Hundesteuer Sylt 2026
Stand: Satzung vom 14. Dezember 2020, geprüft am 4. Oktober 2026
In Sylt kostet der erste Hund 66 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 192 €. Für einen gefährlichen Hund werden 768 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2011.
Für jeden weiteren gefährlichen Hund beträgt die Steuer 1.536 € jährlich.
Steuersätze in Sylt
| Erster Hund | 66 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 192 € |
| Jeder weitere Hund | 288 € |
| Gefährlicher Hund | 768 € |
Als gefährlich gilt: Nach § 4 Abs. 3 der Satzung: Hunde, deren Gefährlichkeit das Ordnungsamt gemäß § 7 HundeG festgestellt hat; jeder weitere gefährliche Hund 1.536 € jährlich; keine Steuerbefreiung nach § 7 Abs. 2
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Sylt?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 66 € | 660 € |
| 2 Hunde | 258 € | 2.580 € |
| 3 Hunde | 546 € | 5.460 € |
| 1 gefährlicher Hund | 768 € | 7.680 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Sylt: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Gemeinde Sylt an. Hund in Sylt anmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Schleswig-Holstein ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Schleswig-Holstein: Mikrochip für alle Hunde älter als drei Monate.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Sylt
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 66 € im Jahr. Fällig: einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Gemeinde ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Sylt abmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Diensthunde staatlicher und kommunaler Stellen, deren Unterhalt überwiegend öffentlich finanziert wird
- Hunde von Forstdienstkräften, Herdenwächtern, Jagdausübungsberechtigten und bestätigten Jagdaufsehern für den Forst-, Herden- und Jagdschutz
- Herdengebrauchshunde in erforderlicher Anzahl
- Sanitäts- und Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten
- Geprüfte Melde-, Sanitäts-, Fährten- und Rettungshunde; Prüfungszeugnis höchstens zwei Jahre alt
- Vorübergehend in Einrichtungen von Tierschutzvereinen oder ähnlichen Vereinen untergebrachte Hunde, die nicht auf die Straße gelassen werden
- Blindenführhunde
- Für Schutz und Hilfe blinder, tauber oder hilfloser Personen unentbehrliche Hunde; gegebenenfalls amtsärztlicher Nachweis
- Aufenthalt bis zu zwei Monate: bei Ankunft vorhandene und nachweislich in einer anderen deutschen Gemeinde versteuerte Hunde
- Hunde bis zu einem Monat in Pflege, Verwahrung, auf Probe oder zum Anlernen
- Selbstgezogene Hunde im Zwinger bis zum Alter von sechs Monaten nach § 6
Ermäßigt wird
- 50 % auf Antrag für benötigte Wachhunde an Gebäuden mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt
- 50 % auf Antrag für Hunde zur Bewachung von Binnenschiffen
- 50 % auf Antrag für benötigte Hunde zugelassener Bewachungsunternehmen oder berufsmäßiger Einzelwächter im Wachdienst
- 50 % auf Antrag für abgerichtete Hunde von Artisten und berufsmäßigen Schaustellern für die Berufsarbeit
- Angemeldeter gewerbsmäßiger Hundehandel: Steuer für einen ersten und einen zweiten Hund; weitere Hunde bei Besitz unter sechs Monaten steuerfrei
- Zwingersteuer auf Antrag bei mindestens zwei reinrassigen Zuchthunden gleicher Rasse, darunter eine zuchtfähige Hündin, und Zuchtbucheintragung: halber Satz je Zuchthund, insgesamt höchstens Steuer für einen ersten und zweiten Hund
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Schleswig-Holstein
- Hundehaftpflicht
- In Schleswig-Holstein ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Für Hunde ab drei Monaten soll der Halter eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden abschließen und aufrechterhalten (§ 6). Das ist eine Soll-Vorschrift ohne Bußgeld. Für als gefährlich festgestellte Hunde ist die Versicherung zusätzlich Voraussetzung der Erlaubnis, ein Verstoß kostet dort Bußgeld (§ 10 Abs. 1, § 20).
