Hundesteuer Esens 2026

In Esens kostet der erste Hund 60 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 100 €. Für einen gefährlichen Hund werden 500 € fällig.

Erster Hund60 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen160 €pro Jahr
Gefährlicher Hund500 €pro Jahr

Steuersätze in Esens

Hundesteuer pro Hund und Jahr
Erster Hund60 €
Zweiter Hund100 €
Jeder weitere Hund130 €
Gefährlicher Hund500 €

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 3 Abs. 2 der Satzung: Hunde mit gesteigerter Aggressivität, deren Gefährlichkeit die Fachbehörde nach § 7 NHundG festgestellt hat; 500 € je gefährlicher Hund, ab dem Ersten des Monats der Feststellung; keine Ermäßigung

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Esens?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 60 € 600 €
2 Hunde 160 € 1.600 €
3 Hunde 290 € 2.900 €
1 gefährlicher Hund 500 € 5.000 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Esens: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Woche bei der Stadt Esens an. Hund in Esens anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

    Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige

  3. Hundehaftpflicht. In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Niedersachsen: Sachkundenachweis für alle Halter (theoretische Prüfung vor Beginn der Haltung, praktische im ersten Haltungsjahr, mit Ausnahmen), Mikrochip für Hunde älter als sechs Monate und Anmeldung beim Zentralen Hunderegister.
  5. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Esens
  6. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 60 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 15. Februar.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Esens abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Esens aufhalten, für bereits anderswo versteuerte Hunde
  • Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen, auch nach Dienstende, auf Antrag
  • Hunde, die im öffentlichen Interesse gehalten werden (Nachweis über Ausbildung und Einsatzverpflichtung), auf Antrag
  • Ein Hund eines blinden, gehörlosen oder sonst hilflosen Halters (Merkzeichen Bl, Gl oder H), auf Antrag

Ermäßigt wird

  • 50 % für einen Hund zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 300 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen, auf Antrag
  • Zwingersteuer für Züchter: Steuer für zwei Hunde (Satz für ersten und zweiten Hund) je Zwinger, auf Antrag

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Niedersachsen

Hundehaftpflicht
In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Für Schäden durch einen Hund, der älter als sechs Monate ist, ist eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden abzuschließen (§ 5). Ausgenommen sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und fremde Streitkräfte für ihre Diensthunde.
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Die Fachbehörde prüft nach einem Hinweis auf gesteigerte Aggressivität (Biss, übermäßige Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe, Zucht oder Ausbildung darauf) und stellt im Einzelfall fest, ob der Hund gefährlich ist (§ 7). Eine Klage dagegen hat keine aufschiebende Wirkung.
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Das NHundG verlangt nur, Hunde so zu halten und zu führen, dass keine Gefahr ausgeht (§ 2). Innerorts regeln die Gemeinden die Leinenpflicht per Verordnung. Gefährliche Hunde sind ab der Feststellung außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke anzuleinen und tragen einen Beißkorb (§ 9).
Sachkunde
Wer einen Hund hält, braucht die nötige Sachkunde (§ 3). Die Gemeinde kann den Nachweis verlangen. Die theoretische Prüfung ist vor Beginn der Hundehaltung abzulegen, die praktische Prüfung im ersten Jahr der Hundehaltung. Die Prüfung muss nur einmal bestanden werden.
Rechtsgrundlage
Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), Fassung vom 22. September 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Niedersachsen

Esens im Vergleich

Esens liegt 12 € unter dem Median der 148 erfassten Städte und Gemeinden in Niedersachsen (72 €). In Niedersachsen teilt sich Esens Platz 35 von 148 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Esens Platz 163 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Esens–60 €160 €
Wittmund 13 km 42 € 144 €
Wangerland 20 km 60 € 180 €
Jever 20 km 60 € 180 €
Aurich 21 km 60 € 180 €
Südbrookmerland 24 km 48 € 120 €
Median Niedersachsen–72 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Esens

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Esens für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Esens 160 € im Jahr: 60 € für den ersten und 100 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Esens einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Esens 500 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 60 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Esens anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Esens innerhalb von 1 Woche anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Esens fällig?

Die Hundesteuersatzung von Esens nennt als Fälligkeit: jährlich zum 15. Februar.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Stadt Esens, Lesefassung (Satzung vom 13.03.2013, 2. Änderung vom 04.12.2023)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
4. Dezember 2023
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

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