Hundesteuer Sigmaringen 2026
Stand: Satzung vom 28. Januar 2026, geprüft am 4. Oktober 2026
In Sigmaringen kostet der erste Hund 108 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 216 €. Für einen gefährlichen Hund werden 1.080 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.
Hunde mit bestandener Schutzhundeprüfung III sind auf Antrag steuerfrei.
Steuersätze in Sigmaringen
| Erster Hund | 108 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 216 € |
| Jeder weitere Hund | 216 € |
| Gefährlicher Hund | 1.080 € |
Als gefährlich gilt: Kampfhunde nach § 5 Abs. 3: aufgrund ihres Verhaltens für Menschen und Tiere gefährliche Hunde sowie insbesondere Bullterrier, Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullmastiff, Mastino Napolitano, Fila Brasileiro, Bordeaux-Dogge, Mastin Espanol, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Mastiff und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen; zweiter und jeder weitere Kampfhund 1.800 € jährlich
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Sigmaringen?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 108 € | 1.080 € |
| 2 Hunde | 324 € | 3.240 € |
| 3 Hunde | 540 € | 5.400 € |
| 1 gefährlicher Hund | 1.080 € | 10.800 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Sigmaringen: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Monat nach Beginn der Haltung oder Erreichen des steuerbaren Alters von über 3 Monaten bei der Stadt Sigmaringen an. Hund in Sigmaringen anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Sigmaringen
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 108 € im Jahr. Fällig: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Sigmaringen abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde zum ausschließlichen Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
- Geprüfte Rettungshunde für den Schutz der Zivilbevölkerung (Prüfung innerhalb der vorausgehenden zwölf Monate)
- Erforderliche Wachhunde für Gebäude außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile
- Hunde anerkannter WildtierschützerInnen
- Jagdhunde mit nachgewiesener Brauchbarkeit nach der Prüfungsordnung des Landesjagdverbandes Baden-Württemberg oder gleichwertiger Prüfung
- Hunde mit bestandener Schutzhundeprüfung III
Ermäßigt wird
- Zwingersteuer auf Antrag: dreifacher Ersthundsatz (324 €) für bis zu fünf Hunde, je weitere angefangene fünf Hunde zusätzlich 324 €; mindestens zwei rassereine Zuchthunde gleicher Rasse einschließlich zuchtfähiger Hündin und Zuchtbucheintrag erforderlich; keine Kampfhunde und keine Ermäßigung ohne Zucht in den letzten drei Kalenderjahren
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Baden-Württemberg
- Hundehaftpflicht
- In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Nur die Erlaubnis für einen Kampfhund ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig (§ 3 Abs. 2 Satz 6 PolVOgH).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu. Bei den drei Rassen der Kategorie 1 und ihren Kreuzungen wird vermutet, dass sie Kampfhunde sind. Der Halter kann das mit einer Prüfung widerlegen. Die Prüfung führen ein Tierarzt im öffentlichen Dienst und ein sachverständiger Polizeibeamter durch. Zuständig ist das Landratsamt, in Stadtkreisen das Bürgermeisteramt. Bei den neun Rassen der Kategorie 2 stellt die Ortspolizeibehörde die Kampfhundeeigenschaft nur im Einzelfall nach einer Prüfung fest. Jeder andere Hund gilt als gefährlich, wenn er bissig ist, Menschen oder Tiere aggressiv anspringt oder zum Hetzen oder Reißen von Tieren neigt.
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Kampfhunde, Hunde der 12 gelisteten Rassen und ihre Kreuzungen ab 6 Monaten sowie gefährliche Hunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums an die Leine. In nicht befriedeten Gebieten, etwa im Wald, dürfen Hunde nicht außerhalb der Einwirkung des Halters frei laufen (§ 67 Abs. 2 Nr. 10 JWMG). Gemeinden regeln Leinenpflichten per Polizeiverordnung. Eine landesweite Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit gibt es nicht.
- Sachkunde
- Eine Sachkunde braucht nur, wer einen Kampfhund halten will. Sie ist Voraussetzung für die Erlaubnis der Ortspolizeibehörde. Für alle anderen Hunde gibt es im Land keinen Pflicht-Sachkundenachweis und keinen Pflicht-Hundeführerschein. Auch wer Hunde auf gesteigerte Aggressivität ausbildet, braucht eine Erlaubnis und die erforderliche Sachkunde (§ 5 Abs. 2 PolVOgH).
- Rechtsgrundlage
- Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH) vom 3. August 2000, Fassung vom 3. Februar 2021 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Sigmaringen im Vergleich
Sigmaringen liegt 12 € unter dem Median der 102 erfassten Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg (120 €). In Baden-Württemberg teilt sich Sigmaringen Platz 23 von 102 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Sigmaringen Platz 476 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Sigmaringen | – | 108 € | 324 € |
| Albstadt | 20 km | 98 € | 294 € |
| Stockach | 31 km | 120 € | 360 € |
| Tuttlingen | 32 km | 120 € | 360 € |
| Balingen | 34 km | 108 € | 324 € |
| Hechingen | 35 km | 84 € | 252 € |
| Median Baden-Württemberg | – | 120 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Sigmaringen
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Sigmaringen für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Sigmaringen 324 € im Jahr: 108 € für den ersten und 216 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Sigmaringen einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Sigmaringen 1.080 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 108 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Sigmaringen anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Sigmaringen innerhalb von 1 Monat nach Beginn der Haltung oder Erreichen des steuerbaren Alters von über 3 Monaten anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Sigmaringen fällig?
Die Hundesteuersatzung von Sigmaringen nennt als Fälligkeit: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Stadt Sigmaringen vom 28.01.2026, ausgefertigt am 11.03.2026, rückwirkend in Kraft ab 01.01.2026
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 28. Januar 2026
- Zuletzt geprüft
- 4. Oktober 2026
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