Hundesteuer Gronau (Westf.) 2026

In Gronau (Westf.) richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 42 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 66 €, zusammen 132 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 81 €. Für einen gefährlichen Hund werden 400 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2013.

Hunde aus einem gemeinnützigen Tierheim sind auf Antrag ein Jahr steuerfrei, mindestens acht Jahre alte Tierheimhunde unter Voraussetzungen unbefristet; bei zwei oder mehr gefährlichen Hunden gilt ein Satz von 500 € je Hund.

Ein Hund42 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen132 €pro Jahr
Gefährlicher Hund400 €pro Jahr

Steuersätze in Gronau (Westf.)

Hundesteuer pro Jahr, gestaffelt nach Zahl der Hunde im Haushalt, gültig ab 1. Januar 2013
Hunde im Haushaltje Hundzusammen
1 Hund42 €42 €
2 Hunde66 €132 €
3 oder mehr Hunde81 €243 € (bei 3)
Gefährlicher Hund400 €

Wichtig: In Gronau (Westf.) gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.

Als gefährlich gilt: § 2 Abs. 2 i. d. F. der 2. Änderungssatzung (ab 01.01.2026): Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu und Kreuzungen sowie im Einzelfall nach § 3 Abs. 3 LHundG NRW festgestellte gefährliche Hunde; 400 € bei einem, je 500 € bei zwei oder mehr gefährlichen Hunden; gilt für Hunde, die nach dem 01.01.2013 aufgenommen wurden

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Steuerfreiheit bei Aufenthalt bis zwei Monate mit anderswo versteuertem Hund
  • Hunde, die ausschließlich dem Schutz oder der Hilfe von Personen mit Merkzeichen Bl, Gl, TBl, aG, H oder B dienen
  • Hunde aus einem gemeinnützigen Tierheim: 1 Jahr befreit
  • Hunde aus einem gemeinnützigen Tierheim, die bei Übernahme mindestens acht Jahre alt sind: unbefristet befreit
  • Keine Tierheim-Befreiung für gefährliche Hunde

Ermäßigt wird

  • 50 % für Wachhunde bei Gebäuden mehr als 200 m vom nächsten bewachten Gebäude
  • 50 % für geprüfte Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde
  • 75 % (Steuer auf ¼) für Wachhunde landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 400 m vom Ortsteil
  • 75 % (Steuer auf ¼) für Bezieher laufender Leistungen nach SGB II und SGB XII Kap. 3 und 4
  • Keine Ermäßigung für gefährliche Hunde; bei mehreren Ermäßigungsgründen nur der höchste Satz

Anmelden, abmelden, bezahlen

  • Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt anmelden.
  • Hund in Gronau (Westf.) anmelden (offizielle Seite)
  • Hund in Gronau (Westf.) abmelden (offizielle Seite)
  • Fällig: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Wunsch jährlich zum 1. Juli
  • Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

Landesrecht in Nordrhein-Westfalen

Hundehaftpflicht
In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht (mind. 500.000 € Personen-/250.000 € sonstige Schäden) für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 5 LHundG NRW), für Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 5) und für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 5). Keine Pflicht für sonstige kleine Hunde.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Zwei Stufen, jeweils einschließlich Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden (Kreuzung = Phänotyp tritt deutlich hervor; im Zweifel Nachweispflicht des Halters, § 3 Abs. 2). (1) § 3 Abs. 2: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier gelten als gefährliche Hunde; Erlaubnis (§ 4) nur bei besonderem privaten oder öffentlichen Interesse (§ 4 Abs. 2), Sachkunde durch amtlichen Tierarzt, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), Chip, Haftpflicht; Leinen- und Maulkorbpflicht, Befreiung auf Antrag nach Verhaltensprüfung (§ 5 Abs. 3); Zucht-/Handelsverbot und Verpaarungsverbot (§ 9). (2) § 10 Abs. 1 'Hunde bestimmter Rassen': Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu: §§ 4 (ohne Abs. 2 – kein besonderes Interesse nötig) bis 8 gelten entsprechend, d.h. Erlaubnis, Leine/Maulkorb mit Befreiungsmöglichkeit; Verhaltensprüfung und Sachkunde auch durch anerkannte Sachverständige. Daneben Einzelfall-Gefährlichkeit nach Beißvorfall u.a. (§ 3 Abs. 3). Ergänzend DVO LHundG NRW (Sachkunde, Anerkennung Sachverständiger).
Leinenpflicht
Keine allgemeine landesweite Leinenpflicht. Alle Hunde an der Leine: Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereiche und vergleichbar belebte innerörtliche Straßen/Plätze, umfriedete öffentliche Park-, Garten- und Grünanlagen inkl. Spielplätze (außer ausgewiesene Hundeauslaufbereiche), Versammlungen/Volksfeste/Veranstaltungen, öffentliche Gebäude, Schulen, Kindergärten (§ 2 Abs. 2). Große Hunde (≥40 cm/≥20 kg) innerhalb bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen angeleint (§ 11 Abs. 6). Gefährliche und § 10-Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums Leine und Maulkorb (§ 5 Abs. 2). Im Wald außerhalb von Wegen Leinenpflicht nach § 2 Abs. 3 Satz 2 Landesforstgesetz NRW. Weitergehende Regeln durch kommunale ordnungsbehördliche Verordnungen.
Sachkunde
Für kleine Hunde keine landesrechtliche Sachkunde-, Chip- oder Registerpflicht. Große Hunde (≥40 cm oder ≥20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Zuverlässigkeit, Mikrochip, Haftpflicht (§ 11 Abs. 1-2). Gefährliche und § 10-Hunde: Erlaubnis, Sachkundebescheinigung, Führungszeugnis, Chip, ggf. Verhaltensprüfung (§§ 4-7, 10). Kein zentrales Hunderegister für alle Hunde.
Rechtsgrundlage
Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW), Fassung vom 20. September 2016 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Nordrhein-Westfalen

Gronau (Westf.) im Vergleich

Gronau (Westf.) liegt 66 € unter dem Median der 79 erfassten Städte in Nordrhein-Westfalen (108 €). Unter allen 200 erfassten Städten steht Gronau (Westf.) auf Platz 2 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Gronau (Westf.)–42 €132 €
Nordhorn 25 km 75,60 € 201,60 €
Rheine 30 km 78 € 178,80 €
Lingen (Ems) 40 km 60 € 140 €
Ibbenbüren 48 km 72 € 168 €
Bocholt 50 km 84 € 216 €
Median Nordrhein-Westfalen–108 €

Alle Städte im Vergleich

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Stadt Gronau (Westf.) vom 17.12.2001 i. d. F. vom 06.02.2013, geändert durch die 2. Änderungssatzung vom 18.12.2025 (Amtsblatt Nr. 31/2025, in Kraft 01.01.2026)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
18. Dezember 2025
Zuletzt geprüft
28. September 2026

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