Hundesteuer Ratingen 2027: 127 € für einen Hund

Ratingen erhöht die Hundesteuer zum 1. Januar 2027 um rund zehn Prozent. Ein einzelner Hund kostet dann 127 € statt 115 €. Bei zwei Hunden zahlt jeder Hund 220 €, ab drei Hunden jeder 275 €, ein gefährlicher Hund 1.045 €.

Hundesteuer in Ratingen pro Jahr, gestaffelt nach Zahl der Hunde im Haushalt
Satz bis 31.12.2026 ab 1.1.2027
1 Hund im Haushalt115 €127 €
2 Hunde: je Hund200 €220 €
3 oder mehr Hunde: je Hund250 €275 €
Zwei Hunde zusammen400 €440 €
Drei Hunde zusammen750 €825 €
Gefährlicher Hund950 €1.045 €

Die neuen Sätze sind beschlossen und amtlich veröffentlicht.

Was beschlossen ist

Der Rat der Stadt Ratingen hat in seiner Sitzung am 14. April 2026 den XI. Nachtrag zur Hundesteuersatzung beschlossen. Er ist im Amtsblatt der Stadt Ratingen Nr. 09/2026 vom 29. April 2026 bekannt gemacht und tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Der Nachtrag ändert nur zwei Absätze: die normalen Steuersätze in § 2 Absatz 1 und den Satz für gefährliche Hunde in § 2 Absatz 3.

So funktioniert die Staffel in Ratingen

Ratingen staffelt die Steuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Der Satz gilt dann für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen. Ab 2027 zahlen Sie im Jahr:

  • bei einem Hund 127 € (bisher 115 €),
  • bei zwei Hunden je Hund 220 €, zusammen 440 € (bisher 400 €),
  • bei drei oder mehr Hunden je Hund 275 €, bei drei Hunden zusammen 825 € (bisher 750 €).

Alle drei Stufen steigen damit um rund zehn Prozent. Befreite Hunde zählen bei der Staffel nicht mit, ermäßigte Hunde dagegen schon.

Gefährliche Hunde: 1.045 €

Für gefährliche Hunde nach § 3 des Landeshundegesetzes NRW und für Hunde bestimmter Rassen nach § 10 des Gesetzes steigt der Satz von 950 € auf 1.045 € je Hund und Jahr. Das gilt unabhängig davon, ob ein oder mehrere solcher Hunde gehalten werden. Befreiungen und Ermäßigungen gibt es für diese Hunde nach der Satzung nicht.

Was gleich bleibt

Befreiungen und Ermäßigungen ändert der Nachtrag nicht. Auf Antrag befreit sind zum Beispiel Hunde, die Blinden, Tauben oder sonst hilflosen Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H). Die Hälfte der Steuer zahlen unter anderem Empfänger laufender Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII und Inhaber des Ratinger Sozialpasses, jeweils für einen Hund.

Was Hundehalter tun müssen

Angemeldete Hunde müssen nicht neu angemeldet werden. Die Steuer ist jährlich zum 1. Juli fällig. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von zwei Wochen an, zum Beispiel über das Serviceportal der Stadt. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke. Wer 2027 einen zweiten oder dritten Hund aufnimmt, sollte bedenken, dass dann auch für den ersten Hund der höhere Staffelsatz gilt.

Alle Sätze, Befreiungen und die Anmeldung finden Sie auf unserer Seite Hundesteuer Ratingen.

Quellen

Verbindlich ist allein die Satzung oder das Gesetz. Einen Fehler gefunden? Schreiben Sie an info@lutec-solutions.com.

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