Hundesteuer Bocholt 2026

In Bocholt richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 84 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 108 €, zusammen 216 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 126 €. Für einen gefährlichen Hund werden 600 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.

Ein Hund aus dem Tierheim Bocholt (nur Hunde aus dem Kreis Borken, übernommen ab 2026) ist auf Antrag steuerfrei.

Ein Hund84 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen216 €pro Jahr
Gefährlicher Hund600 €pro Jahr

Steuersätze in Bocholt

Hundesteuer pro Jahr, gestaffelt nach Zahl der Hunde im Haushalt, gültig ab 1. Januar 2026
Hunde im Haushaltje Hundzusammen
1 Hund84 €84 €
2 Hunde108 €216 €
3 oder mehr Hunde126 €378 € (bei 3)
Gefährlicher Hund600 €

Wichtig: In Bocholt gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.

Als gefährlich gilt: § 3 Abs. 1 d/e, Abs. 2: gefährliche Hunde im Sinne des LHundG NRW sowie im Einzelfall nach LHundG festgestellte gefährliche Hunde; 600 € für einen, je 900 € bei zwei oder mehr gefährlichen Hunden; Regelsatz nach bestandener Wesensprüfung; Bestandsschutz (Regelsatz) für vor dem 17.12.2025 gemeldete gefährliche Hunde

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Steuerfreiheit bei Aufenthalt bis zwei Monate mit anderswo versteuertem Hund
  • ein Hund zum Schutz oder zur Hilfe von Personen mit Merkzeichen BL, GL, TBl, aG oder H
  • Schulhunde
  • Assistenzhunde nach § 12e BGG
  • zertifizierte Therapie- oder pädagogische Begleithunde
  • Besuchshunde mit Anbindung an eine Hilfsorganisation
  • geprüfte Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde
  • geprüfte Hunde beauftragter Feld- und Forstaufseher
  • ein Hund aus dem Tierheim Bocholt (nur Hunde aus dem Kreis Borken, übernommen ab 01.01.2026), ohne zeitliche Befristung in der Satzung

Ermäßigt wird

  • 50 % für einen Wachhund bei Gebäuden mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude
  • 50 % für einen geprüften Jagdhund eines Jagdausübungsberechtigten mit Jagdschein
  • 75 % (Steuer auf ¼) für Wachhunde landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 400 m vom Ortsteil
  • 75 % (Steuer auf ¼) für einen Hund von Beziehern von Bürgergeld, Sozialhilfe (SGB XII Kap. 3/4), Asylbewerberleistungen und einkommensmäßig Gleichgestellten
  • Vergünstigung je Haushalt nur für einen Hund; keine Ermäßigung für gefährliche Hunde

Anmelden, abmelden, bezahlen

  • Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 1 Monat bei der Stadt anmelden.
  • Hund in Bocholt anmelden (offizielle Seite)
  • Hund in Bocholt abmelden (offizielle Seite)
  • Fällig: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag jährlich am 01. Juli
  • Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

Landesrecht in Nordrhein-Westfalen

Hundehaftpflicht
In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht (mind. 500.000 € Personen-/250.000 € sonstige Schäden) für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 5 LHundG NRW), für Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 5) und für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 5). Keine Pflicht für sonstige kleine Hunde.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Zwei Stufen, jeweils einschließlich Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden (Kreuzung = Phänotyp tritt deutlich hervor; im Zweifel Nachweispflicht des Halters, § 3 Abs. 2). (1) § 3 Abs. 2: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier gelten als gefährliche Hunde; Erlaubnis (§ 4) nur bei besonderem privaten oder öffentlichen Interesse (§ 4 Abs. 2), Sachkunde durch amtlichen Tierarzt, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), Chip, Haftpflicht; Leinen- und Maulkorbpflicht, Befreiung auf Antrag nach Verhaltensprüfung (§ 5 Abs. 3); Zucht-/Handelsverbot und Verpaarungsverbot (§ 9). (2) § 10 Abs. 1 'Hunde bestimmter Rassen': Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu: §§ 4 (ohne Abs. 2 – kein besonderes Interesse nötig) bis 8 gelten entsprechend, d.h. Erlaubnis, Leine/Maulkorb mit Befreiungsmöglichkeit; Verhaltensprüfung und Sachkunde auch durch anerkannte Sachverständige. Daneben Einzelfall-Gefährlichkeit nach Beißvorfall u.a. (§ 3 Abs. 3). Ergänzend DVO LHundG NRW (Sachkunde, Anerkennung Sachverständiger).
Leinenpflicht
Keine allgemeine landesweite Leinenpflicht. Alle Hunde an der Leine: Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereiche und vergleichbar belebte innerörtliche Straßen/Plätze, umfriedete öffentliche Park-, Garten- und Grünanlagen inkl. Spielplätze (außer ausgewiesene Hundeauslaufbereiche), Versammlungen/Volksfeste/Veranstaltungen, öffentliche Gebäude, Schulen, Kindergärten (§ 2 Abs. 2). Große Hunde (≥40 cm/≥20 kg) innerhalb bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen angeleint (§ 11 Abs. 6). Gefährliche und § 10-Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums Leine und Maulkorb (§ 5 Abs. 2). Im Wald außerhalb von Wegen Leinenpflicht nach § 2 Abs. 3 Satz 2 Landesforstgesetz NRW. Weitergehende Regeln durch kommunale ordnungsbehördliche Verordnungen.
Sachkunde
Für kleine Hunde keine landesrechtliche Sachkunde-, Chip- oder Registerpflicht. Große Hunde (≥40 cm oder ≥20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Zuverlässigkeit, Mikrochip, Haftpflicht (§ 11 Abs. 1-2). Gefährliche und § 10-Hunde: Erlaubnis, Sachkundebescheinigung, Führungszeugnis, Chip, ggf. Verhaltensprüfung (§§ 4-7, 10). Kein zentrales Hunderegister für alle Hunde.
Rechtsgrundlage
Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW), Fassung vom 20. September 2016 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Nordrhein-Westfalen

Bocholt im Vergleich

Bocholt liegt 24 € unter dem Median der 79 erfassten Städte in Nordrhein-Westfalen (108 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Bocholt Platz 32 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Bocholt–84 €216 €
Wesel 20 km 94 € 224 €
Dorsten 31 km 108 € 240 €
Dinslaken 32 km 120 € 264 €
Kleve 33 km 60 € 180 €
Marl 39 km 109,80 € 249,60 €
Median Nordrhein-Westfalen–108 €

Alle Städte im Vergleich

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Stadt Bocholt, beschlossen am 17.12.2025, in Kraft ab 01.01.2026 (Stand 17.12.2025)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
17. Dezember 2025
Zuletzt geprüft
28. September 2026

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