Hundesteuer Hamburg 2027: 120 € statt 90 € pro Hund
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Hamburg erhöht die Hundesteuer zum 1. Januar 2027 von 90 € auf 120 € pro Hund und Jahr. Für gefährliche Hunde steigt der Satz von 600 € auf 900 €. Neu ist eine dreijährige Steuerbefreiung für Hunde aus Hamburger Tierheimen.
| Satz | bis 31.12.2026 | ab 1.1.2027 |
|---|---|---|
| Erster Hund | 90 € | 120 € |
| Zweiter Hund | 90 € | 120 € |
| Jeder weitere Hund | 90 € | 120 € |
| Zwei Hunde zusammen | 180 € | 240 € |
| Drei Hunde zusammen | 270 € | 360 € |
| Gefährlicher Hund | 600 € | 900 € |
Die neuen Sätze sind beschlossen und amtlich veröffentlicht.
Was beschlossen ist
In Hamburg ist die Hundesteuer keine Satzung einer Gemeinde, sondern ein Landesgesetz. Die Änderung steht im Dritten Gesetz zur Änderung kommunalabgabenrechtlicher Vorschriften vom 4. März 2026, verkündet im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 9 vom 17. März 2026. Artikel 2 fasst § 6 des Hundesteuergesetzes neu: Die Regelsteuer beträgt dann für jeden Hund 120 € im Kalenderjahr, für gefährliche Hunde 900 €. Artikel 2 tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.
Einen höheren Satz für den zweiten oder dritten Hund gibt es in Hamburg weiterhin nicht. Jeder Hund kostet gleich viel. Wer zwei Hunde hält, zahlt ab 2027 also 240 € statt 180 € im Jahr.
Neu: drei Jahre steuerfrei für Tierheimhunde
Mit derselben Änderung ändert sich die Regel für Hunde aus dem Tierheim. Die bisherige Ermäßigung im ersten Jahr (§ 9a) wird aufgehoben. Stattdessen ist ein Hund, der aus einem Tierheim in Hamburg kommt, auf Antrag für die ersten drei Jahre steuerfrei. Voraussetzungen laut Gesetz:
- der Hund wird zum ersten Mal in diesen Haushalt aufgenommen,
- bei der Anmeldung liegt eine Bescheinigung des Tierheims vor, dass der Hund nach dem Kenntnisstand bei der Abgabe nicht gefährlich ist,
- als Tierheim zählen Einrichtungen, die auch Tiere aufnehmen, die von Amts wegen untergebracht werden müssen.
Für bestimmte gefährliche Hunde aus einem solchen Tierheim gilt der Satz von 900 € nicht, wenn sie in Hamburg gefunden oder auf Veranlassung der Stadt dort untergebracht wurden.
Was Hundehalter jetzt tun müssen
Wer seinen Hund bereits angemeldet hat, muss nichts tun. Die Steuer wird wie bisher halbjährlich zum 15. Februar und 15. August fällig; an diesen Terminen ändert das Gesetz nichts. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von zwei Wochen an. Die Anmeldung beim Hunderegister gilt in Hamburg zugleich als Anmeldung zur Hundesteuer. Die bestehenden Befreiungen, etwa für Assistenzhunde und Blindenführhunde, bleiben erhalten.
Die erste Erhöhung seit 1995
Der Regelsatz war mehr als drei Jahrzehnte lang stabil. Seit 1995 galten 180 DM je Hund (umgerechnet 92,03 €). Im August 2000 kam ein eigener Satz für gefährliche Hunde hinzu: 1.200 DM (613,55 €). Mit der Euro-Umstellung 2002 wurden daraus glatt 90 € und 600 €. Die Erhöhung auf 120 € ist damit die erste Anhebung des Regelsatzes seit 1995.
Alle Sätze, Befreiungen und den Weg zur Anmeldung finden Sie auf unserer Seite Hundesteuer Hamburg.
Quellen
- Drittes Gesetz zur Änderung kommunalabgabenrechtlicher Vorschriften vom 4. März 2026, HmbGVBl. Nr. 9 vom 17.03.2026, S. 98 (Art. 2: Hundesteuergesetz), Stand 4. März 2026
- Behörde für Finanzen und Bezirke Hamburg: Hundesteuer
- Sechstes Gesetz zur Änderung des Hundesteuergesetzes vom 14.07.2000 (HmbGVBl. 2000 Nr. 24, S. 147), Stand 14. Juli 2000
- Viertes Gesetz zur Änderung des Hundesteuergesetzes vom 07.12.1994 (HmbGVBl. 1994 Nr. 52, S. 364), Stand 7. Dezember 1994
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