Hundesteuer Sylt 2026

In Sylt kostet der erste Hund 66 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 192 €. Für einen gefährlichen Hund werden 768 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2011.

Für jeden weiteren gefährlichen Hund beträgt die Steuer 1.536 € jährlich.

Erster Hund66 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen258 €pro Jahr
Gefährlicher Hund768 €pro Jahr

Steuersätze in Sylt

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2011
Erster Hund66 €
Zweiter Hund192 €
Jeder weitere Hund288 €
Gefährlicher Hund768 €

Als gefährlich gilt: Nach § 4 Abs. 3 der Satzung: Hunde, deren Gefährlichkeit das Ordnungsamt gemäß § 7 HundeG festgestellt hat; jeder weitere gefährliche Hund 1.536 € jährlich; keine Steuerbefreiung nach § 7 Abs. 2

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Sylt?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 66 € 660 €
2 Hunde 258 € 2.580 €
3 Hunde 546 € 5.460 €
1 gefährlicher Hund 768 € 7.680 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Sylt: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Gemeinde Sylt an. Hund in Sylt anmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Schleswig-Holstein ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Schleswig-Holstein: Mikrochip für alle Hunde älter als drei Monate.
  5. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Sylt
  6. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 66 € im Jahr. Fällig: einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Gemeinde ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Sylt abmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Diensthunde staatlicher und kommunaler Stellen, deren Unterhalt überwiegend öffentlich finanziert wird
  • Hunde von Forstdienstkräften, Herdenwächtern, Jagdausübungsberechtigten und bestätigten Jagdaufsehern für den Forst-, Herden- und Jagdschutz
  • Herdengebrauchshunde in erforderlicher Anzahl
  • Sanitäts- und Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten
  • Geprüfte Melde-, Sanitäts-, Fährten- und Rettungshunde; Prüfungszeugnis höchstens zwei Jahre alt
  • Vorübergehend in Einrichtungen von Tierschutzvereinen oder ähnlichen Vereinen untergebrachte Hunde, die nicht auf die Straße gelassen werden
  • Blindenführhunde
  • Für Schutz und Hilfe blinder, tauber oder hilfloser Personen unentbehrliche Hunde; gegebenenfalls amtsärztlicher Nachweis
  • Aufenthalt bis zu zwei Monate: bei Ankunft vorhandene und nachweislich in einer anderen deutschen Gemeinde versteuerte Hunde
  • Hunde bis zu einem Monat in Pflege, Verwahrung, auf Probe oder zum Anlernen
  • Selbstgezogene Hunde im Zwinger bis zum Alter von sechs Monaten nach § 6

Ermäßigt wird

  • 50 % auf Antrag für benötigte Wachhunde an Gebäuden mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt
  • 50 % auf Antrag für Hunde zur Bewachung von Binnenschiffen
  • 50 % auf Antrag für benötigte Hunde zugelassener Bewachungsunternehmen oder berufsmäßiger Einzelwächter im Wachdienst
  • 50 % auf Antrag für abgerichtete Hunde von Artisten und berufsmäßigen Schaustellern für die Berufsarbeit
  • Angemeldeter gewerbsmäßiger Hundehandel: Steuer für einen ersten und einen zweiten Hund; weitere Hunde bei Besitz unter sechs Monaten steuerfrei
  • Zwingersteuer auf Antrag bei mindestens zwei reinrassigen Zuchthunden gleicher Rasse, darunter eine zuchtfähige Hündin, und Zuchtbucheintragung: halber Satz je Zuchthund, insgesamt höchstens Steuer für einen ersten und zweiten Hund