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Das Land stuft Hunde seit 2016 nicht mehr nach der Rasse als gefährlich ein. Gefährlich ist ein Hund nur, wenn die Behörde dies im Einzelfall nach einem Vorfall feststellt, etwa nach einem Biss, wiederholtem gefahrdrohenden Anspringen oder unkontrolliertem Hetzen und Reißen von Tieren (§ 7).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht, aber landesweite Leinenpflicht an bestimmten Orten (§ 3 HundeG): überall dort, wo typischerweise viele Menschen sind, etwa in Fußgängerzonen, auf Märkten, in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln, in Park- und Grünanlagen. Auf Kinderspielplätzen, in Badeanstalten, an Badestellen an Gewässern und auf Liegewiesen sind Hunde verboten, ebenso in Kirchen, Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern, Theatern und Versammlungsräumen (§ 3 Abs. 3). Im Wald dürfen Hunde nur angeleint auf Waldwegen mitgenommen werden, ganzjährig (§ 17 Abs. 2 Nr. 3 Landeswaldgesetz). Am Meeresstrand sind Hunde vom 1. April bis 31. Oktober auf Abschnitten mit regem Badebetrieb verboten, außer die Gemeinde erlaubt es (§ 32 Landesnaturschutzgesetz). Ausgewiesene Hundestrände sind davon ausgenommen. Gefährliche Hunde sind außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke an höchstens 2 m langer Leine zu führen (§ 14). Gemeinden können weitere Regeln per Verordnung treffen. Brut- und Setzzeit: Landeswaldgesetz, Landesnaturschutzgesetz und Landesjagdgesetz enthalten keinen landesweiten festen Zeitraum für die freie Landschaft. Im Wald gilt die Leinenpflicht ohnehin ganzjährig. Gemeinden, Kreise und Schutzgebietsverordnungen können zusätzliche Leinenpflichten festlegen. Das Landesjagdgesetz verbietet, Hunde außerhalb der Jagd unbeaufsichtigt in einem Jagdbezirk laufen zu lassen (§ 29 Abs. 5 Nr. 4 Landesjagdgesetz). Diensthunde, Rettungshunde, Blindenführhunde und Behindertenbegleithunde im Einsatz sind von Wald- und Strandregeln ausgenommen.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde gibt es keine Pflicht zur Sachkunde. Die Prüfung ist freiwillig. Gemeinden können dafür die Hundesteuer ermäßigen (§ 4 Abs. 4). Wer einen als gefährlich festgestellten Hund halten will, muss die theoretische und praktische Sachkundeprüfung mit diesem Hund bestehen (§ 10 Abs. 1). Wer einen gefährlichen Hund führt, braucht ebenfalls den Nachweis der Sachkunde (§ 8 Abs. 2).
- Rechtsgrundlage
- Gesetz über das Halten von Hunden (Hundegesetz, HundeG), Fassung vom 17. März 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Sylt im Vergleich
Sylt liegt 54 € unter dem Median der 35 erfassten Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein (120 €). In Schleswig-Holstein steht Sylt auf Platz 1 von 35 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Sylt Platz 147 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Sylt | – | 66 € | 258 € |
| Flensburg | 74 km | 132 € | 312 € |
| Schleswig | 92 km | 120 € | 320 € |
| Heide | 94 km | 120 € | 264 € |
| Eckernförde | 109 km | 120 € | 240 € |
| Rendsburg | 110 km | 100 € | 250 € |
| Median Schleswig-Holstein | – | 120 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Sylt
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Sylt für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Sylt 258 € im Jahr: 66 € für den ersten und 192 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Sylt einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Sylt 768 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 66 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Sylt anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Sylt innerhalb von 14 Tagen anmelden. Die Gemeinde bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Sylt fällig?
Die Hundesteuersatzung von Sylt nennt als Fälligkeit: einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
Quelle
- Dokument
- Satzung der Gemeinde Sylt über die Erhebung einer Hundesteuer vom 14.12.2020
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 14. Dezember 2020
- Zuletzt geprüft
- 4. Oktober 2026
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