Hundesteuer Esens 2026
Stand: Satzung vom 4. Dezember 2023, geprüft am 13. Oktober 2026
In Esens kostet der erste Hund 60 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 100 €. Für einen gefährlichen Hund werden 500 € fällig.
Steuersätze in Esens
| Erster Hund | 60 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 100 € |
| Jeder weitere Hund | 130 € |
| Gefährlicher Hund | 500 € |
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 3 Abs. 2 der Satzung: Hunde mit gesteigerter Aggressivität, deren Gefährlichkeit die Fachbehörde nach § 7 NHundG festgestellt hat; 500 € je gefährlicher Hund, ab dem Ersten des Monats der Feststellung; keine Ermäßigung
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Esens?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 60 € | 600 € |
| 2 Hunde | 160 € | 1.600 € |
| 3 Hunde | 290 € | 2.900 € |
| 1 gefährlicher Hund | 500 € | 5.000 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Esens: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Woche bei der Stadt Esens an. Hund in Esens anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
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- Hundehaftpflicht. In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
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- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Niedersachsen: Sachkundenachweis für alle Halter (theoretische Prüfung vor Beginn der Haltung, praktische im ersten Haltungsjahr, mit Ausnahmen), Mikrochip für Hunde älter als sechs Monate und Anmeldung beim Zentralen Hunderegister.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Esens
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 60 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 15. Februar.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Esens abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Esens aufhalten, für bereits anderswo versteuerte Hunde
- Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen, auch nach Dienstende, auf Antrag
- Hunde, die im öffentlichen Interesse gehalten werden (Nachweis über Ausbildung und Einsatzverpflichtung), auf Antrag
- Ein Hund eines blinden, gehörlosen oder sonst hilflosen Halters (Merkzeichen Bl, Gl oder H), auf Antrag
Ermäßigt wird
- 50 % für einen Hund zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 300 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen, auf Antrag
- Zwingersteuer für Züchter: Steuer für zwei Hunde (Satz für ersten und zweiten Hund) je Zwinger, auf Antrag
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Niedersachsen
- Hundehaftpflicht
- In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Für Schäden durch einen Hund, der älter als sechs Monate ist, ist eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden abzuschließen (§ 5). Ausgenommen sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und fremde Streitkräfte für ihre Diensthunde.
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Die Fachbehörde prüft nach einem Hinweis auf gesteigerte Aggressivität (Biss, übermäßige Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe, Zucht oder Ausbildung darauf) und stellt im Einzelfall fest, ob der Hund gefährlich ist (§ 7). Eine Klage dagegen hat keine aufschiebende Wirkung.
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Das NHundG verlangt nur, Hunde so zu halten und zu führen, dass keine Gefahr ausgeht (§ 2). Innerorts regeln die Gemeinden die Leinenpflicht per Verordnung. Gefährliche Hunde sind ab der Feststellung außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke anzuleinen und tragen einen Beißkorb (§ 9).
- Sachkunde
- Wer einen Hund hält, braucht die nötige Sachkunde (§ 3). Die Gemeinde kann den Nachweis verlangen. Die theoretische Prüfung ist vor Beginn der Hundehaltung abzulegen, die praktische Prüfung im ersten Jahr der Hundehaltung. Die Prüfung muss nur einmal bestanden werden.
- Rechtsgrundlage
- Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), Fassung vom 22. September 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Esens im Vergleich
Esens liegt 12 € unter dem Median der 148 erfassten Städte und Gemeinden in Niedersachsen (72 €). In Niedersachsen teilt sich Esens Platz 35 von 148 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Esens Platz 163 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Esens | – | 60 € | 160 € |
| Wittmund | 13 km | 42 € | 144 € |
| Wangerland | 20 km | 60 € | 180 € |
| Jever | 20 km | 60 € | 180 € |
| Aurich | 21 km | 60 € | 180 € |
| Südbrookmerland | 24 km | 48 € | 120 € |
| Median Niedersachsen | – | 72 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Esens
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Esens für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Esens 160 € im Jahr: 60 € für den ersten und 100 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Esens einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Esens 500 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 60 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Esens anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Esens innerhalb von 1 Woche anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Esens fällig?
Die Hundesteuersatzung von Esens nennt als Fälligkeit: jährlich zum 15. Februar.
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Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Stadt Esens, Lesefassung (Satzung vom 13.03.2013, 2. Änderung vom 04.12.2023)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 4. Dezember 2023
- Zuletzt geprüft
- 13. Oktober 2026
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