Hundesteuer Uelzen 2026
Stand: Satzung vom 5. Mai 2025, geprüft am 1. Oktober 2026
In Uelzen kostet der erste Hund 82,80 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 110,40 €.
Hunde aus dem Uelzener Tierheim sind seit Juni 2025 dauerhaft von der Hundesteuer befreit.
Steuersätze in Uelzen
| Erster Hund | 82,80 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 110,40 € |
| Jeder weitere Hund | 138 € |
| Gefährlicher Hund | kein erhöhter Satz |
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Uelzen?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 82,80 € | 828 € |
| 2 Hunde | 193,20 € | 1.932 € |
| 3 Hunde | 331,20 € | 3.312 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Uelzen: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Woche bei der Stadt Uelzen an. Hund in Uelzen anmelden (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Niedersachsen: Sachkundenachweis für alle Halter (theoretische Prüfung vor Beginn der Haltung, praktische im ersten Haltungsjahr, mit Ausnahmen), Mikrochip für Hunde älter als sechs Monate und Anmeldung beim Zentralen Hunderegister.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Uelzen
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 82,80 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag (bis 30.09. des Vorjahres) jährlich zum 01.07.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an.
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen und Einrichtungen sowie Hunde, die sonst im öffentlichen Interesse gehalten werden
- Hunde, die zum Schutz oder zur Hilfe blinder, tauber oder hilfloser Personen unentbehrlich sind (Merkzeichen B, BL, aG, GL oder H)
- Hunde, die vor der Aufnahme im Uelzener Tierheim untergebracht waren (ohne zeitliche Begrenzung)
- Geprüfte Sanitäts-, Schutz- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten
- Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten, für anderswo in Deutschland versteuerte Hunde
- Keine Befreiung für gefährliche Hunde
Ermäßigt wird
- 50 % für einen Wachhund von Gebäuden, die mehr als 300 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
- Keine Ermäßigung für gefährliche Hunde
Landesrecht in Niedersachsen
- Hundehaftpflicht
- In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Pflicht für jeden Hund älter als sechs Monate, mind. 500.000 € Personen-/250.000 € Sachschäden (§ 5 NHundG); ausgenommen Diensthunde juristischer Personen des öffentlichen Rechts.
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Gefährlichkeit wird nur im Einzelfall von der Fachbehörde festgestellt (gesteigerte Aggressivität, z.B. Biss, Kampfbereitschaft, Zucht/Ausbildung auf Schärfe, § 7). Danach Erlaubnispflicht (§ 8), Voraussetzungen u.a. 18 Jahre, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, praktische Sachkundeprüfung mit dem Hund, Wesenstest, Chip und Haftpflicht (§ 10); ab Feststellung Leine und Beißkorb außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke (§ 9 Satz 4).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht im NHundG (§ 2 nur allgemeine Gefahrvermeidungspflicht). In der freien Landschaft Leinenpflicht in der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit vom 1. April bis 15. Juli (§ 33 Abs. 1 Nr. 1 b NWaldLG; Ausnahmen u.a. Jagd-, Rettungs-, Hüte-, Polizei-, Blindenführhunde); Feld- und Forstordnungsbehörden können per Verordnung weitere Leinenpflichten festlegen (§ 33 Abs. 2 NWaldLG). Gefährliche Hunde: Leine und Beißkorb ab Feststellung (§ 9 Satz 4 NHundG). Innerorts regeln Gemeinden Leinenpflichten per Verordnung/Satzung.
- Sachkunde
- Sachkundenachweis ('Hundeführerschein') für alle Halter: theoretische Prüfung vor Beginn, praktische Prüfung im ersten Haltungsjahr (§ 3; Ausnahmen z.B. 2 Jahre Hundehaltung in den letzten 10 Jahren, § 3 Abs. 6). Mikrochip (Transponder) für Hunde älter als sechs Monate (§ 4). Anmeldung beim Zentralen Hunderegister vor Vollendung des 7. Lebensmonats bzw. binnen 1 Monat nach Haltungsbeginn (§§ 6, 16).
- Rechtsgrundlage
- Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), Fassung vom 22. September 2022 (geprüft am 28. September 2026)
Uelzen im Vergleich
Uelzen liegt 1,20 € unter dem Median der 61 erfassten Städte in Niedersachsen (84 €). In Niedersachsen steht Uelzen auf Platz 29 von 61 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten steht Uelzen auf Platz 152 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Uelzen | – | 82,80 € | 193,20 € |
| Lüneburg | 33 km | 108 € | 270 € |
| Celle | 50 km | 78 € | 198 € |
| Winsen (Luhe) | 50 km | 24 € | 72 € |
| Gifhorn | 53 km | 78 € | 222 € |
| Geesthacht | 54 km | 120 € | 280 € |
| Median Niedersachsen | – | 84 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Uelzen
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Uelzen für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Uelzen 193,20 € im Jahr: 82,80 € für den ersten und 110,40 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Uelzen einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Nein. Nach der Hundesteuersatzung von Uelzen gilt für gefährliche Hunde kein höherer Satz als für andere Hunde.
Bis wann muss ich einen Hund in Uelzen anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Uelzen innerhalb von 1 Woche anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Uelzen fällig?
Die Hundesteuersatzung von Uelzen nennt als Fälligkeit: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag (bis 30.09. des Vorjahres) jährlich zum 01.07.
Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Hansestadt Uelzen, Lesefassung mit 1. Änderungssatzung vom 05.05.2025 (Amtsblatt 30.05.2025, in Kraft seit 01.06.2025)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 5. Mai 2025
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
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