Hundesteuer Rellingen 2027: 120 € statt 75 € für den ersten Hund
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Die Gemeindevertretung Rellingen hat am 8. Oktober 2026 beschlossen, die Hundesteuer zum 1. Januar 2027 zu erhöhen: 120 € statt 75 € für den ersten Hund, 130 € statt 100 € für den zweiten und 140 € statt 120 € für jeden weiteren. Die geänderte Satzung ist noch nicht veröffentlicht.
| Satz | bis 31.12.2026 | ab 1.1.2027 |
|---|---|---|
| Erster Hund | 75 € | 120 € |
| Zweiter Hund | 100 € | 130 € |
| Jeder weitere Hund | 120 € | 140 € |
| Zwei Hunde zusammen | 175 € | 250 € |
| Drei Hunde zusammen | 295 € | 390 € |
| Gefährlicher Hund | 550 € | noch nicht bekannt |
Die neuen Sätze hat der Rat beschlossen; die geänderte Satzung ist noch nicht veröffentlicht.
Was beschlossen ist
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rellingen hat in ihrer Sitzung am 8. Oktober 2026 nach Angaben der Gemeinde einstimmig beschlossen, die Hundesteuer zum 1. Januar 2027 anzuheben. Die Gemeinde nennt als Grund die Haushaltskonsolidierung: Damit die Kommunalaufsicht den Haushalt auch künftig genehmigt, seien alle Einnahmen und Ausgaben geprüft worden. Mit dem neuen Satz folgt Rellingen laut Gemeinde einer Empfehlung des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein zur angemessenen Höhe der Hundesteuer.
Die neuen Sätze
- erster Hund: 120 € im Jahr (bisher 75 €),
- zweiter Hund: 130 € (bisher 100 €),
- dritter und jeder weitere Hund: je 140 € (bisher 120 €).
Mit einem Hund zahlen Sie also 45 € mehr im Jahr, mit zwei Hunden zusammen 250 € statt 175 €. Die bisherigen Sätze gelten seit dem 1. Januar 2024. Laut Gemeinde sind rund 800 Hunde angemeldet. Sie erwartet durch die Anpassung voraussichtlich rund 34.500 € mehr Einnahmen im Jahr.
Was noch offen ist
Die geänderte Hundesteuersatzung ist bei unserer Prüfung am 13. Oktober 2026 noch nicht veröffentlicht. Die Zahlen oben stammen aus der Mitteilung der Gemeinde vom 9. Oktober 2026. Verbindlich werden sie mit der Bekanntmachung der Satzung. Zu den Sätzen für gefährliche Hunde (bisher 550 € für den ersten und 850 € für jeden weiteren) sagt die Mitteilung nichts. Ob sie sich 2027 ändern, ist deshalb noch unbekannt. Wir aktualisieren diese Meldung, sobald die Satzung veröffentlicht ist.
Was Hundehalter tun müssen
Nach der geltenden Satzung melden Sie einen neuen Hund innerhalb von 14 Tagen an, auch wenn Sie mit Hund nach Rellingen ziehen. Die Gemeinde erinnert in ihrer Mitteilung an diese Anmeldepflicht und kündigt an, künftig verstärkt zu prüfen, ob Hunde tatsächlich angemeldet sind. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke. Die Steuer ist vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig, auf Antrag als Jahresbetrag zum 1. Juli.
Befreiungen und Ermäßigungen
Die geltende Satzung befreit unter anderem Blindenführhunde und Hunde zum Schutz hilfsbedürftiger Menschen sowie Hunde aus einem Tierheim oder Tierschutzverein in Deutschland für ein Jahr. Auf Antrag halbiert sich die Steuer zum Beispiel nach einer bestandenen Sachkundeprüfung (nicht für gefährliche Hunde) oder für einen einzelnen Hund bei geringem Einkommen.
Alle Sätze, Befreiungen und die Anmeldung finden Sie auf unserer Seite Hundesteuer Rellingen.
Quellen
- Gemeinde Rellingen: Haushalt 2027, Anpassung des Steuersatzes für die Hundesteuer (Beschluss der Gemeindevertretung vom 08.10.2026), Stand 9. Oktober 2026
- Lesefassung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Rellingen, 1. Nachtrag vom 07.12.2023, in Kraft seit 01.01.2024, Stand 7. Dezember 2023
Verbindlich ist allein die Satzung oder das Gesetz. Einen Fehler gefunden? Schreiben Sie an info@lutec-solutions.com.