Hundesteuer Lage 2027: Rat beschließt 83 € für einen Hund

Der Rat der Stadt Lage hat eine höhere Hundesteuer ab 2027 beschlossen: 83 € statt 75 € für einen Hund, bei zwei Hunden 103 € und ab drei Hunden 129 € je Hund. Die geänderte Satzung ist noch nicht veröffentlicht.

Hundesteuer in Lage pro Jahr, gestaffelt nach Zahl der Hunde im Haushalt
Satz bis 31.12.2026 ab 1.1.2027
1 Hund im Haushalt75 €83 €
2 Hunde: je Hund94 €103 €
3 oder mehr Hunde: je Hund117 €129 €
Zwei Hunde zusammen188 €206 €
Drei Hunde zusammen351 €387 €
Gefährlicher Hund608 €669 €

Die neuen Sätze hat der Stadtrat beschlossen; die geänderte Satzung ist noch nicht veröffentlicht.

Was beschlossen ist

Der Rat der Stadt Lage hat am 14. Juli 2026 die 2. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung beschlossen (Vorlage BV-101/2026). Laut Ratsinformationssystem fiel der Beschluss mehrheitlich mit 28 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen. Der Finanz- und Personalausschuss hatte die Vorlage am 1. Juli 2026 vorberaten. Die Änderung soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten.

So funktioniert die Staffel in Lage

Lage rechnet nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Der Satz gilt dann für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen. Ab 2027 heißt das:

  • 1 Hund: 83 € im Jahr (bisher 75 €),
  • 2 Hunde: je Hund 103 €, zusammen 206 € (bisher 188 €),
  • 3 oder mehr Hunde: je Hund 129 €, bei drei Hunden zusammen 387 € (bisher 351 €).

Ein gefährlicher Hund kostet künftig 669 € statt 608 €. Bei zwei oder mehr gefährlichen Hunden sind es 801 € je Hund statt 728 €.

Was noch offen ist

Die ausgefertigte Satzung ist bei unserer Prüfung am 1. Oktober 2026 noch nicht in den amtlichen Bekanntmachungen der Stadt erschienen. Verbindlich werden die neuen Beträge erst mit der Veröffentlichung. Wir aktualisieren diese Meldung, sobald es so weit ist.

Wie die Stadt die Erhöhung begründet

Laut Beschlussvorlage gehört die Erhöhung zum Haushaltssicherungskonzept, das der Rat am 21. Mai 2026 zusammen mit dem Haushalt 2026 beschlossen hat. Die Sätze steigen um rund 10 %, auf volle Euro gerundet. Die Verwaltung rechnet mit rund 20.000 € Mehreinnahmen im Jahr. Die letzte Anpassung gab es zum 1. Januar 2023.

Was gleich bleibt

Die Änderung betrifft nur die Steuersätze in § 2 Abs. 1. Hunde aus einem gemeinnützigen Tierheim bleiben zwölf Monate steuerfrei, nach mehr als einem Jahr im Tierheim oder bei Behinderung des Hundes unbefristet. Befreit bleiben auch Hunde, die blinden, tauben oder sonst hilflosen Menschen dienen. Steuerfreie Hunde zählen bei der Staffel nicht mit.

Was Hundehalter tun müssen

Angemeldete Hunde müssen nicht neu angemeldet werden. Die Steuer ist vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von zwei Wochen an, auch online über das Serviceportal der Stadt.

Alle Sätze, Befreiungen und die Anmeldung finden Sie auf unserer Seite Hundesteuer Lage.

Quellen

Verbindlich ist allein die Satzung oder das Gesetz. Einen Fehler gefunden? Schreiben Sie an info@lutec-solutions.com.

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