Hundesteuer Soltau 2026

In Soltau kostet der erste Hund 72 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 108 €. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2024.

Seit 2024 ist keine Hundesteuermarke mehr vorgeschrieben.

Erster Hund72 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen180 €pro Jahr

Steuersätze in Soltau

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2024
Erster Hund72 €
Zweiter Hund108 €
Jeder weitere Hund144 €
Gefährlicher Hundkein erhöhter Satz

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Soltau?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 72 € 720 €
2 Hunde 180 € 1.800 €
3 Hunde 324 € 3.240 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Soltau: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Soltau an. Hund in Soltau anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Soltau gibt keine Hundesteuermarke aus.
  3. Hundehaftpflicht. In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Niedersachsen: Sachkundenachweis für alle Halter (theoretische Prüfung vor Beginn der Haltung, praktische im ersten Haltungsjahr, mit Ausnahmen), Mikrochip für Hunde älter als sechs Monate und Anmeldung beim Zentralen Hunderegister.
  5. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Soltau
  6. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 72 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag jährlich zum 01.07.; bei erstmaliger Heranziehung und Nachzahlungen innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Soltau abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Aufenthalt bis zu zwei Monate: mitgebrachte Hunde, die nachweislich in einer anderen deutschen Gemeinde versteuert oder steuerfrei gehalten werden
  • Diensthunde staatlicher und kommunaler Stellen mit ganz oder überwiegend öffentlich finanziertem Unterhalt sowie sonst im öffentlichen Interesse gehaltene Hunde
  • Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder hilfloser Personen nach den konkreten Umständen erforderlich sind
  • Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl
  • Geprüfte Sanitäts- und Rettungshunde, die von anerkannten Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten verwendet werden
  • Hunde, die vorübergehend in Anstalten von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen untergebracht sind
  • Therapiebegleithunde, die begleitend oder unterstützend bei therapeutischen Maßnahmen eingesetzt werden

Ermäßigt wird

  • 50 % für einen Hund zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
  • 50 % für jagdlich verwendete Jagdgebrauchshunde mit abgelegter Jagdeignungs- oder Brauchbarkeitsprüfung

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Niedersachsen

Hundehaftpflicht
In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Für Schäden durch einen Hund, der älter als sechs Monate ist, ist eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden abzuschließen (§ 5). Ausgenommen sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und fremde Streitkräfte für ihre Diensthunde.
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Die Fachbehörde prüft nach einem Hinweis auf gesteigerte Aggressivität (Biss, übermäßige Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe, Zucht oder Ausbildung darauf) und stellt im Einzelfall fest, ob der Hund gefährlich ist (§ 7). Eine Klage dagegen hat keine aufschiebende Wirkung.
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Das NHundG verlangt nur, Hunde so zu halten und zu führen, dass keine Gefahr ausgeht (§ 2). Innerorts regeln die Gemeinden die Leinenpflicht per Verordnung. Gefährliche Hunde sind ab der Feststellung außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke anzuleinen und tragen einen Beißkorb (§ 9).
Sachkunde
Wer einen Hund hält, braucht die nötige Sachkunde (§ 3). Die Gemeinde kann den Nachweis verlangen. Die theoretische Prüfung ist vor Beginn der Hundehaltung abzulegen, die praktische Prüfung im ersten Jahr der Hundehaltung. Die Prüfung muss nur einmal bestanden werden.
Rechtsgrundlage
Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), Fassung vom 22. September 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Niedersachsen

Soltau im Vergleich

Soltau liegt 9 € unter dem Median der 93 erfassten Städte und Gemeinden in Niedersachsen (81 €). In Niedersachsen teilt sich Soltau Platz 34 von 93 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Soltau Platz 170 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Soltau–72 €180 €
Walsrode 21 km 66 € 165 €
Buchholz in der Nordheide 38 km 80 € 230 €
Verden (Aller) 41 km 48 € 192 €
Celle 43 km 78 € 198 €
Seevetal 45 km 48 € 132 €
Median Niedersachsen–81 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Soltau

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Soltau für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Soltau 180 € im Jahr: 72 € für den ersten und 108 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Soltau einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Nein. Nach der Hundesteuersatzung von Soltau gilt für gefährliche Hunde kein höherer Satz als für andere Hunde.

Bis wann muss ich einen Hund in Soltau anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Soltau innerhalb von 14 Tagen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Soltau fällig?

Die Hundesteuersatzung von Soltau nennt als Fälligkeit: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag jährlich zum 01.07.; bei erstmaliger Heranziehung und Nachzahlungen innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides.

Quelle

Dokument
Satzung der Stadt Soltau über die Erhebung von Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 21.12.2023
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
21. Dezember 2023
Zuletzt geprüft
4. Oktober 2026

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