Hundesteuer Ahaus 2026
Stand: Satzung vom 10. Dezember 2020, geprüft am 1. Oktober 2026
In Ahaus richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 54 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 72 €, zusammen 144 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 84 €. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2021.
Hunde aus einem gemeinnützigen Tierheim sind auf Antrag ein Jahr steuerfrei, Hunde ab 8 Jahren dauerhaft.
Steuersätze in Ahaus
| Hunde im Haushalt | je Hund | zusammen |
|---|---|---|
| 1 Hund | 54 € | 54 € |
| 2 Hunde | 72 € | 144 € |
| 3 oder mehr Hunde | 84 € | 252 € (bei 3) |
| Gefährlicher Hund | kein erhöhter Satz |
Wichtig: In Ahaus gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Ahaus?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 54 € | 540 € |
| 2 Hunde | 144 € | 1.440 € |
| 3 Hunde | 252 € | 2.520 € |
In Ahaus zahlt jeder Hund den Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt. Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Ahaus: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Ahaus an. Hund in Ahaus anmelden (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht (mind. 500.000 € Personen-/250.000 € sonstige Schäden) für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 5 LHundG NRW), für Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 5) und für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 5). Keine Pflicht für sonstige kleine Hunde.
- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Nordrhein-Westfalen: Nur für große Hunde (ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Mikrochip und Haftpflichtversicherung. Für kleine Hunde gilt das nicht.
- Befreiungen prüfen.
Hund aus dem Tierheim? In Ahaus gilt:
- Hunde aus einer gemeinnützigen Tierschutzeinrichtung mit Erlaubnis nach § 11 TierSchG: 1 Jahr befreit, unbefristet wenn der Hund bei Übernahme mindestens 8 Jahre alt ist
- Steuer bezahlen. Ein einzelner Hund kostet 54 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November mit je einem Viertel des Jahresbetrags; auf Antrag jährlich am 1. Juli.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Ahaus abmelden (offizielle Seite der Stadt)
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Personen, die sich nicht länger als 2 Monate in Ahaus aufhalten, für Hunde, die anderswo in Deutschland versteuert oder befreit sind
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG, GL oder H)
- Hunde aus einer gemeinnützigen Tierschutzeinrichtung mit Erlaubnis nach § 11 TierSchG: 1 Jahr befreit, unbefristet wenn der Hund bei Übernahme mindestens 8 Jahre alt ist
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
- 50 % für geprüfte Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Rettungs-, Such- oder Therapiehunde
- 50 % für Jagdhunde von Jagdausübungsberechtigten oder bestätigten Jagdaufsehenden mit gültigem Jagdschein und Jagdgebrauchshundeprüfung
- 75 % (Steuer ein Viertel) für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 400 m vom bebauten Ortsteil entfernt
- 75 % (Steuer ein Viertel) bei Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung (SGB XII) oder Arbeitslosengeld II und einkommensmäßig Gleichstehenden
- Ermäßigungen für Wachhunde, Jagdhunde und nach Einkommen höchstens für einen Hund
Landesrecht in Nordrhein-Westfalen
- Hundehaftpflicht
- In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht (mind. 500.000 € Personen-/250.000 € sonstige Schäden) für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 5 LHundG NRW), für Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 5) und für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 5). Keine Pflicht für sonstige kleine Hunde.