Hundesteuer Iserlohn 2027: 110 € für einen Hund
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Iserlohn erhöht die Hundesteuer zum 1. Januar 2027. Ein einzelner Hund kostet dann 110 € statt 90 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlt jeder Hund 130 €, ab drei Hunden jeder Hund 150 €.
| Satz | bis 31.12.2026 | ab 1.1.2027 |
|---|---|---|
| 1 Hund im Haushalt | 90 € | 110 € |
| 2 Hunde: je Hund | 108 € | 130 € |
| 3 oder mehr Hunde: je Hund | 126 € | 150 € |
| Zwei Hunde zusammen | 216 € | 260 € |
| Drei Hunde zusammen | 378 € | 450 € |
| Gefährlicher Hund | kein gesonderter Satz | kein gesonderter Satz |
Die neuen Sätze sind beschlossen und amtlich veröffentlicht.
Was beschlossen ist
Der Rat der Stadt Iserlohn hat am 5. Mai 2026 die 7. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung beschlossen. Sie ist amtlich bekannt gemacht und ändert nur die Steuersätze in § 2. Diese Änderung tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Alle anderen Regeln der Satzung bleiben wie sie sind.
So funktioniert die Staffel in Iserlohn
Iserlohn rechnet anders als viele Städte. Der Satz richtet sich nach der Zahl der Hunde im Haushalt und gilt dann für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen. Ab 2027 heißt das:
- 1 Hund: 110 € im Jahr (bisher 90 €),
- 2 Hunde: je Hund 130 €, zusammen 260 € (bisher 216 €),
- 3 oder mehr Hunde: je Hund 150 €, bei drei Hunden zusammen 450 € (bisher 378 €).
Für einen einzelnen Hund sind das 20 € mehr im Jahr, für einen Haushalt mit zwei Hunden 44 €, mit drei Hunden 72 €. Einen gesonderten Satz für gefährliche Hunde kennt die Iserlohner Satzung weiterhin nicht.
Die bisherigen Sätze von 90, 108 und 126 € gelten laut Stadt seit dem 1. Juli 2011. Sie galten damit mehr als 15 Jahre lang unverändert.
Was gleich bleibt
Weil die Änderungssatzung nur die Beträge ändert, bleiben die Befreiungen und Ermäßigungen bestehen. Dazu gehören:
- Befreiung für Hunde, die Blinden, Tauben oder sonst hilflosen Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H),
- drei Jahre Steuerfreiheit für Hunde aus dem Tierheim des Tierschutzvereins Iserlohn und Umgebung (mit Einschränkungen für Auslandshunde),
- 50 % Ermäßigung für einen Hund bei Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII und bei vergleichbar niedrigem Einkommen.
Was Hundehalter tun müssen
Angemeldete Hunde müssen nicht neu angemeldet werden. Die Steuer ist jährlich zum 1. Juli mit dem Jahresbetrag fällig. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von zwei Wochen an, auch online über das Serviceportal der Stadt. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
Alle Sätze, Befreiungen und die Anmeldung finden Sie auf unserer Seite Hundesteuer Iserlohn.
Quellen
- 7. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Iserlohn vom 05.05.2026, Stand 5. Mai 2026
- Hundesteuersatzung der Stadt Iserlohn vom 15.12.1997, Lesefassung zuletzt geändert am 10.07.2018 (bis 31.12.2026), Stand 10. Juli 2018
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