Hundesteuer Nidderau 2027: 100 € statt 84 € für den ersten Hund

Die Stadtverordnetenversammlung Nidderau hat am 1. Oktober 2026 eine neue Hundesteuersatzung beschlossen: Ab 2027 kostet der erste Hund 100 € statt 84 €, der zweite 150 € statt 132 € und jeder weitere 220 € statt 180 €. Die neue Satzung ist noch nicht veröffentlicht.

Hundesteuer in Nidderau pro Jahr
Satz bis 31.12.2026 ab 1.1.2027
Erster Hund84 €100 €
Zweiter Hund132 €150 €
Jeder weitere Hund180 €220 €
Zwei Hunde zusammen216 €250 €
Drei Hunde zusammen396 €470 €
Gefährlicher Hund1.200 €1.200 €

Die neuen Sätze hat der Rat beschlossen; die geänderte Satzung ist noch nicht veröffentlicht.

Was beschlossen ist

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Nidderau hat am 1. Oktober 2026 die Neufassung der Hundesteuersatzung nach der Vorlage des Magistrats VL-301/2026 beschlossen, mit 34 Ja-Stimmen bei 2 Gegenstimmen. Laut Beschluss treten die erhöhten Steuersätze zum 1. Januar 2027 in Kraft. Die neue Satzung ersetzt dann die Satzung von 2019, deren Sätze seit dem 1. Januar 2019 gelten.

Die neuen Sätze

  • erster Hund: 100 € im Jahr (bisher 84 €),
  • zweiter Hund: 150 € (bisher 132 €),
  • dritter und jeder weitere Hund: je 220 € (bisher 180 €),
  • gefährlicher Hund: unverändert 1.200 €.

Mit einem Hund zahlen Sie also 16 € mehr im Jahr, mit zwei Hunden zusammen 250 € statt 216 €.

Was noch offen ist

Die beschlossene Satzung ist bei unserer Prüfung am 12. Oktober 2026 noch nicht ausgefertigt und nicht im Stadtrecht der Stadt veröffentlicht. Die Zahlen oben stammen aus dem Satzungsentwurf, über den die Stadtverordneten abgestimmt haben. Verbindlich werden sie mit der Bekanntmachung. Wir aktualisieren diese Meldung, sobald die Satzung veröffentlicht ist.

Was sich sonst ändert

  • Fälligkeit: Die Jahressteuer wird nach dem Entwurf künftig zum 15. Februar fällig, bisher zum 1. Juli.
  • Gefährliche Hunde: Die Satzung verweist künftig auf die hessische Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden. Die Rasseliste bleibt, die Sonderregel für bis Ende 2008 gehaltene Rottweiler steht nicht mehr darin. Für Hunde dieser Rassen gilt weiterhin der normale Satz, wenn sie mit dem Halter die Begleithundeprüfung oder eine gleich- oder höherwertige VDH-Prüfung bestanden haben.
  • Anmeldung: Einen Hund können Sie künftig auch telefonisch, per E-Mail oder online anmelden, ohne persönlich vorzusprechen.
  • Steuermarke: Die Marke gilt in der Regel für die ganze Dauer der Haltung.

Befreiungen und Ermäßigungen

Steuerfrei bleiben auf Antrag Hunde zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Menschen, bestimmte Diensthunde, Herdengebrauchshunde, vorübergehend in Tierschutzvereinen untergebrachte Hunde und geprüfte Nachsuchhunde in Nidderauer Jagdbezirken. Hunde aus dem Tierheim sind 12 Monate nach dem Erwerb befreit. Geprüfte Rettungshunde zahlen 70 % des Satzes, Wachhunde auf abgelegenen landwirtschaftlichen Anwesen die Hälfte. Für gefährliche Hunde gibt es diese Vergünstigungen in der Regel nicht.

Was Hundehalter tun müssen

Bereits angemeldete Hunde gelten weiter als angemeldet. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von zwei Wochen an, abmelden müssen Sie ihn ebenfalls innerhalb von zwei Wochen.

Alle Sätze, Befreiungen und die Formulare finden Sie auf unserer Seite Hundesteuer Nidderau.

Quellen

Verbindlich ist allein die Satzung oder das Gesetz. Einen Fehler gefunden? Schreiben Sie an info@lutec-solutions.com.

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