Hundesteuer Lüdinghausen 2026

In Lüdinghausen richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 100 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 130 €, zusammen 260 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 160 €. Für einen gefährlichen Hund werden 640 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Juli 2024.

Für dauerhaft übernommene Tierschutzhunde über acht Jahre ist unter Voraussetzungen eine Steuerbefreiung für 24 Monate möglich.

Ein Hund100 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen260 €pro Jahr
Gefährlicher Hund640 €pro Jahr

Steuersätze in Lüdinghausen

Hundesteuer pro Jahr, gestaffelt nach Zahl der Hunde im Haushalt, gültig ab 1. Juli 2024
Hunde im Haushaltje Hundzusammen
1 Hund100 €100 €
2 Hunde130 €260 €
3 oder mehr Hunde160 €480 € (bei 3)
Gefährlicher Hund640 €

Wichtig: In Lüdinghausen gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 2: Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie Kreuzungen mit deutlich hervortretendem Phänotyp; außerdem im Einzelfall nach § 3 Abs. 3 Satz 1 Ziffern 1 bis 6 LHundG NRW als gefährlich festgestellte Hunde. Bei zwei oder mehr gefährlichen Hunden 800 € je Hund; keine Steuerbefreiung oder Ermäßigung.

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Lüdinghausen?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 100 € 1.000 €
2 Hunde 260 € 2.600 €
3 Hunde 480 € 4.800 €
1 gefährlicher Hund 640 € 6.400 €

In Lüdinghausen zahlt jeder Hund den Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt. Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Lüdinghausen: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Lüdinghausen an. Hund in Lüdinghausen anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Lüdinghausen gibt keine Hundesteuermarke aus.
  3. Hundehaftpflicht. In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht für gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (mindestens 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für sonstige Schäden). Für kleine Hunde, die nicht gelistet sind, gibt es keine landesrechtliche Pflicht.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Nordrhein-Westfalen: Nur für große Hunde (ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Mikrochip und Haftpflichtversicherung. Für kleine Hunde gilt das nicht.
  5. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Lüdinghausen gilt:
    • Hunde über acht Jahre, erstmalig und dauerhaft aus einer anerkannten Tierschutzeinrichtung übernommen und nicht zu Erwerbszwecken gehalten: 24 Monate ab Übernahmemonat, nur ein Hund je Haushalt und mit Vermittlungsnachweis
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  6. Steuer bezahlen. Ein einzelner Hund kostet 100 € im Jahr. Fällig: Vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu je einem Viertel; erstmals einen Monat nach Zugang des Bescheides für die zurückliegende Zeit; auf Antrag ganzjährig im Voraus.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Lüdinghausen abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde bei einem Aufenthalt der Halter von höchstens drei Monaten, die nachweislich in einer anderen deutschen Gemeinde versteuert oder steuerbefreit sind
  • Ein besonders ausgebildeter Hund zum ausschließlichen Schutz oder zur Hilfe schwerbehinderter Personen mit Merkzeichen BL, GL, TBl, aG, H oder B; Ausbildungsnachweis oder Prüfungszeugnis erforderlich
  • Nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Hunde an Bord eingetragener Binnenschiffe
  • Nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Gebrauchshunde ausschließlich zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden, in der benötigten Anzahl
  • Hunde über acht Jahre, erstmalig und dauerhaft aus einer anerkannten Tierschutzeinrichtung übernommen und nicht zu Erwerbszwecken gehalten: 24 Monate ab Übernahmemonat, nur ein Hund je Haushalt und mit Vermittlungsnachweis

Ermäßigt wird

  • 50 % für erforderliche Wachhunde bei Gebäuden mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt, nur ein Hund je Gebäude
  • 50 % für eingesetzte Melde-, Sanitäts-, Therapie- oder Schutzhunde mit anerkannter Prüfung und Verwendungsnachweis
  • 50 % für privat gehaltene, anerkannt ausgebildete und geprüfte Rettungshunde im regelmäßigen Einsatz bei einer staatlich anerkannten oder im öffentlichen Katastrophenschutz tätigen Hilfsorganisation; jährlicher Einsatznachweis
  • 75 % für erforderliche Wachhunde auf landwirtschaftlichen Anwesen mehr als 400 m vom nächsten zusammenhängend bebauten Ortsteil entfernt, nur ein Hund je Anwesen
  • 75 % für Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII, Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II sowie einkommensmäßig Gleichstehende, nur ein Hund

