Hundesteuer Gomaringen 2027: 132 € statt 120 € für den ersten Hund
Veröffentlicht am , aktualisiert am
Gomaringen erhöht die Hundesteuer zum 1. Januar 2027: 132 € statt 120 € für den ersten Hund und 264 € statt 240 € für jeden weiteren. Der Gemeinderat hat dafür eine neue Hundesteuersatzung beschlossen, sie ist öffentlich bekannt gemacht.
| Satz | bis 31.12.2026 | ab 1.1.2027 |
|---|---|---|
| Erster Hund | 120 € | 132 € |
| Zweiter Hund | 240 € | 264 € |
| Jeder weitere Hund | 240 € | 264 € |
| Zwei Hunde zusammen | 360 € | 396 € |
| Drei Hunde zusammen | 600 € | 660 € |
| Gefährlicher Hund | 660 € | 726 € |
Die neuen Sätze sind beschlossen und amtlich veröffentlicht.
Was beschlossen ist
Der Gemeinderat der Gemeinde Gomaringen hat am 27. Januar 2026 eine neue Hundesteuersatzung beschlossen. Bürgermeister Steffen Heß hat sie am 28. Januar 2026 ausgefertigt, die Gemeinde hat sie öffentlich bekannt gemacht. Die Satzung tritt am 1. Januar 2027 in Kraft und löst die bisherige Fassung vom 26. November 2024 ab, deren Sätze seit dem 1. Januar 2025 gelten. Gegenüber dieser Fassung ändern sich nur die Beträge in § 5, die übrigen Regeln bleiben gleich.
Die neuen Sätze
- erster Hund: 132 € im Jahr (bisher 120 €),
- zweiter und jeder weitere Hund: je 264 € (bisher 240 €),
- Kampfhund: 726 € (bisher 660 €),
- zweiter und jeder weitere Kampfhund: je 1.452 € (bisher 1.320 €).
Mit einem Hund zahlen Sie also 12 € mehr im Jahr, mit zwei Hunden zusammen 396 € statt 360 €. Als Kampfhunde gelten Hunde nach der Polizeiverordnung des Landes Baden-Württemberg über das Halten gefährlicher Hunde. Für sie gibt es keine Steuervergünstigungen. Steuerfreie Hunde und Hunde im Zwinger zählen bei der Frage, ob ein Hund der zweite oder weitere ist, nicht mit.
Zwingersteuer und Ermäßigungen
Die Zwingersteuer für Züchter beträgt das Doppelte des Satzes für den ersten Hund, ab 2027 also 264 € statt 240 €. Werden im Zwinger mehr als fünf Hunde gehalten, kommt für jeweils bis zu fünf weitere Hunde derselbe Betrag dazu. Hunde, die in den zwölf Monaten vor Jahresbeginn (bei neuen Hunden vor Beginn der Steuerpflicht) den Team-Test, die Begleithundeprüfung, eine Schutzhundeprüfung 1 bis 3 oder die Rettungshunde-Tauglichkeitsprüfung bestanden haben, zahlen auf Antrag zwei Jahre lang ein Viertel weniger.
Was gleich bleibt
Steuerfrei bleiben auf Antrag Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Menschen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H), geprüfte Rettungshunde, die für den Schutz der Zivilbevölkerung bereitstehen, sowie Hunde von Forstbediensteten und bestätigten Jagdaufsehern, soweit sie für den Forst- oder Jagdschutz nötig sind.
Was Hundehalter tun müssen
Die Gemeinde setzt die Steuer per Bescheid fest, zu zahlen ist sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe. Einen Hund melden Sie innerhalb eines Monats schriftlich an, nachdem Sie ihn aufgenommen haben oder er älter als drei Monate geworden ist. Die Hundesteuermarke gilt für die ganze Dauer der Haltung. Außerhalb von Haus und umfriedetem Grundstück muss ein frei laufender Hund sie sichtbar tragen. Eine Ersatzmarke kostet 4 €.
Alle Sätze, Befreiungen und Fristen finden Sie auf unserer Seite Hundesteuer Gomaringen.
Quellen
- Öffentliche Bekanntmachung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Gomaringen vom 27.01.2026, in Kraft ab 01.01.2027, Stand 28. Januar 2026
- Hundesteuersatzung der Gemeinde Gomaringen vom 26.11.2024 (bis 31.12.2026), Stand 26. November 2024
Verbindlich ist allein die Satzung oder das Gesetz. Einen Fehler gefunden? Schreiben Sie an info@lutec-solutions.com.