Hundesteuer Nagold 2027: 125 € für den ersten Hund und neue Kampfhundesteuer
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Nagold erhöht die Hundesteuer ab 2027: 125 € statt 108 € für den ersten Hund und 250 € statt 216 € für jeden weiteren. Neu ist ein Satz von 600 € für Kampfhunde. Die Änderungssatzung ist beschlossen und veröffentlicht.
| Satz | bis 31.12.2026 | ab 1.1.2027 |
|---|---|---|
| Erster Hund | 108 € | 125 € |
| Zweiter Hund | 216 € | 250 € |
| Jeder weitere Hund | 216 € | 250 € |
| Zwei Hunde zusammen | 324 € | 375 € |
| Drei Hunde zusammen | 540 € | 625 € |
| Gefährlicher Hund | kein gesonderter Satz | 600 € |
Die neuen Sätze sind beschlossen und amtlich veröffentlicht.
Was beschlossen ist
Der Gemeinderat der Stadt Nagold hat am 23. Juni 2026 die 4. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung beschlossen. Die Satzung trägt das Datum 24. Juni 2026 und wurde am 27. Juni 2026 bei den öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt veröffentlicht. Alle Änderungen gelten ab dem 1. Januar 2027. Die bisherigen Sätze gelten seit dem 1. Januar 2011.
Die neuen Sätze
- erster Hund: 125 € im Jahr (bisher 108 €),
- zweiter und jeder weitere Hund: je 250 € (bisher 216 €),
- Kampfhund: 600 € (bisher kein eigener Satz),
- zweiter und jeder weitere Kampfhund: je 1.200 €.
Mit einem Hund zahlen Sie also 17 € mehr im Jahr, mit zwei Hunden zusammen 375 € statt 324 €. Wer neben einem Kampfhund noch andere Hunde hält, zahlt für diese den Satz für den zweiten und jeden weiteren Hund.
Neu: Steuer für Kampfhunde
Bisher hat Nagold keinen eigenen Steuersatz für gefährliche Hunde. Ab 2027 gilt der Kampfhundesatz insbesondere für American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pit Bull Terrier, für amtlich festgestellte Kampfhunde weiterer in der Satzung genannter Rassen und Kreuzungen sowie für gefährliche Hunde nach der Polizeiverordnung. Wer die Kampfhundeeigenschaft mit einer erfolgreichen Prüfung widerlegt und das amtlich feststellen lässt, zahlt den halben Kampfhundesatz. Steuerbefreiungen und die Zwingerermäßigung gelten für Kampfhunde und gefährliche Hunde nicht.
Was sich sonst ändert
- Neu steuerfrei sind Hunde, die zur Bewachung von Gebäuden außerhalb zusammenhängend bebauter Ortsteile erforderlich sind.
- Eine Ersatzmarke kostet 5 € statt 2,50 €.
Was gleich bleibt
Steuerfrei bleiben Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe tauber, blinder oder sonst hilfsbedürftiger Menschen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H), sowie geprüfte Rettungshunde. Steuerbefreite Hunde zählen bei der Berechnung des zweiten und weiteren Hundes nicht mit. Anerkannte Züchter zahlen auf Antrag weiterhin eine Zwingersteuer in Höhe des Dreifachen des Ersthundsatzes für jeweils bis zu fünf Hunde.
Was Hundehalter tun müssen
Einen neuen Hund melden Sie innerhalb eines Monats bei der Stadt an, auch online. Die Steuer ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids fällig. Wer einen Hund hält, der ab 2027 unter den Kampfhundesatz fällt, sollte die Einstufung prüfen und sich bei Fragen an die Stadt wenden.
Alle Sätze, Befreiungen und die Anmeldung finden Sie auf unserer Seite Hundesteuer Nagold.
Quellen
- 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Nagold vom 24. Juni 2026, Stand 24. Juni 2026
- Stadt Nagold: Öffentliche Bekanntmachungen, Stand 27. Juni 2026
- Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Nagold vom 17.12.1996, geändert am 16.11.2010 (bis 31.12.2026), Stand 16. November 2010
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