Hundesteuer Rellingen 2026

In Rellingen kostet der erste Hund 75 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 100 €. Für einen gefährlichen Hund werden 550 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2024. Ab dem 1. Januar 2027 steigt die Steuer für den ersten Hund laut Beschluss des Gemeinderats auf 120 €.

Ab 1. Januar 2027 steigt die Hundesteuer auf 120 € für den ersten, 130 € für den zweiten und 140 € für jeden weiteren Hund.

Erster Hund75 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen175 €pro Jahr
Gefährlicher Hund550 €pro Jahr
Ab 1. Januar 2027120 €erster Hund, vom Gemeinderat beschlossen

Steuersätze in Rellingen

Hundesteuer pro Hund und Jahr, derzeitige Sätze gültig seit 1. Januar 2024
Pro Hundderzeitab 1. Januar 2027
Erster Hund75 €120 €
Zweiter Hund100 €130 €
Jeder weitere Hund120 €140 €
Gefährlicher Hund550 €noch nicht bekannt

Die neuen Sätze hat der Gemeinderat beschlossen; die geänderte Satzung ist noch nicht veröffentlicht. Quelle: Gemeinde Rellingen: Haushalt 2027, Anpassung des Steuersatzes für die Hundesteuer (Beschluss Gemeindevertretung 08.10.2026), Stand 8. Oktober 2026.

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 7 des Gesetzes über das Halten von Hunden (Schleswig-Holstein): 550 € für den ersten, 850 € für jeden weiteren; 50 € weniger je Hund und Jahr nach Vorlage eines Sachkundenachweises

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Rellingen?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen
Hunde derzeit pro Jahr ab 1. Januar 2027 in 10 Jahren
1 Hund 75 € 120 € 1.200 €
2 Hunde 175 € 250 € 2.500 €
3 Hunde 295 € 390 € 3.900 €
1 gefährlicher Hund 550 € noch nicht bekannt noch nicht bekannt

Die Spalte „in 10 Jahren“ rechnet mit den Sätzen ab 1. Januar 2027 und nimmt an, dass sie danach gleich bleiben. Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Rellingen: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Gemeinde Rellingen an. Hund in Rellingen anmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

    Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige

  3. Hundehaftpflicht. In Schleswig-Holstein ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Schleswig-Holstein: Mikrochip für alle Hunde älter als drei Monate.
  5. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Rellingen gilt:
    • Hunde aus einem Tierheim oder Tierschutzverein in Deutschland: 1 Jahr befreit
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  6. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet derzeit 75 € im Jahr, ab 1. Januar 2027 120 €. Fällig: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag Jahresbetrag zum 01.07.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Gemeinde ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Rellingen abmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen, deren Unterhalt überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten wird
  • Gebrauchshunde von Forstbeamten, im Privatforstdienst Angestellten, bestätigten Jagdaufsehern und Feldschutzkräften in der erforderlichen Anzahl
  • Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl
  • Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten
  • Hunde in Einrichtungen von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen (vorübergehend untergebracht)
  • Blindenführhunde
  • Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen unentbehrlich sind (Merkzeichen B, BL, aG oder H, GdB mindestens 60)
  • Hunde aus einem Tierheim oder Tierschutzverein in Deutschland: 1 Jahr befreit
  • Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Rellingen aufhalten und die Hunde anderswo versteuern
  • Keine Befreiung für gefährliche Hunde

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 100 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
  • 50 % für Hunde zur Bewachung von Binnenschiffen
  • 50 % für Hunde von zugelassenen Bewachungsunternehmen oder berufsmäßigen Einzelwächtern
  • 50 % für abgerichtete Hunde von Artisten und berufsmäßigen Schaustellern
  • 50 % für geprüfte Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde
  • 50 % für Jagdgebrauchshunde mit Jagdeignungsprüfung
  • 50 % für sozialschwache Personen (Einkommen nicht über dem doppelten Regelsatz), nur bei einem Hund
  • 50 % bei bestandener Sachkundeprüfung (nicht für gefährliche Hunde)
  • Zwingersteuer für Züchter: die Hälfte des Satzes je Zuchthund, höchstens die Steuer für den ersten und zweiten Hund