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Nordrhein-Westfalen

Hundehaftpflicht
In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht für gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (mindestens 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für sonstige Schäden). Für kleine Hunde, die nicht gelistet sind, gibt es keine landesrechtliche Pflicht.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Die vier Rassen nach § 3 Abs. 2 und ihre Kreuzungen sind gefährliche Hunde. Im Zweifel muss der Halter nachweisen, dass keine Kreuzung vorliegt. Für die zehn Rassen nach § 10 Abs. 1 und ihre Kreuzungen gelten fast dieselben Pflichten, aber ohne den Nachweis eines besonderen Interesses. Außerdem stellt die Behörde nach Begutachtung durch den amtlichen Tierarzt im Einzelfall fest, dass ein Hund gefährlich ist, etwa nach einem Biss (§ 3 Abs. 3).
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Alle Hunde sind an der Leine zu führen in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen mit vergleichbarem Publikumsverkehr, in umfriedeten öffentlichen Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen (außer ausgewiesenen Hundeauslaufbereichen), bei Versammlungen, Volksfesten und Veranstaltungen sowie in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten (§ 2 Abs. 2 LHundG). Große Hunde sind innerorts auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen anzuleinen (§ 11 Abs. 6). Im Wald dürfen Hunde außerhalb von Wegen nur angeleint mitgeführt werden. Ausgenommen sind Jagdhunde bei der Jagd und Polizeihunde (§ 2 Abs. 3 LFoG). Weitere Regeln treffen die Gemeinden per ordnungsbehördlicher Verordnung. Brut- und Setzzeit: Keine landesweite Leinenpflicht für die freie Landschaft. Nur in Europäischen Vogelschutzgebieten ist es vom 1. März bis 31. Juli verboten, Hunde unangeleint zu lassen, bezogen auf die im Schutzzweck genannten Vogelarten (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 LNatSchG NRW). Das Land ruft in Pressemitteilungen nur dazu auf, Hunde in dieser Zeit anzuleinen.
Sachkunde
Für kleine Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen großen Hund hält, muss die Haltung der Behörde anzeigen und seine Sachkunde nachweisen (§ 11 Abs. 1 und 2). Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen ist die Sachkundebescheinigung Teil der Erlaubnis. Bei großen Hunden kann die Sachkundebescheinigung auch von anerkannten Sachverständigen oder von den Tierärztekammern benannten Tierärzten kommen (§ 11 Abs. 3).
Rechtsgrundlage
Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz, LHundG NRW), Fassung vom 27. September 2016 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Nordrhein-Westfalen

Lüdinghausen im Vergleich

Lüdinghausen liegt 4 € über dem Median der 222 erfassten Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen (96 €). In Nordrhein-Westfalen teilt sich Lüdinghausen Platz 132 von 222 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Lüdinghausen Platz 430 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Lüdinghausen–100 €260 €
Selm 8 km 120 € 288 €
Olfen 8 km 90 € 204 €
Dülmen 13 km 96 € 216 €
Datteln 15 km 96 € 216 €
Waltrop 17 km 112 € 310 €
Median Nordrhein-Westfalen–96 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Lüdinghausen

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Lüdinghausen für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Lüdinghausen 260 € im Jahr: Bei zwei Hunden im Haushalt kostet jeder Hund 130 €.

Gibt es in Lüdinghausen einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Lüdinghausen 640 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 100 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Lüdinghausen anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Lüdinghausen innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Lüdinghausen befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Lüdinghausen gilt: Hunde über acht Jahre, erstmalig und dauerhaft aus einer anerkannten Tierschutzeinrichtung übernommen und nicht zu Erwerbszwecken gehalten: 24 Monate ab Übernahmemonat, nur ein Hund je Haushalt und mit Vermittlungsnachweis.

Wann ist die Hundesteuer in Lüdinghausen fällig?

Die Hundesteuersatzung von Lüdinghausen nennt als Fälligkeit: Vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu je einem Viertel; erstmals einen Monat nach Zugang des Bescheides für die zurückliegende Zeit; auf Antrag ganzjährig im Voraus.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Stadt Lüdinghausen vom 25.02.2026, Ratsbeschluss vom 24.02.2026, rückwirkend in Kraft zum 01.01.2026
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
25. Februar 2026
Zuletzt geprüft
4. Oktober 2026

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