Hundesteuer Herrenberg 2027: 144 € und keine Steuermarken mehr

Der Gemeinderat Herrenberg hat eine höhere Hundesteuer ab 2027 beschlossen: 144 € statt 132 € für den ersten Hund, 288 € für jeden weiteren und 760 € für Kampfhunde. Steuermarken schafft die Stadt ab. Die Änderungssatzung ist noch nicht veröffentlicht.

Hundesteuer in Herrenberg pro Jahr
Satz bis 31.12.2026 ab 1.1.2027
Erster Hund132 €144 €
Zweiter Hund264 €288 €
Jeder weitere Hund264 €288 €
Zwei Hunde zusammen396 €432 €
Drei Hunde zusammen660 €720 €
Gefährlicher Hund686 €760 €

Die neuen Sätze hat der Stadtrat beschlossen; die geänderte Satzung ist noch nicht veröffentlicht.

Was beschlossen ist

Der Gemeinderat der Großen Kreisstadt Herrenberg hat am 29. September 2026 die 5. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung beschlossen (Drucksache 2026-093). Laut Beschlussprotokoll fiel der Beschluss einstimmig. Oberbürgermeister Nico Reith hat die Satzung am 30. September 2026 ausgefertigt. Sie soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten.

Die neuen Sätze

  • erster Hund: 144 € im Jahr (bisher 132 €),
  • zweiter und jeder weitere Hund: je 288 € (bisher 264 €),
  • Kampfhund: 760 € (bisher 686 €).

Mit einem Hund zahlen Sie also 12 € mehr im Jahr, mit zwei Hunden zusammen 432 € statt 396 €. Hält jemand neben einem Kampfhund noch andere Hunde, gelten diese als weitere Hunde. Steuerfreie Hunde und Hunde in einem Zwinger zählen bei der Berechnung nicht mit. Die Sätze von 132 und 264 € galten seit dem 1. Januar 2022.

Keine Steuermarken mehr

Mit der Änderung wird § 11 der Satzung über die Hundesteuermarken aufgehoben. Ab 2027 gibt es in Herrenberg also keine Steuermarken mehr, und der Hund muss draußen keine Marke mehr tragen. Die Pflicht, den Hund anzumelden und abzumelden, bleibt bestehen.

Hundebestandsaufnahme

Der Gemeinderat hat die Verwaltung außerdem beauftragt, eine Hundebestandsaufnahme durchzuführen. Als erster Schritt sollen Informationsschreiben an alle Haushalte verteilt werden. Vor weiteren Maßnahmen soll die Verwaltung dem Gemeinderat über den Stand und die Ergebnisse berichten. Wer einen Hund hält und ihn noch nicht angemeldet hat, sollte das jetzt nachholen.

Was noch offen ist

Die Satzung ist bei unserer Prüfung am 1. Oktober 2026 noch nicht öffentlich bekannt gemacht. Verbindlich werden die neuen Beträge erst mit der Veröffentlichung. Wir aktualisieren diese Meldung, sobald es so weit ist.

Was gleich bleibt

Befreit bleiben Hunde, die blinden, tauben oder sonst hilfsbedürftigen Menschen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H), und geprüfte Rettungshunde. Auch die Ermäßigungen der Satzung bleiben bestehen.

Was Hundehalter tun müssen

Angemeldete Hunde müssen nicht neu angemeldet werden. Die Steuer ist innerhalb eines Monats nach dem Steuerbescheid fällig. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb eines Monats bei der Stadt an.

Alle Sätze, Befreiungen und die Anmeldung finden Sie auf unserer Seite Hundesteuer Herrenberg.

Quellen

Verbindlich ist allein die Satzung oder das Gesetz. Einen Fehler gefunden? Schreiben Sie an info@lutec-solutions.com.

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