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Schleswig-Holstein

Hundehaftpflicht
In Schleswig-Holstein ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Für Hunde ab drei Monaten soll der Halter eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden abschließen und aufrechterhalten (§ 6). Das ist eine Soll-Vorschrift ohne Bußgeld. Für als gefährlich festgestellte Hunde ist die Versicherung zusätzlich Voraussetzung der Erlaubnis, ein Verstoß kostet dort Bußgeld (§ 10 Abs. 1, § 20).
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Das Land stuft Hunde seit 2016 nicht mehr nach der Rasse als gefährlich ein. Gefährlich ist ein Hund nur, wenn die Behörde dies im Einzelfall nach einem Vorfall feststellt, etwa nach einem Biss, wiederholtem gefahrdrohenden Anspringen oder unkontrolliertem Hetzen und Reißen von Tieren (§ 7).
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht, aber landesweite Leinenpflicht an bestimmten Orten (§ 3 HundeG): überall dort, wo typischerweise viele Menschen sind, etwa in Fußgängerzonen, auf Märkten, in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln, in Park- und Grünanlagen. Auf Kinderspielplätzen, in Badeanstalten, an Badestellen an Gewässern und auf Liegewiesen sind Hunde verboten, ebenso in Kirchen, Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern, Theatern und Versammlungsräumen (§ 3 Abs. 3). Im Wald dürfen Hunde nur angeleint auf Waldwegen mitgenommen werden, ganzjährig (§ 17 Abs. 2 Nr. 3 Landeswaldgesetz). Am Meeresstrand sind Hunde vom 1. April bis 31. Oktober auf Abschnitten mit regem Badebetrieb verboten, außer die Gemeinde erlaubt es (§ 32 Landesnaturschutzgesetz). Ausgewiesene Hundestrände sind davon ausgenommen. Gefährliche Hunde sind außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke an höchstens 2 m langer Leine zu führen (§ 14). Gemeinden können weitere Regeln per Verordnung treffen. Brut- und Setzzeit: Landeswaldgesetz, Landesnaturschutzgesetz und Landesjagdgesetz enthalten keinen landesweiten festen Zeitraum für die freie Landschaft. Im Wald gilt die Leinenpflicht ohnehin ganzjährig. Gemeinden, Kreise und Schutzgebietsverordnungen können zusätzliche Leinenpflichten festlegen. Das Landesjagdgesetz verbietet, Hunde außerhalb der Jagd unbeaufsichtigt in einem Jagdbezirk laufen zu lassen (§ 29 Abs. 5 Nr. 4 Landesjagdgesetz). Diensthunde, Rettungshunde, Blindenführhunde und Behindertenbegleithunde im Einsatz sind von Wald- und Strandregeln ausgenommen.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde gibt es keine Pflicht zur Sachkunde. Die Prüfung ist freiwillig. Gemeinden können dafür die Hundesteuer ermäßigen (§ 4 Abs. 4). Wer einen als gefährlich festgestellten Hund halten will, muss die theoretische und praktische Sachkundeprüfung mit diesem Hund bestehen (§ 10 Abs. 1). Wer einen gefährlichen Hund führt, braucht ebenfalls den Nachweis der Sachkunde (§ 8 Abs. 2).
Rechtsgrundlage
Gesetz über das Halten von Hunden (Hundegesetz, HundeG), Fassung vom 17. März 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Schleswig-Holstein

Rellingen im Vergleich

Rellingen liegt 45 € unter dem Median der 65 erfassten Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein (120 €). In Schleswig-Holstein teilt sich Rellingen Platz 7 von 65 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Rellingen Platz 426 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Rellingen–75 €175 €
Halstenbek 2 km 120 € 240 €
Pinneberg 2 km 144 € 324 €
Tornesch 9 km 120 € 270 €
Wedel 12 km 120 € 240 €
Uetersen 12 km 120 € 290 €
Median Schleswig-Holstein–120 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Rellingen

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Rellingen für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Rellingen 175 € im Jahr: 75 € für den ersten und 100 € für den zweiten Hund. Ab dem 1. Januar 2027 sind es 250 €.

Gibt es in Rellingen einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Rellingen 550 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 75 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Rellingen anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Rellingen innerhalb von 14 Tagen anmelden. Die Gemeinde bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Rellingen befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Rellingen gilt: Hunde aus einem Tierheim oder Tierschutzverein in Deutschland: 1 Jahr befreit.

Wann ist die Hundesteuer in Rellingen fällig?

Die Hundesteuersatzung von Rellingen nennt als Fälligkeit: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag Jahresbetrag zum 01.07.

Ändert sich die Hundesteuer in Rellingen 2027?

Ja. Ab dem 1. Januar 2027 steigt die Steuer für den ersten Hund laut Beschluss des Gemeinderats auf 120 €. Die neuen Sätze hat der Gemeinderat beschlossen; die geänderte Satzung ist noch nicht veröffentlicht.

Quelle

Dokument
Lesefassung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Rellingen (Ursprungsfassung 01.10.2020, 1. Nachtrag Beschluss 07.12.2023, in Kraft 01.01.2024)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
7. Dezember 2023
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026
Sätze ab 1. Januar 2027
Gemeinde Rellingen: Haushalt 2027, Anpassung des Steuersatzes für die Hundesteuer (Beschluss Gemeindevertretung 08.10.2026) , Stand 8. Oktober 2026 (Beschluss; die geänderte Satzung ist noch nicht veröffentlicht)

Verbindlich ist allein die Satzung der Gemeinde. Einen Fehler gefunden? Fehler melden