Hundesteuer Wesseling 2027: 120 € statt 78 € für einen Hund

Wesseling erhöht die Hundesteuer zum 1. Januar 2027 deutlich. Ein einzelner Hund kostet dann 120 € statt 78 € im Jahr, bei zwei Hunden zahlt jeder Hund 150 €, ab drei Hunden jeder Hund 180 €. Ein gefährlicher Hund kostet 840 €.

Hundesteuer in Wesseling pro Jahr, gestaffelt nach Zahl der Hunde im Haushalt
Satz bis 31.12.2026 ab 1.1.2027
1 Hund im Haushalt78 €120 €
2 Hunde: je Hund90 €150 €
3 oder mehr Hunde: je Hund102 €180 €
Zwei Hunde zusammen180 €300 €
Drei Hunde zusammen306 €540 €
Gefährlicher Hund624 €840 €

Die neuen Sätze sind beschlossen und amtlich veröffentlicht.

Was beschlossen ist

Der Rat der Stadt Wesseling hat am 23. Juni 2026 die 10. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung beschlossen. Der Bürgermeister hat sie am 24. Juni 2026 ausgefertigt, bekannt gemacht ist sie im Amtsblatt Nr. 14 vom 31. Juli 2026. Die Änderung tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Geändert werden vor allem die Steuersätze in § 2.

So funktioniert die Staffel in Wesseling

Wesseling rechnet nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Der Satz gilt dann für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen. Ab 2027 heißt das:

  • 1 Hund: 120 € im Jahr (bisher 78 €),
  • 2 Hunde: je Hund 150 €, zusammen 300 € (bisher 180 €),
  • 3 oder mehr Hunde: je Hund 180 €, bei drei Hunden zusammen 540 € (bisher 306 €).

Für einen einzelnen Hund sind das 42 € mehr im Jahr, also gut 50 % mehr. Ein Haushalt mit zwei Hunden zahlt 120 € mehr, mit drei Hunden 234 € mehr.

Gefährliche Hunde

Ein gefährlicher Hund kostet ab 2027 840 € statt 624 € im Jahr. Werden zwei oder mehr gefährliche Hunde gehalten, sind es 1.080 € je Hund statt bisher 900 €. Als gefährlich gelten in Wesseling nach der Satzung unter anderem Hunde, die auf Angriffslust gezüchtet oder ausgebildet wurden oder vom Amtstierarzt als bissig begutachtet sind. Befreiungen und Ermäßigungen gibt es für gefährliche Hunde nicht.

Was gleich bleibt

Die bisherigen Sätze von 78, 90 und 102 € galten mindestens seit dem 1. Januar 2019. Befreiungen, zum Beispiel für Hunde, die blinden, tauben oder sonst hilflosen Menschen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H), und die Ermäßigungen der Satzung ändern sich nicht. Hunde mit Steuerbefreiung zählen bei der Staffel nicht mit, ermäßigte Hunde schon.

Was Hundehalter tun müssen

Angemeldete Hunde müssen nicht neu angemeldet werden. Die Steuer ist vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig, auf Antrag auch jährlich zum 1. Juli. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von zwei Wochen an, auch online über das Serviceportal der Stadt. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Steuermarke, die der Hund draußen sichtbar tragen muss.

Alle Sätze, Befreiungen und die Anmeldung finden Sie auf unserer Seite Hundesteuer Wesseling.

Quellen

Verbindlich ist allein die Satzung oder das Gesetz. Einen Fehler gefunden? Schreiben Sie an info@lutec-solutions.com.

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