Hundesteuer Nagold 2027: 125 € für den ersten Hund und neue Kampfhundesteuer

Nagold erhöht die Hundesteuer ab 2027: 125 € statt 108 € für den ersten Hund und 250 € statt 216 € für jeden weiteren. Neu ist ein Satz von 600 € für Kampfhunde. Die Änderungssatzung ist beschlossen und veröffentlicht.

Hundesteuer in Nagold pro Jahr
Satz bis 31.12.2026 ab 1.1.2027
Erster Hund108 €125 €
Zweiter Hund216 €250 €
Jeder weitere Hund216 €250 €
Zwei Hunde zusammen324 €375 €
Drei Hunde zusammen540 €625 €
Gefährlicher Hundkein gesonderter Satz600 €

Die neuen Sätze sind beschlossen und amtlich veröffentlicht.

Was beschlossen ist

Der Gemeinderat der Stadt Nagold hat am 23. Juni 2026 die 4. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung beschlossen. Die Satzung trägt das Datum 24. Juni 2026 und wurde am 27. Juni 2026 bei den öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt veröffentlicht. Alle Änderungen gelten ab dem 1. Januar 2027. Die bisherigen Sätze gelten seit dem 1. Januar 2011.

Die neuen Sätze

  • erster Hund: 125 € im Jahr (bisher 108 €),
  • zweiter und jeder weitere Hund: je 250 € (bisher 216 €),
  • Kampfhund: 600 € (bisher kein eigener Satz),
  • zweiter und jeder weitere Kampfhund: je 1.200 €.

Mit einem Hund zahlen Sie also 17 € mehr im Jahr, mit zwei Hunden zusammen 375 € statt 324 €. Wer neben einem Kampfhund noch andere Hunde hält, zahlt für diese den Satz für den zweiten und jeden weiteren Hund.

Neu: Steuer für Kampfhunde

Bisher hat Nagold keinen eigenen Steuersatz für gefährliche Hunde. Ab 2027 gilt der Kampfhundesatz insbesondere für American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pit Bull Terrier, für amtlich festgestellte Kampfhunde weiterer in der Satzung genannter Rassen und Kreuzungen sowie für gefährliche Hunde nach der Polizeiverordnung. Wer die Kampfhundeeigenschaft mit einer erfolgreichen Prüfung widerlegt und das amtlich feststellen lässt, zahlt den halben Kampfhundesatz. Steuerbefreiungen und die Zwingerermäßigung gelten für Kampfhunde und gefährliche Hunde nicht.

Was sich sonst ändert

  • Neu steuerfrei sind Hunde, die zur Bewachung von Gebäuden außerhalb zusammenhängend bebauter Ortsteile erforderlich sind.
  • Eine Ersatzmarke kostet 5 € statt 2,50 €.

Was gleich bleibt

Steuerfrei bleiben Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe tauber, blinder oder sonst hilfsbedürftiger Menschen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H), sowie geprüfte Rettungshunde. Steuerbefreite Hunde zählen bei der Berechnung des zweiten und weiteren Hundes nicht mit. Anerkannte Züchter zahlen auf Antrag weiterhin eine Zwingersteuer in Höhe des Dreifachen des Ersthundsatzes für jeweils bis zu fünf Hunde.

Was Hundehalter tun müssen

Einen neuen Hund melden Sie innerhalb eines Monats bei der Stadt an, auch online. Die Steuer ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids fällig. Wer einen Hund hält, der ab 2027 unter den Kampfhundesatz fällt, sollte die Einstufung prüfen und sich bei Fragen an die Stadt wenden.

Alle Sätze, Befreiungen und die Anmeldung finden Sie auf unserer Seite Hundesteuer Nagold.

Quellen

Verbindlich ist allein die Satzung oder das Gesetz. Einen Fehler gefunden? Schreiben Sie an info@lutec-solutions.com.

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