Hundesteuer Bad Waldsee 2027: 120 € für den ersten Hund und neue Kampfhundesteuer
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Bad Waldsee erhöht die Hundesteuer ab 2027: 120 € statt 100 € für den ersten Hund und 240 € statt 200 € für jeden weiteren. Neu ist ein Satz von 1.000 € für den ersten Kampfhund. Die Änderungssatzung ist beschlossen und veröffentlicht und sieht ab 2030 eine zweite Erhöhung vor.
| Satz | bis 31.12.2026 | ab 1.1.2027 |
|---|---|---|
| Erster Hund | 100 € | 120 € |
| Zweiter Hund | 200 € | 240 € |
| Jeder weitere Hund | 200 € | 240 € |
| Zwei Hunde zusammen | 300 € | 360 € |
| Drei Hunde zusammen | 500 € | 600 € |
| Gefährlicher Hund | kein gesonderter Satz | 1.000 € |
Die neuen Sätze sind beschlossen und amtlich veröffentlicht.
Was beschlossen ist
Die Große Kreisstadt Bad Waldsee hat eine Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung erlassen. Die Änderungssatzung trägt das Datum 29. Juni 2026 und wurde am 7. Juli 2026 bei den öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt veröffentlicht. Sie tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Die bisherigen Sätze gelten seit dem 1. Januar 2012.
Die neuen Sätze ab 2027
- erster Hund: 120 € im Jahr (bisher 100 €),
- zweiter und jeder weitere Hund: je 240 € (bisher 200 €),
- erster Kampfhund: 1.000 € (bisher kein eigener Satz),
- zweiter und jeder weitere Kampfhund: je 2.000 €.
Mit einem Hund zahlen Sie also 20 € mehr im Jahr, mit zwei Hunden zusammen 360 € statt 300 €. Wer neben einem Kampfhund noch andere Hunde hält, zahlt für diese den Satz für weitere Hunde.
Zweite Stufe ab 2030
Dieselbe Änderungssatzung legt schon jetzt die nächste Erhöhung fest. Ab dem 1. Januar 2030 gelten:
- erster Hund: 130 €,
- zweiter und jeder weitere Hund: je 260 €,
- erster Kampfhund: 1.100 €,
- zweiter und jeder weitere Kampfhund: je 2.200 €.
Neu: Steuer für Kampfhunde
Bisher kennt Bad Waldsee keinen eigenen Steuersatz für gefährliche Hunde. Ab 2027 bestimmt § 5 Abs. 3 der Satzung, welche Hunde als Kampfhunde gelten: nach ihrem Verhalten und nach einer Liste von Rassen. Für Kampfhunde entfallen Steuervergünstigungen wie Befreiungen und Ermäßigungen.
Was Hundehalter tun müssen
Wer bereits einen Hund hält, der ab 2027 als Kampfhund gilt, muss das der Stadt innerhalb eines Monats nach Inkrafttreten der Änderung anzeigen, also im Januar 2027. Für alle anderen angemeldeten Hunde ist keine neue Anmeldung nötig. Einen neuen Hund melden Sie nach der Satzung innerhalb eines Monats an. Die Steuer ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids fällig.
Befreiungen und Zwingersteuer
Nach der Satzung steuerfrei sind Hunde, die ausschließlich blinden, tauben oder sonst hilfsbedürftigen Menschen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H), geprüfte Rettungshunde und Wachhunde für Gebäude, die mehr als 100 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen. Steuerfreie Hunde zählen bei der Staffel nicht mit. Anerkannte Züchter zahlen auf Antrag eine Zwingersteuer. Für Kampfhunde gilt keine dieser Vergünstigungen.
Alle Sätze, Befreiungen und die Anmeldung finden Sie auf unserer Seite Hundesteuer Bad Waldsee.
Quellen
- Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Großen Kreisstadt Bad Waldsee vom 29.06.2026, veröffentlicht am 07.07.2026, Stand 29. Juni 2026
- Stadt Bad Waldsee: Öffentliche Bekanntmachungen, Stand 7. Juli 2026
- Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Bad Waldsee vom 25.11.1996 in der Fassung vom 24.10.2011 (bis 31.12.2026), Stand 24. Oktober 2011
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