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Zwei Stufen, jeweils einschließlich Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden (Kreuzung = Phänotyp tritt deutlich hervor; im Zweifel Nachweispflicht des Halters, § 3 Abs. 2). (1) § 3 Abs. 2: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier gelten als gefährliche Hunde; Erlaubnis (§ 4) nur bei besonderem privaten oder öffentlichen Interesse (§ 4 Abs. 2), Sachkunde durch amtlichen Tierarzt, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), Chip, Haftpflicht; Leinen- und Maulkorbpflicht, Befreiung auf Antrag nach Verhaltensprüfung (§ 5 Abs. 3); Zucht-/Handelsverbot und Verpaarungsverbot (§ 9). (2) § 10 Abs. 1 'Hunde bestimmter Rassen': Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu: §§ 4 (ohne Abs. 2, also kein besonderes Interesse nötig) bis 8 gelten entsprechend, d.h. Erlaubnis, Leine/Maulkorb mit Befreiungsmöglichkeit; Verhaltensprüfung und Sachkunde auch durch anerkannte Sachverständige. Daneben Einzelfall-Gefährlichkeit nach Beißvorfall u.a. (§ 3 Abs. 3). Ergänzend DVO LHundG NRW (Sachkunde, Anerkennung Sachverständiger).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine landesweite Leinenpflicht. Alle Hunde an der Leine: Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereiche und vergleichbar belebte innerörtliche Straßen/Plätze, umfriedete öffentliche Park-, Garten- und Grünanlagen inkl. Spielplätze (außer ausgewiesene Hundeauslaufbereiche), Versammlungen/Volksfeste/Veranstaltungen, öffentliche Gebäude, Schulen, Kindergärten (§ 2 Abs. 2). Große Hunde (≥40 cm/≥20 kg) innerhalb bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen angeleint (§ 11 Abs. 6). Gefährliche und § 10-Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums Leine und Maulkorb (§ 5 Abs. 2). Im Wald außerhalb von Wegen Leinenpflicht nach § 2 Abs. 3 Satz 2 Landesforstgesetz NRW. Weitergehende Regeln durch kommunale ordnungsbehördliche Verordnungen.
- Sachkunde
- Für kleine Hunde keine landesrechtliche Sachkunde-, Chip- oder Registerpflicht. Große Hunde (≥40 cm oder ≥20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Zuverlässigkeit, Mikrochip, Haftpflicht (§ 11 Abs. 1-2). Gefährliche und § 10-Hunde: Erlaubnis, Sachkundebescheinigung, Führungszeugnis, Chip, ggf. Verhaltensprüfung (§§ 4-7, 10). Kein zentrales Hunderegister für alle Hunde.
- Rechtsgrundlage
- Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW), Fassung vom 20. September 2016 (geprüft am 28. September 2026)
Ahaus im Vergleich
Ahaus liegt 42,50 € unter dem Median der 162 erfassten Städte in Nordrhein-Westfalen (96,50 €). In Nordrhein-Westfalen steht Ahaus auf Platz 7 von 162 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Ahaus Platz 39 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Ahaus | – | 54 € | 144 € |
| Gronau (Westf.) | 15 km | 42 € | 132 € |
| Coesfeld | 18 km | 72 € | 180 € |
| Steinfurt | 27 km | 96 € | 216 € |
| Borken | 28 km | 72 € | 168 € |
| Dülmen | 33 km | 96 € | 216 € |
| Median Nordrhein-Westfalen | – | 96,50 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Ahaus
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Ahaus für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Ahaus 144 € im Jahr: Bei zwei Hunden im Haushalt kostet jeder Hund 72 €.
Gibt es in Ahaus einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Nein. Nach der Hundesteuersatzung von Ahaus gilt für gefährliche Hunde kein höherer Satz als für andere Hunde.
Bis wann muss ich einen Hund in Ahaus anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Ahaus innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Sind Hunde aus dem Tierheim in Ahaus befreit?
Ja, nach der Hundesteuersatzung von Ahaus gilt: Hunde aus einer gemeinnützigen Tierschutzeinrichtung mit Erlaubnis nach § 11 TierSchG: 1 Jahr befreit, unbefristet wenn der Hund bei Übernahme mindestens 8 Jahre alt ist.
Wann ist die Hundesteuer in Ahaus fällig?
Die Hundesteuersatzung von Ahaus nennt als Fälligkeit: vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November mit je einem Viertel des Jahresbetrags; auf Antrag jährlich am 1. Juli.
Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Stadt Ahaus, Ratsbeschluss vom 10.12.2020, in Kraft seit 01.01.2021 (Ortsrecht 22.1)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 10. Dezember 2020
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
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