bei 9 weiteren Rassen und ihren Kreuzungen die Kampfhundeeigenschaft im Einzelfall bei Anhaltspunkten nach Prüfung festgestellt werden. Kampfhundehaltung ab 6 Monaten braucht eine Erlaubnis der Ortspolizeibehörde (berechtigtes Interesse, Zuverlässigkeit, Sachkunde, Kennzeichnung, § 3). Zucht- und Kreuzungsverbot sowie Pflicht zur Unfruchtbarmachung für Kampfhunde (§ 5 Abs. 1).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Landesweit an der Leine außerhalb des befriedeten Besitztums: Kampfhunde, alle Hunde der 12 gelisteten Rassen und ihrer Kreuzungen (älter als 6 Monate) sowie gefährliche Hunde (§ 4 Abs. 3 PolVOgH; Ausnahmen für Nicht-Kampfhunde der gelisteten Rassen möglich, § 4 Abs. 6); Kampfhunde und gefährliche Hunde zusätzlich mit Maulkorb (§ 4 Abs. 4). Für alle übrigen Hunde regeln die Gemeinden Leinenpflichten durch Polizeiverordnung.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Für Kampfhunde Erlaubnis mit Sachkunde und unveränderlicher Kennzeichnung (§ 3 Abs. 2); Hunde der gelisteten Rassen und Kampfhunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums eine Halterkennzeichnung am Halsband tragen (§ 4 Abs. 3 Satz 2).
Rechtsgrundlage
Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH) vom 3. August 2000, Fassung vom 3. Februar 2021 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Baden-Württemberg

Biberach an der Riß im Vergleich

Biberach an der Riß liegt 24 € über dem Median der 74 erfassten Städte in Baden-Württemberg (120 €). In Baden-Württemberg teilt sich Biberach an der Riß Platz 57 von 74 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Biberach an der Riß Platz 454 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Biberach an der Riß–144 €432 €
Ehingen (Donau) 21 km 84 € 276 €
Memmingen 32 km 72 € 144 €
Neu-Ulm 36 km 108 € 324 €
Ulm 37 km 108 € 324 €
Ravensburg 37 km 108 € 324 €
Median Baden-Württemberg–120 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Biberach an der Riß

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Biberach an der Riß für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Biberach an der Riß 432 € im Jahr: 144 € für den ersten und 288 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Biberach an der Riß einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Biberach an der Riß 840 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 144 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Biberach an der Riß anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Biberach an der Riß innerhalb von 1 Monat anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Biberach an der Riß fällig?

Die Hundesteuersatzung von Biberach an der Riß nennt als Fälligkeit: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Biberach vom 26.09.1996, zuletzt geändert am 23.10.2025 (gilt ab 01.01.2026)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
23. Oktober 2025
Zuletzt geprüft
1. Oktober 2026

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