Hundesteuer Schorndorf 2027: 156 € für den ersten Hund
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Schorndorf hat eine neue Hundesteuersatzung beschlossen, die am 1. Januar 2027 in Kraft tritt. Der erste Hund kostet dann 156 € statt 144 €, jeder weitere 312 € statt 288 €. Für Kampfhunde steigt der Satz auf 840 €, ab dem zweiten auf 1.680 €.
| Satz | bis 31.12.2026 | ab 1.1.2027 |
|---|---|---|
| Erster Hund | 144 € | 156 € |
| Zweiter Hund | 288 € | 312 € |
| Jeder weitere Hund | 288 € | 312 € |
| Zwei Hunde zusammen | 432 € | 468 € |
| Drei Hunde zusammen | 720 € | 780 € |
| Gefährlicher Hund | 810 € | 840 € |
Die neuen Sätze sind beschlossen und amtlich veröffentlicht.
Was beschlossen ist
Der Gemeinderat der Stadt Schorndorf hat am 26. Februar 2026 eine neue Satzung über die Erhebung der Hundesteuer beschlossen. Oberbürgermeister Bernd Hornikel hat sie im März 2026 unterzeichnet, die Stadt stellt sie in ihrem Ortsrecht bereit. Die Satzung tritt am 1. Januar 2027 in Kraft und ersetzt die bisherige Satzung aus dem Jahr 1996.
Die neuen Sätze
- erster Hund: 156 € im Jahr (bisher 144 €),
- jeder weitere Hund: 312 € (bisher 288 €),
- Kampfhund: 840 € für den ersten und 1.680 € für jeden weiteren (bisher 810 € je Kampfhund),
- Zwingersteuer für Züchter: 156 € je Hund (bisher 144 €).
Mit einem Hund zahlen Sie also 12 € mehr im Jahr, mit zwei Hunden zusammen 468 € statt 432 €. Hält jemand neben einem Kampfhund noch andere Hunde, gelten diese als weitere Hunde und kosten je 312 €. Als Kampfhunde gelten unter anderem American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Mastiff und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen bis zur ersten Elterngeneration.
Was wegfällt
Die neue Satzung ist kürzer als die alte. Diese Vergünstigungen gibt es ab 2027 nicht mehr:
- die Befreiung für Hunde, die vorübergehend in Tierasylen und ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind,
- die Befreiung für beim Landesjagdverband registrierte Nachsuchenhunde,
- die Ermäßigung um 50 % für Hunde, die teils für Einnahmen und teils privat gehalten werden.
Weiter steuerfrei bleiben auf Antrag Hunde, die tauben oder sonst hilfsbedürftigen Menschen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H), geprüfte Rettungshunde und Hunde, die ausschließlich dem Schutz von Epileptikern oder Diabetikern dienen.
Was Hundehalter tun müssen
Angemeldete Hunde müssen nicht neu angemeldet werden. Laut Satzung ist für Hunde, die beim Inkrafttreten bereits gemeldet sind, die Rasse innerhalb eines Monats schriftlich mitzuteilen, bei Mischlingen die Rasse von Vater und Mutter. Ob die Stadt dazu gesondert anschreibt, ist nicht bekannt. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb eines Monats an. Die Steuer ist innerhalb eines Monats nach dem Steuerbescheid fällig. Die Steuermarke bleibt, eine Ersatzmarke kostet 5 €.
Alle Sätze, Befreiungen und die Anmeldung finden Sie auf unserer Seite Hundesteuer Schorndorf.
Quellen
- Satzung über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) der Stadt Schorndorf vom 26.02.2026, in Kraft ab 01.01.2027, Stand 26. Februar 2026
- Hundesteuersatzung der Stadt Schorndorf vom 26.09.1996, zuletzt geändert am 21.07.2020 (bis 31.12.2026), Stand 21. Juli 2020
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