Hundesteuer Nidderau 2027: 100 € statt 84 € für den ersten Hund
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Die Stadtverordnetenversammlung Nidderau hat am 1. Oktober 2026 eine neue Hundesteuersatzung beschlossen: Ab 2027 kostet der erste Hund 100 € statt 84 €, der zweite 150 € statt 132 € und jeder weitere 220 € statt 180 €. Die neue Satzung ist noch nicht veröffentlicht.
| Satz | bis 31.12.2026 | ab 1.1.2027 |
|---|---|---|
| Erster Hund | 84 € | 100 € |
| Zweiter Hund | 132 € | 150 € |
| Jeder weitere Hund | 180 € | 220 € |
| Zwei Hunde zusammen | 216 € | 250 € |
| Drei Hunde zusammen | 396 € | 470 € |
| Gefährlicher Hund | 1.200 € | 1.200 € |
Die neuen Sätze hat der Rat beschlossen; die geänderte Satzung ist noch nicht veröffentlicht.
Was beschlossen ist
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Nidderau hat am 1. Oktober 2026 die Neufassung der Hundesteuersatzung nach der Vorlage des Magistrats VL-301/2026 beschlossen, mit 34 Ja-Stimmen bei 2 Gegenstimmen. Laut Beschluss treten die erhöhten Steuersätze zum 1. Januar 2027 in Kraft. Die neue Satzung ersetzt dann die Satzung von 2019, deren Sätze seit dem 1. Januar 2019 gelten.
Die neuen Sätze
- erster Hund: 100 € im Jahr (bisher 84 €),
- zweiter Hund: 150 € (bisher 132 €),
- dritter und jeder weitere Hund: je 220 € (bisher 180 €),
- gefährlicher Hund: unverändert 1.200 €.
Mit einem Hund zahlen Sie also 16 € mehr im Jahr, mit zwei Hunden zusammen 250 € statt 216 €.
Was noch offen ist
Die beschlossene Satzung ist bei unserer Prüfung am 12. Oktober 2026 noch nicht ausgefertigt und nicht im Stadtrecht der Stadt veröffentlicht. Die Zahlen oben stammen aus dem Satzungsentwurf, über den die Stadtverordneten abgestimmt haben. Verbindlich werden sie mit der Bekanntmachung. Wir aktualisieren diese Meldung, sobald die Satzung veröffentlicht ist.
Was sich sonst ändert
- Fälligkeit: Die Jahressteuer wird nach dem Entwurf künftig zum 15. Februar fällig, bisher zum 1. Juli.
- Gefährliche Hunde: Die Satzung verweist künftig auf die hessische Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden. Die Rasseliste bleibt, die Sonderregel für bis Ende 2008 gehaltene Rottweiler steht nicht mehr darin. Für Hunde dieser Rassen gilt weiterhin der normale Satz, wenn sie mit dem Halter die Begleithundeprüfung oder eine gleich- oder höherwertige VDH-Prüfung bestanden haben.
- Anmeldung: Einen Hund können Sie künftig auch telefonisch, per E-Mail oder online anmelden, ohne persönlich vorzusprechen.
- Steuermarke: Die Marke gilt in der Regel für die ganze Dauer der Haltung.
Befreiungen und Ermäßigungen
Steuerfrei bleiben auf Antrag Hunde zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Menschen, bestimmte Diensthunde, Herdengebrauchshunde, vorübergehend in Tierschutzvereinen untergebrachte Hunde und geprüfte Nachsuchhunde in Nidderauer Jagdbezirken. Hunde aus dem Tierheim sind 12 Monate nach dem Erwerb befreit. Geprüfte Rettungshunde zahlen 70 % des Satzes, Wachhunde auf abgelegenen landwirtschaftlichen Anwesen die Hälfte. Für gefährliche Hunde gibt es diese Vergünstigungen in der Regel nicht.
Was Hundehalter tun müssen
Bereits angemeldete Hunde gelten weiter als angemeldet. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von zwei Wochen an, abmelden müssen Sie ihn ebenfalls innerhalb von zwei Wochen.
Alle Sätze, Befreiungen und die Formulare finden Sie auf unserer Seite Hundesteuer Nidderau.
Quellen
- Stadt Nidderau: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.10.2026, Neufassung der Hundesteuersatzung (VL-301/2026), Stand 1. Oktober 2026
- Stadt Nidderau: Entwurf der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer, Anlage zu VL-301/2026, Stand 31. August 2026
- Hundesteuersatzung der Stadt Nidderau vom 24.06.2019 (bis 31.12.2026), Stand 24. Juni 2019
Verbindlich ist allein die Satzung oder das Gesetz. Einen Fehler gefunden? Schreiben Sie an info@lutec-solutions.com.