Hundesteuer Bad Liebenzell 2027: 168 € statt 156 € für den ersten Hund
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In Bad Liebenzell steigt die Hundesteuer zum 1. Januar 2027 auf 168 € statt 156 € für den ersten Hund und auf 336 € statt 312 € für jeden weiteren. Die Erhöhung steht schon in der Änderungssatzung vom Oktober 2025. Hundesteuermarken gibt es seit 2026 nicht mehr.
| Satz | bis 31.12.2026 | ab 1.1.2027 |
|---|---|---|
| Erster Hund | 156 € | 168 € |
| Zweiter Hund | 312 € | 336 € |
| Jeder weitere Hund | 312 € | 336 € |
| Zwei Hunde zusammen | 468 € | 504 € |
| Drei Hunde zusammen | 780 € | 840 € |
| Gefährlicher Hund | 1.200 € | 1.320 € |
Die neuen Sätze sind beschlossen und amtlich veröffentlicht.
Was beschlossen ist
Der Gemeinderat der Stadt Bad Liebenzell hat am 21. Oktober 2025 die 1. Satzung zur Änderung der Hundesteuererhebungssatzung vom 22. September 2020 beschlossen. Sie wurde am 22. Oktober 2025 ausgefertigt, am 13. November 2025 öffentlich bekannt gemacht und gilt seit dem 1. Januar 2026. Ihr § 5 legt zwei Stufen fest: die Sätze für 2026 und höhere Sätze ab dem 1. Januar 2027. Für die Erhöhung 2027 ist also kein weiterer Beschluss nötig.
Die neuen Sätze ab 2027
- erster Hund: 168 € im Jahr (2026: 156 €),
- zweiter und jeder weitere Hund: je 336 € (2026: 312 €),
- Kampfhund: 1.320 € (2026: 1.200 €),
- zweiter und jeder weitere Kampfhund: je 2.640 € (2026: 2.400 €).
Mit einem Hund zahlen Sie also 12 € mehr im Jahr, mit zwei Hunden zusammen 504 € statt 468 €. Wer neben einem Kampfhund einen anderen Hund hält, zahlt für diesen den Satz für weitere Hunde. Als Kampfhunde nennt die Satzung unter anderem Bullterrier, Pit Bull Terrier und American Staffordshire Terrier samt Kreuzungen sowie Staffordshire Bullterrier, Bullmastiff, Mastiff und Tosa Inu. Steuervergünstigungen gibt es für Kampfhunde nicht.
Keine Hundesteuermarken mehr
Mit derselben Änderungssatzung wurde § 11 über die Hundesteuermarken aufgehoben. Seit dem 1. Januar 2026 enthält die Satzung damit keine Regeln mehr zu Steuermarken, auch keine Pflicht, dass der Hund eine Marke trägt.
Zwingersteuer und Befreiungen
Die Zwingersteuer für Züchter beträgt das Doppelte des Satzes für den ersten Hund, ab 2027 also 336 €. Bei mehr als fünf Hunden im Zwinger kommt für jeweils bis zu fünf weitere Hunde derselbe Betrag dazu. Steuerfrei sind auf Antrag Hunde zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Menschen (Merkzeichen B, BL, aG oder H), geprüfte Rettungshunde, nachweislich geeignete Hunde zum Schutz von Epileptikern oder Diabetikern sowie jagdlich brauchbare Hunde von Forstbediensteten mit Jagdschein und von Jägern, soweit sie für den Forst- und Jagdschutz nötig sind. Steuerfreie Hunde und Zwingerhunde zählen bei der Frage, ob ein Hund der zweite oder weitere ist, nicht mit.
Was Hundehalter tun müssen
Die Stadt setzt die Steuer per Bescheid fest, zu zahlen ist sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe. Einen Hund, der älter als drei Monate ist, melden Sie innerhalb eines Monats schriftlich bei der Stadt an und geben dabei die Rasse an, bei Kreuzungen von Kampfhunden auch die Rassen beider Elterntiere. Geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn ebenfalls innerhalb eines Monats ab.
Alle Sätze, Befreiungen und Fristen finden Sie auf unserer Seite Hundesteuer Bad Liebenzell.
Quellen
- 1. Satzung zur Änderung der Hundesteuererhebungssatzung der Stadt Bad Liebenzell vom 21.10.2025 (Stadtrecht K2), Stand 21. Oktober 2025
- Stadt Bad Liebenzell: Öffentliche Bekanntmachungen, Änderung der Hundesteuersatzung, Stand 13. November 2025
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