Hundesteuer Herdecke 2027: Tierheimhund steuerfrei, Sätze bleiben
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Herdecke hat eine neue Hundesteuersatzung ab 2027 beschlossen und veröffentlicht. Die Sätze bleiben gleich, ein Hund kostet weiter 131 € im Jahr. Neu: Ein Hund aus dem Tierheim Witten-Wetter-Herdecke ist auf Antrag steuerfrei.
| Satz | bis 31.12.2026 | ab 1.1.2027 |
|---|---|---|
| 1 Hund im Haushalt | 131 € | 131 € |
| 2 Hunde: je Hund | 160 € | 160 € |
| 3 oder mehr Hunde: je Hund | 181 € | 181 € |
| Zwei Hunde zusammen | 320 € | 320 € |
| Drei Hunde zusammen | 543 € | 543 € |
| Gefährlicher Hund | kein gesonderter Satz | kein gesonderter Satz |
Die neuen Sätze sind beschlossen und amtlich veröffentlicht.
Was beschlossen ist
Der Rat der Stadt Herdecke hat am 18. Juni 2026 eine neue Hundesteuersatzung beschlossen. Die Satzung trägt das Datum 7. Juli 2026, tritt am 1. Januar 2027 in Kraft und ersetzt die Satzung vom 11. Dezember 2023.
Die Sätze bleiben gleich
Herdecke rechnet nach der Zahl der Hunde im Haushalt, der Satz gilt dann für jeden Hund. Die Beträge ändern sich 2027 nicht:
- 1 Hund: 131 € im Jahr,
- 2 Hunde: je Hund 160 €, zusammen 320 €,
- 3 oder mehr Hunde: je Hund 181 €, bei drei Hunden zusammen 543 €.
Diese Sätze gelten seit dem 1. Januar 2024. Einen eigenen Satz für gefährliche Hunde hat Herdecke weiterhin nicht.
Neu: Hunde aus dem Tierheim
Wer einen Hund nachweislich aus dem Tierheim Witten-Wetter-Herdecke e.V. übernimmt, wird ab 2027 auf Antrag von der Steuer befreit. Die Befreiung ist auf einen Hund begrenzt. Eine zeitliche Befristung nennt die Satzung nicht. Der befreite Tierheimhund zählt bei der Zahl der Hunde mit: Wer neben ihm einen zweiten Hund hält, zahlt für diesen den Satz bei zwei Hunden, also 160 €.
Was sich sonst ändert
- Hunde, die schwerbehinderten Menschen dienen, bleiben auf Antrag steuerfrei. Begünstigt sind künftig Ausweise mit den Merkzeichen BL, GL, TBl, aG oder H. Das Merkzeichen B steht nicht mehr in der Liste.
- Halter mit Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung oder Bürgergeld zahlen auf Antrag weiter 75 % des Satzes. Die Satzung nennt das Bürgergeld jetzt ausdrücklich. Die Ermäßigung ist auf die Haltung eines Hundes begrenzt.
- Bei der Anmeldung ist die Rasse des Hundes anzugeben.
Was gleich bleibt
Geprüfte Melde-, Sanitäts- und Schutzhunde zahlen auf Antrag die Hälfte. Wer höchstens zwei Monate in Herdecke bleibt und seinen Hund anderswo in Deutschland versteuert, zahlt hier keine Steuer. Hunde, die wegen einer Behinderung befreit sind, zählen bei der Zahl der Hunde nicht mit.
Was Hundehalter tun müssen
Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme oder Zuzug an. Wer aus einer anderen Gemeinde zuzieht, ist ab dem 1. des Folgemonats steuerpflichtig. Die Steuer ist vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Außerhalb der Wohnung oder des umfriedeten Grundstücks muss der Hund die Steuermarke sichtbar tragen. Wer einen Tierheimhund hält, sollte die Befreiung mit Nachweis beantragen.
Alle Sätze, Befreiungen und die Anmeldung finden Sie auf unserer Seite Hundesteuer Herdecke.
Quellen
- Hundesteuersatzung der Stadt Herdecke vom 07.07.2026, Ratsbeschluss vom 18.06.2026, in Kraft ab 01.01.2027, Stand 7. Juli 2026
- Hundesteuersatzung der Stadt Herdecke vom 11.12.2023 (bis 31.12.2026), archivierte Kopie, Stand 11. Dezember 2023
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