Hundesteuer Schwalmstadt 2026

In Schwalmstadt kostet der erste Hund 66 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 96 €. Für einen gefährlichen Hund werden 480 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2013.

Erster Hund66 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen162 €pro Jahr
Gefährlicher Hund480 €pro Jahr

Steuersätze in Schwalmstadt

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2013
Erster Hund66 €
Zweiter Hund96 €
Jeder weitere Hund120 €
Gefährlicher Hund480 €

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 5 Abs. 4 und 5 der Satzung (u. a. Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal, Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler sowie Hunde mit auffälligem Verhalten); Altfälle vor dem 1.1.2013 zahlen den normalen Satz

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Schwalmstadt?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 66 € 660 €
2 Hunde 162 € 1.620 €
3 Hunde 282 € 2.820 €
1 gefährlicher Hund 480 € 4.800 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Schwalmstadt: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Schwalmstadt an.
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

    Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige

  3. Hundehaftpflicht. In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Schwalmstadt gilt:
    • Hunde aus dem Tierheim: befreit bis zum Ende des auf das Jahr des Erwerbs folgenden Kalenderjahres
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 66 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 1. Juli mit dem Jahresbetrag (erstmalige Festsetzung einen Monat nach Bekanntgabe).
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG, G oder H)
  • Diensthunde von Polizei- und Zollbeamten unter den Voraussetzungen des § 6 Abs. 2
  • Hunde zu erwerbswirtschaftlichen Zwecken, insbesondere Herdenschutzhunde und Hunde gewerbsmäßiger Hundehändler
  • Hunde, die in Einrichtungen von Tierschutzvereinen vorübergehend untergebracht sind
  • Hunde aus dem Tierheim: befreit bis zum Ende des auf das Jahr des Erwerbs folgenden Kalenderjahres

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde zur Bewachung bewohnter Gebäude mehr als 100 m vom nächsten bewohnten Gebäude
  • 50 % für geprüfte Rettungshunde
  • 50 % für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 400 m vom bebauten Ortsteil
  • Im Einzelfall kann der Magistrat die Steuer angemessen verringern

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Hessen

Hundehaftpflicht
In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht für alle Hunde. Wer einen erlaubnispflichtigen (gefährlichen) Hund hält, muss eine Haftpflichtversicherung über mindestens 500.000 Euro abschließen und aufrechterhalten (§ 71a Abs. 2 HSOG). Das betrifft Listenhunde und auffällige Hunde. Der Nachweis ist Voraussetzung für die Erlaubnis (§ 3 Abs. 1 Nr. 7 HundeVO). Wer nach § 3a HundeVO von der Erlaubnispflicht befreit ist, fällt nicht unter diese Pflicht.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler. Für die neun Rassen und Gruppen sowie deren Kreuzungen wird die Gefährlichkeit vermutet (§ 2 Abs. 1 HundeVO). Es gibt nur eine Liste ohne Kategorien. Daneben gilt jeder Hund als gefährlich, der zum Beispiel einen Menschen ohne Anlass gebissen, ein anderes Tier durch Biss geschädigt oder unkontrolliert Wild gehetzt hat (§ 2 Abs. 2).
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht in Hessen. Hunde dürfen aber außerhalb des eingefriedeten Besitztums nicht unbeaufsichtigt laufen und brauchen ein Halsband oder Brustgeschirr mit Name und Anschrift des Halters. Alle Hunde müssen an die Leine bei Versammlungen, Volksfesten, Märkten, Messen und anderen Menschenansammlungen, in Gaststätten und öffentlichen Verkehrsmitteln. Das gilt auch auf Flächen, die die Gemeinde bestimmt, etwa Parks, Grünanlagen und Fußgängerzonen. Im Jagdbezirk dürfen Hunde nicht unbeaufsichtigt laufen. Eine landesweite Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit gibt es nicht. Gemeinden können das Anleinen in der Flur per Satzung regeln, auch für die Brut- und Setzzeit.
Sachkunde
Nur Halter und Führer gefährlicher Hunde (Rasseliste oder auffällige Hunde) brauchen einen Sachkundenachweis. Er ist bei der ersten Erlaubnis vorzulegen und gilt nur für den einen Hund. Der Nachweis ist erst fällig, wenn der Hund 15 Monate alt ist. Das gilt nicht, wenn er vorher auffällig war oder aus einer Aggressionszucht stammt (§ 4 Abs. 4). Für gewöhnliche Hunde gibt es in Hessen keinen Sachkundenachweis und keinen Hundeführerschein.
Rechtsgrundlage
Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) vom 22. Januar 2003, Fassung vom 30. November 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Hessen

Schwalmstadt im Vergleich

Schwalmstadt liegt 9,50 € unter dem Median der 94 erfassten Städte und Gemeinden in Hessen (75,50 €). In Hessen teilt sich Schwalmstadt Platz 32 von 94 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Schwalmstadt Platz 307 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Schwalmstadt–66 €162 €
Stadtallendorf 15 km 50 € 110 €
Alsfeld 19 km 84 € 192 €
Kirchhain 21 km 72 € 156 €
Bad Wildungen 24 km 60 € 156 €
Fritzlar 25 km 54 € 186 €
Median Hessen–75,50 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Schwalmstadt

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Schwalmstadt für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Schwalmstadt 162 € im Jahr: 66 € für den ersten und 96 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Schwalmstadt einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Schwalmstadt 480 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 66 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Schwalmstadt anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Schwalmstadt innerhalb von 2 Wochen anmelden.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Schwalmstadt befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Schwalmstadt gilt: Hunde aus dem Tierheim: befreit bis zum Ende des auf das Jahr des Erwerbs folgenden Kalenderjahres.

Wann ist die Hundesteuer in Schwalmstadt fällig?

Die Hundesteuersatzung von Schwalmstadt nennt als Fälligkeit: jährlich zum 1. Juli mit dem Jahresbetrag (erstmalige Festsetzung einen Monat nach Bekanntgabe).

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Stadt Schwalmstadt vom 13.12.2012 inkl. I. Änderung vom 06.06.2013
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
6. Juni 2013
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

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