Hundesteuer Lemgo 2027: Rat beschließt 70 € für einen Hund
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Der Rat der Alten Hansestadt Lemgo hat eine neue Hundesteuersatzung ab 2027 beschlossen: 70 € statt 50 € für einen Hund, bei zwei Hunden 85 € und ab drei Hunden 100 € je Hund. Die neue Satzung ist noch nicht veröffentlicht.
| Satz | bis 31.12.2026 | ab 1.1.2027 |
|---|---|---|
| 1 Hund im Haushalt | 50 € | 70 € |
| 2 Hunde: je Hund | 70 € | 85 € |
| 3 oder mehr Hunde: je Hund | 80 € | 100 € |
| Zwei Hunde zusammen | 140 € | 170 € |
| Drei Hunde zusammen | 240 € | 300 € |
| Gefährlicher Hund | 540 € | 600 € |
Die neuen Sätze hat der Stadtrat beschlossen; die geänderte Satzung ist noch nicht veröffentlicht.
Was beschlossen ist
Der Rat der Alten Hansestadt Lemgo hat am 13. Juli 2026 einstimmig eine Neufassung der Hundesteuersatzung beschlossen (Vorlage 111/2026). Sie soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten und die Satzung vom 31. Oktober 1997 ersetzen. Die bisherigen Sätze gelten seit dem 1. Januar 2009.
So funktioniert die Staffel in Lemgo
Lemgo rechnet nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Der Satz gilt dann für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen. Ab 2027 heißt das:
- 1 Hund: 70 € im Jahr (bisher 50 €),
- 2 Hunde: je Hund 85 €, zusammen 170 € (bisher 140 €),
- 3 oder mehr Hunde: je Hund 100 €, bei drei Hunden zusammen 300 € (bisher 240 €).
Ein gefährlicher Hund kostet künftig 600 € statt 540 €, bei zwei oder mehr gefährlichen Hunden 800 € je Hund statt 675 €. Neu auf der Liste der Rassen, die als gefährlich gelten, steht der Alano.
Was noch offen ist
Die neue Satzung ist bei unserer Prüfung am 1. Oktober 2026 noch nicht im Kreisblatt Lippe bekannt gemacht. Verbindlich werden die neuen Beträge erst mit der Veröffentlichung. Wir aktualisieren diese Meldung, sobald es so weit ist.
Was sich sonst ändert
- Die Befreiung für Hunde aus dem Tierheim gilt weiter zwölf Monate. Sie beginnt laut neuer Satzung mit dem Monat, in dem der Hund aus dem Tierheim Franziskushof in Kalletal übernommen wurde.
- Bei der Anmeldung ist die Rasse anzugeben. Bei Mischlingen müssen mindestens zwei enthaltene Rassen genannt werden, damit die Stadt prüfen kann, ob der Satz für gefährliche Hunde gilt.
- An- und Abmeldung sind auch über das Onlineportal der Stadt möglich.
Was gleich bleibt
Halter mit Sozialleistungen oder vergleichbar niedrigem Einkommen zahlen auf Antrag für einen Hund die Hälfte. Geprüfte Melde-, Sanitäts- und Schutzhunde werden ebenfalls um die Hälfte ermäßigt. Hunde, die blinden, tauben oder sonst hilflosen Menschen dienen, bleiben steuerfrei. Wer für einen gefährlichen Hund eine Verhaltensprüfung vor einem amtlichen Tierarzt besteht, kann auf Antrag vom erhöhten Satz befreit werden.
Was Hundehalter tun müssen
Angemeldete Hunde müssen nicht neu angemeldet werden. Die Steuer ist vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von zwei Wochen an. Die Steuermarke bleibt.
Alle Sätze, Befreiungen und die Anmeldung finden Sie auf unserer Seite Hundesteuer Lemgo.
Quellen
- Beschluss des Rates der Alten Hansestadt Lemgo vom 13.07.2026: Neufassung der Hundesteuersatzung (Vorlage 111/2026), Stand 13. Juli 2026
- Neufassung der Hundesteuersatzung der Alten Hansestadt Lemgo, Anlage 1 zu Vorlage 111/2026, Stand 13. Juli 2026
- Hundesteuersatzung der Alten Hansestadt Lemgo vom 31.10.1997, zuletzt geändert am 21.12.2010 (bis 31.12.2026), Stand 21. Dezember 2010
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