Hundesteuer Kamp-Lintfort 2027: neuer Satz für gefährliche Hunde
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Kamp-Lintfort führt zum 1. Januar 2027 einen eigenen Steuersatz für gefährliche Hunde ein: 500 € im Jahr, bei zwei oder mehr gefährlichen Hunden 600 € je Hund. Für alle anderen Hunde bleiben die Sätze gleich. Die geänderte Satzung ist noch nicht veröffentlicht.
| Satz | bis 31.12.2026 | ab 1.1.2027 |
|---|---|---|
| 1 Hund im Haushalt | 100 € | 100 € |
| 2 Hunde: je Hund | 120 € | 120 € |
| 3 oder mehr Hunde: je Hund | 140 € | 140 € |
| Zwei Hunde zusammen | 240 € | 240 € |
| Drei Hunde zusammen | 420 € | 420 € |
| Gefährlicher Hund | kein gesonderter Satz | 500 € |
Die neuen Sätze hat der Stadtrat beschlossen; die geänderte Satzung ist noch nicht veröffentlicht.
Was beschlossen ist
Der Rat der Stadt Kamp-Lintfort hat am 14. Juli 2026 den 4. Nachtrag zur Hundesteuersatzung beschlossen (Drucksache 172-XVII). Laut Beschlusstext stimmten 37 Ratsmitglieder dafür und 4 dagegen. Der Nachtrag soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Neu: Steuer für gefährliche Hunde
Bisher kannte die Satzung in Kamp-Lintfort keinen gesonderten Satz für gefährliche Hunde. Ab 2027 kostet ein gefährlicher Hund 500 € im Jahr. Werden zwei oder mehr gefährliche Hunde gehalten, sind es 600 € je Hund. Wer heute einen solchen Hund allein hält und 100 € zahlt, zahlt künftig also 400 € mehr.
Als gefährlich gelten nach dem Beschluss Hunde dieser Rassen und ihre Kreuzungen: Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu. Dazu kommen Hunde, deren Gefährlichkeit im Einzelfall nach dem Landeshundegesetz NRW festgestellt wurde. Für gefährliche Hunde gibt es weder Befreiung noch Ermäßigung.
Was gleich bleibt
Für alle anderen Hunde ändert sich nichts. Die Steuer richtet sich weiter nach der Zahl der Hunde im Haushalt und gilt für jeden Hund: 100 € bei einem Hund, 120 € je Hund bei zwei und 140 € je Hund ab drei Hunden. Diese Sätze gelten seit dem 1. Januar 2017. Auch die Ermäßigungen bleiben, etwa auf ein Viertel für einen Hund bei Bürgergeld, Sozialhilfe oder vergleichbar niedrigem Einkommen.
Was sich sonst ändert
- Steuerfrei sind auf Antrag Hunde, die blinden, tauben oder sonst hilflosen Menschen dienen. Die Satzung nennt dafür künftig die Merkzeichen BL, GL, TBl, aG und H.
- Bei der Anmeldung eines Hundes ist künftig die Rasse anzugeben.
Was noch offen ist
Der Nachtrag ist bei unserer Prüfung am 1. Oktober 2026 noch nicht im Amtsblatt der Stadt bekannt gemacht. Verbindlich wird er erst mit der Veröffentlichung. Wir aktualisieren diese Meldung, sobald es so weit ist.
Was Hundehalter tun müssen
Angemeldete Hunde müssen nicht neu angemeldet werden. Die Steuer ist halbjährlich am 15. Februar und 15. August fällig. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von zwei Wochen an, auch online.
Alle Sätze, Befreiungen und die Anmeldung finden Sie auf unserer Seite Hundesteuer Kamp-Lintfort.
Quellen
- Beschluss des Rates der Stadt Kamp-Lintfort vom 14.07.2026: Erhöhung der Hundesteuer für gefährliche Hunde, 4. Nachtrag zur Hundesteuersatzung (Drucksache 172-XVII), Stand 14. Juli 2026
- Hundesteuersatzung der Stadt Kamp-Lintfort vom 22.12.1997 mit Nachträgen bis 07.12.2016 (Ortsrecht 2/I), Stand 7. Dezember 2016
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