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Schleswig-Holstein

Hundehaftpflicht
In Schleswig-Holstein ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Für Hunde ab drei Monaten soll der Halter eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden abschließen und aufrechterhalten (§ 6). Das ist eine Soll-Vorschrift ohne Bußgeld. Für als gefährlich festgestellte Hunde ist die Versicherung zusätzlich Voraussetzung der Erlaubnis, ein Verstoß kostet dort Bußgeld (§ 10 Abs. 1, § 20).
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Das Land stuft Hunde seit 2016 nicht mehr nach der Rasse als gefährlich ein. Gefährlich ist ein Hund nur, wenn die Behörde dies im Einzelfall nach einem Vorfall feststellt, etwa nach einem Biss, wiederholtem gefahrdrohenden Anspringen oder unkontrolliertem Hetzen und Reißen von Tieren (§ 7).
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht, aber landesweite Leinenpflicht an bestimmten Orten (§ 3 HundeG): überall dort, wo typischerweise viele Menschen sind, etwa in Fußgängerzonen, auf Märkten, in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln, in Park- und Grünanlagen. Auf Kinderspielplätzen, in Badeanstalten, an Badestellen an Gewässern und auf Liegewiesen sind Hunde verboten, ebenso in Kirchen, Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern, Theatern und Versammlungsräumen (§ 3 Abs. 3). Im Wald dürfen Hunde nur angeleint auf Waldwegen mitgenommen werden, ganzjährig (§ 17 Abs. 2 Nr. 3 Landeswaldgesetz). Am Meeresstrand sind Hunde vom 1. April bis 31. Oktober auf Abschnitten mit regem Badebetrieb verboten, außer die Gemeinde erlaubt es (§ 32 Landesnaturschutzgesetz). Ausgewiesene Hundestrände sind davon ausgenommen. Gefährliche Hunde sind außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke an höchstens 2 m langer Leine zu führen (§ 14). Gemeinden können weitere Regeln per Verordnung treffen. Brut- und Setzzeit: Landeswaldgesetz, Landesnaturschutzgesetz und Landesjagdgesetz enthalten keinen landesweiten festen Zeitraum für die freie Landschaft. Im Wald gilt die Leinenpflicht ohnehin ganzjährig. Gemeinden, Kreise und Schutzgebietsverordnungen können zusätzliche Leinenpflichten festlegen. Das Landesjagdgesetz verbietet, Hunde außerhalb der Jagd unbeaufsichtigt in einem Jagdbezirk laufen zu lassen (§ 29 Abs. 5 Nr. 4 Landesjagdgesetz). Diensthunde, Rettungshunde, Blindenführhunde und Behindertenbegleithunde im Einsatz sind von Wald- und Strandregeln ausgenommen.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde gibt es keine Pflicht zur Sachkunde. Die Prüfung ist freiwillig. Gemeinden können dafür die Hundesteuer ermäßigen (§ 4 Abs. 4). Wer einen als gefährlich festgestellten Hund halten will, muss die theoretische und praktische Sachkundeprüfung mit diesem Hund bestehen (§ 10 Abs. 1). Wer einen gefährlichen Hund führt, braucht ebenfalls den Nachweis der Sachkunde (§ 8 Abs. 2).
Rechtsgrundlage
Gesetz über das Halten von Hunden (Hundegesetz, HundeG), Fassung vom 17. März 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Schleswig-Holstein

Sylt im Vergleich

Sylt liegt 54 € unter dem Median der 35 erfassten Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein (120 €). In Schleswig-Holstein steht Sylt auf Platz 1 von 35 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Sylt Platz 147 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Sylt–66 €258 €
Flensburg 74 km 132 € 312 €
Schleswig 92 km 120 € 320 €
Heide 94 km 120 € 264 €
Eckernförde 109 km 120 € 240 €
Rendsburg 110 km 100 € 250 €
Median Schleswig-Holstein–120 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Sylt

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Sylt für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Sylt 258 € im Jahr: 66 € für den ersten und 192 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Sylt einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Sylt 768 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 66 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Sylt anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Sylt innerhalb von 14 Tagen anmelden. Die Gemeinde bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Sylt fällig?

Die Hundesteuersatzung von Sylt nennt als Fälligkeit: einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.

Quelle

Dokument
Satzung der Gemeinde Sylt über die Erhebung einer Hundesteuer vom 14.12.2020
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
14. Dezember 2020
Zuletzt geprüft
4. Oktober 2026

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