Hundesteuer München 2027: 144 € statt 100 € pro Hund
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München erhöht die Hundesteuer zum 1. Januar 2027 von 100 € auf 144 € pro Hund und Jahr. Für Kampfhunde steigt der Satz von 800 € auf 1.200 €. Außerdem wird die Steuer ab 2027 erst zum 1. April fällig statt zum 15. Januar.
| Satz | bis 31.12.2026 | ab 1.1.2027 |
|---|---|---|
| Erster Hund | 100 € | 144 € |
| Zweiter Hund | 100 € | 144 € |
| Jeder weitere Hund | 100 € | 144 € |
| Zwei Hunde zusammen | 200 € | 288 € |
| Drei Hunde zusammen | 300 € | 432 € |
| Gefährlicher Hund | 800 € | 1.200 € |
Die neuen Sätze sind beschlossen und amtlich veröffentlicht.
Was beschlossen ist
Die Landeshauptstadt München hat ihre Hundesteuersatzung mit einer Änderungssatzung vom 12. August 2026 geändert. Sie ist im Amtsblatt der Stadt veröffentlicht (MüABl. S. 619). Die ab 1. Januar 2027 geltende Fassung steht bereits im Stadtrecht online. § 4 lautet dann: Die Steuer beträgt für jeden Hund 144 €, für jeden Kampfhund 1.200 €.
München bleibt beim einheitlichen Satz. Der zweite und jeder weitere Hund kosten genauso viel wie der erste. Zwei Hunde kosten ab 2027 zusammen 288 € statt 200 €, drei Hunde 432 € statt 300 €. Für einen Hund sind das 44 % mehr, für einen Kampfhund 50 % mehr.
Als Kampfhund gilt weiterhin ein Hund im Sinne von § 1 der bayerischen Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit.
Neuer Fälligkeitstermin
Bisher war die Hundesteuer in München jährlich zum 15. Januar fällig. Ab 2027 wird sie jeweils zum 1. April eines Kalenderjahres fällig, soweit nichts anderes bestimmt ist (§ 5 der neuen Fassung). Im Übrigen wird die Steuer einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids fällig.
Was gleich bleibt
Die Befreiungen stehen auch in der neuen Fassung:
- Hunde, die nach dem 1. Januar 2024 aus dem Tierheim München übernommen wurden, sind nach einem Jahr Haltung auf Antrag zwei Jahre steuerfrei (nicht für Kampfhunde),
- wer mit seinem Hund freiwillig einen Hundeführerschein besteht, zahlt für diesen Hund im Folgejahr keine Steuer (einmal je Hund),
- Assistenzhunde mit gültigem Ausweis oder Zertifikat nach der Assistenzhundeverordnung werden auf Antrag befreit,
- Hunde, die ausschließlich für öffentliche oder gemeinnützige Aufgaben gehalten werden, sind steuerfrei.
Einen neuen Hund melden Sie wie bisher innerhalb von zwei Wochen bei der Stadt an.
Rückblick: 76,80 € bis 2010
Die Rathaus Umschau vom 8. Januar 2010 nennt einen einheitlichen Satz von 76,80 € je Hund und 613,80 € für Kampfhunde; belegt sind diese Beträge spätestens seit 2005. Zum 1. Januar 2011 stiegen sie auf 100 € und 800 €. Diese Sätze galten dann 16 Jahre lang. Die Erhöhung 2027 ist die erste seitdem.
Alle Sätze, Befreiungen und die Anmeldung finden Sie auf unserer Seite Hundesteuer München.
Quellen
- Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt München in der ab 1. Januar 2027 geltenden Fassung (Änderungssatzung vom 12.08.2026, MüABl. S. 619), Stand 12. August 2026
- Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt München vom 03.09.2021 in der bis 31.12.2026 geltenden Fassung, Stand 4. Dezember 2024
- Landeshauptstadt München, Rathaus Umschau vom 08.01.2010, Stand 8. Januar 2010
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