Hundesteuer Heilbronn 2027: 132 € für den ersten Hund
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Heilbronn erhöht die Hundesteuer zum 1. Januar 2027: Der erste Hund kostet dann 132 € statt 110 €, jeder weitere 264 € statt 240 €. Für gefährliche Hunde verdoppelt sich der Satz auf 600 €, ab dem zweiten gefährlichen Hund sind es 1.200 €.
| Satz | bis 31.12.2026 | ab 1.1.2027 |
|---|---|---|
| Erster Hund | 110 € | 132 € |
| Zweiter Hund | 240 € | 264 € |
| Jeder weitere Hund | 240 € | 264 € |
| Zwei Hunde zusammen | 350 € | 396 € |
| Drei Hunde zusammen | 590 € | 660 € |
| Gefährlicher Hund | 300 € | 600 € |
Die neuen Sätze sind beschlossen und amtlich veröffentlicht.
Was beschlossen ist
Die Stadt Heilbronn hat ihre Hundesteuersatzung mit einer Änderungssatzung vom 26. März 2026 geändert, bekannt gemacht in der Stadtzeitung Nr. 8 vom 15. April 2026. Die Änderungen treten am 1. Januar 2027 in Kraft. Die Stadt hat die neue Fassung bereits als eigenes Dokument veröffentlicht.
Nach § 5 der neuen Fassung beträgt die Steuer im Jahr für
- den ersten Hund 132 €,
- den zweiten und jeden weiteren Hund 264 €,
- jeden gefährlichen Hund 600 €,
- den zweiten und jeden weiteren gefährlichen Hund 1.200 €.
Zwei Hunde kosten ab 2027 zusammen 396 € statt 350 €, drei Hunde 660 € statt 590 €.
Deutlich teurer: gefährliche Hunde
Den größten Sprung gibt es bei gefährlichen Hunden. Bisher kostete jeder gefährliche Hund 300 €, einen eigenen Satz für weitere gefährliche Hunde gab es nicht. Wer zwei gefährliche Hunde hält, zahlt ab 2027 600 € für den ersten und 1.200 € für den zweiten, zusammen also 1.800 € statt 600 €. Als gefährlich gelten nach § 6 der Satzung Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit, zum Beispiel American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pit Bull Terrier. Im Einzelfall entscheidet die Ortspolizeibehörde.
Neu: Assistenzhunde steuerfrei
Die neue Fassung befreit zusätzlich Assistenzhunde, die nach der Assistenzhundeverordnung zertifiziert und anerkannt sind. Als Nachweis dient der Ausweis für die Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft nach § 23 der Verordnung. Weiterhin befreit sind Hunde, die dem Schutz und der Hilfe hilfebedürftiger Personen mit den Merkzeichen B, BL, aG oder H dienen, sowie geprüfte Rettungshunde.
Abmeldung rechtzeitig schicken
Eine kleine, aber praktische Änderung betrifft die Abmeldung. Wer das Ende der Hundehaltung nicht fristgerecht anzeigt, bei dem gilt künftig der Tag, an dem die Anzeige bei der Stadt eingeht, als Ende der Hundehaltung. Wer einen Hund abgibt oder verliert, sollte ihn also rechtzeitig abmelden, um nicht länger zu zahlen als nötig.
Was Hundehalter tun müssen
Angemeldete Hunde müssen nicht neu angemeldet werden. Die Steuer wird innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids fällig. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb eines Monats an; die Stadt bietet dafür ein Online-Verfahren über service-bw an.
Alle Sätze, Befreiungen und die Anmeldung finden Sie auf unserer Seite Hundesteuer Heilbronn.
Quellen
- Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Heilbronn, geändert durch Satzung vom 26.03.2026 (Stadtzeitung Nr. 8 vom 15.04.2026), in Kraft ab 01.01.2027, Stand 26. März 2026
- Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Heilbronn vom 14.06.2000, zuletzt geändert am 22.10.2015 (bis 31.12.2026), Stand 22. Oktober 2015
- Stadt Heilbronn, Bürgerservice A bis Z: Hundesteuer
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