Hundesteuer Bruchsal 2026

In Bruchsal kostet der erste Hund 96 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 192 €.

Bruchsal gibt keine Hundesteuermarken mehr aus.

Erster Hund96 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen288 €pro Jahr

Steuersätze in Bruchsal

Hundesteuer pro Hund und Jahr
Erster Hund96 €
Zweiter Hund192 €
Jeder weitere Hund192 €
Gefährlicher Hundkein erhöhter Satz

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Bruchsal?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 96 € 960 €
2 Hunde 288 € 2.880 €
3 Hunde 480 € 4.800 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Bruchsal: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Monat bei der Stadt Bruchsal an. Hund in Bruchsal anmelden (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Bruchsal gibt keine Hundesteuermarke aus.
  3. Hundehaftpflicht. In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Bruchsal
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 96 € im Jahr. Fällig: einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Bruchsal abmelden (offizielle Seite der Stadt)

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
  • Geprüfte Rettungshunde für den Zivilschutz
  • Wachhunde außerhalb der bebauten Ortsteile

Ermäßigt wird

  • Zwingersteuer für eingetragene Züchter: das Dreifache des Satzes für einen Hund je bis zu fünf Hunde

Landesrecht in Baden-Württemberg

Hundehaftpflicht
In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Nur für erlaubnispflichtige Kampfhunde: Die Haltungserlaubnis ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig zu machen (§ 3 Abs. 2 Satz 6 PolVOgH).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu. Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH): Nach § 1 Abs. 2 gelten American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier und deren Kreuzungen als Kampfhund, solange nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass keine gesteigerte Aggressivität vorliegt (Prüfung vor Amtstierarzt und Polizeihundeführer, § 1 Abs. 4). Nach § 1 Abs. 3 kann bei 9 weiteren Rassen und ihren Kreuzungen die Kampfhundeeigenschaft im Einzelfall bei Anhaltspunkten nach Prüfung festgestellt werden. Kampfhundehaltung ab 6 Monaten braucht eine Erlaubnis der Ortspolizeibehörde (berechtigtes Interesse, Zuverlässigkeit, Sachkunde, Kennzeichnung, § 3). Zucht- und Kreuzungsverbot sowie Pflicht zur Unfruchtbarmachung für Kampfhunde (§ 5 Abs. 1).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Landesweit an der Leine außerhalb des befriedeten Besitztums: Kampfhunde, alle Hunde der 12 gelisteten Rassen und ihrer Kreuzungen (älter als 6 Monate) sowie gefährliche Hunde (§ 4 Abs. 3 PolVOgH; Ausnahmen für Nicht-Kampfhunde der gelisteten Rassen möglich, § 4 Abs. 6); Kampfhunde und gefährliche Hunde zusätzlich mit Maulkorb (§ 4 Abs. 4). Für alle übrigen Hunde regeln die Gemeinden Leinenpflichten durch Polizeiverordnung.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Für Kampfhunde Erlaubnis mit Sachkunde und unveränderlicher Kennzeichnung (§ 3 Abs. 2); Hunde der gelisteten Rassen und Kampfhunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums eine Halterkennzeichnung am Halsband tragen (§ 4 Abs. 3 Satz 2).
Rechtsgrundlage
Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH) vom 3. August 2000, Fassung vom 3. Februar 2021 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Baden-Württemberg

Bruchsal im Vergleich

Bruchsal liegt 24 € unter dem Median der 74 erfassten Städte in Baden-Württemberg (120 €). In Baden-Württemberg teilt sich Bruchsal Platz 4 von 74 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Bruchsal Platz 228 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Bruchsal–96 €288 €
Bretten 13 km 108 € 324 €
Karlsruhe 19 km 144 € 288 €
Wiesloch 20 km 132 € 396 €
Speyer 24 km 105 € 240 €
Ettlingen 25 km 99 € 297 €
Median Baden-Württemberg–120 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Bruchsal

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Bruchsal für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Bruchsal 288 € im Jahr: 96 € für den ersten und 192 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Bruchsal einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Nein. Nach der Hundesteuersatzung von Bruchsal gilt für gefährliche Hunde kein höherer Satz als für andere Hunde.

Bis wann muss ich einen Hund in Bruchsal anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Bruchsal innerhalb von 1 Monat anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Bruchsal fällig?

Die Hundesteuersatzung von Bruchsal nennt als Fälligkeit: einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids.

Quelle

Dokument
Satzung der Stadt Bruchsal über die Erhebung der Hundesteuer (Gemeinderatsbeschluss 28.11.2017, ausgefertigt 29.11.2017)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
29. November 2017
Zuletzt geprüft
1. Oktober 2026

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