Hundesteuer Oranienburg 2027: 84 € statt 50 € für den ersten Hund
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Oranienburg hat eine neue Hundesteuersatzung beschlossen, die am 1. Januar 2027 in Kraft tritt. Der erste Hund kostet dann 84 € statt 50 €, der zweite 90 € statt 80 €, jeder weitere 120 € statt 90 €. Auch gefährliche Hunde werden teurer.
| Satz | bis 31.12.2026 | ab 1.1.2027 |
|---|---|---|
| Erster Hund | 50 € | 84 € |
| Zweiter Hund | 80 € | 90 € |
| Jeder weitere Hund | 90 € | 120 € |
| Zwei Hunde zusammen | 130 € | 174 € |
| Drei Hunde zusammen | 220 € | 294 € |
| Gefährlicher Hund | 510 € | 600 € |
Die neuen Sätze sind beschlossen und amtlich veröffentlicht.
Was beschlossen ist
Die Stadtverordnetenversammlung hat die neue Hundesteuersatzung am 9. März 2026 beschlossen, ausgefertigt wurde sie am 10. März 2026. Sie tritt am 1. Januar 2027 in Kraft und ersetzt dann die Satzung aus dem Jahr 2012 samt ihrer Änderung vom Dezember 2024.
Nach § 3 beträgt die Steuer ab 2027 im Jahr:
- für den ersten Hund 84 € (bisher 50 €),
- für den zweiten Hund 90 € (bisher 80 €),
- für den dritten und jeden weiteren Hund 120 € (bisher 90 €),
- für einen gefährlichen Hund 600 € (bisher 510 €),
- für jeden weiteren gefährlichen Hund 750 € (bisher 612 €).
Zwei Hunde kosten damit zusammen 174 € statt 130 €, drei Hunde 294 € statt 220 €. Beim ersten Hund ist das ein Plus von 34 € oder 68 %, die größte prozentuale Erhöhung unter den Städten, deren Erhöhung für 2027 wir erfasst haben. Mit 84 € bleibt Oranienburg trotzdem deutlich unter den neuen Sätzen von Hamburg oder München.
Wann ein Hund als gefährlich gilt
Eine Rasseliste gibt es in Oranienburg seit der Änderung vom Dezember 2024 nicht mehr, und auch die neue Satzung kennt keine. Als gefährlich gelten Hunde, die etwa durch Abrichten besonders angriffslustig sind, ohne Provokation gebissen haben, unkontrolliert Wild hetzen oder wiederholt Menschen gefährdet haben. Der höhere Satz gilt ab dem Monat, der auf den Feststellungsbescheid der Ordnungsbehörde folgt. Hält jemand neben gefährlichen Hunden weitere Hunde, zählen die gefährlichen Hunde zuerst.
Was Hundehalter wissen sollten
Die Steuer wird vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Auf Antrag können Sie einmal jährlich zum 1. Juli oder halbjährlich zahlen. Eine andere Zahlungsweise für das folgende Jahr muss bis zum 31. Oktober beantragt werden, für 2027 also bis zum 31. Oktober 2026.
Die Ermäßigung für Empfänger von Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII bleibt bei der Hälfte des Satzes für den ersten Hund, ab 2027 also 42 € für einen Hund. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb eines Monats an, mit der Nummer seines Mikrochips. Die Stadt gibt dafür eine Hundesteuermarke aus. Abmelden müssen Sie einen Hund ebenfalls innerhalb eines Monats.
Alle Sätze, Befreiungen und die Online-Anmeldung finden Sie auf unserer Seite Hundesteuer Oranienburg.
Quellen
- Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Oranienburg vom 10.03.2026 (beschlossen am 09.03.2026), in Kraft ab 01.01.2027, Stand 10. März 2026
- Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Oranienburg vom 18.06.2012, geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 09.12.2024 (bis 31.12.2026), Stand 9. Dezember 2024
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