Hundesteuer Eslohe 2026

In Eslohe richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 59 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 79 €, zusammen 158 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 99 €. Für einen gefährlichen Hund werden 600 € fällig.

Ein Hund59 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen158 €pro Jahr
Gefährlicher Hund600 €pro Jahr

Steuersätze in Eslohe

Hundesteuer pro Jahr, gestaffelt nach Zahl der Hunde im Haushalt
Hunde im Haushaltje Hundzusammen
1 Hund59 €59 €
2 Hunde79 €158 €
3 oder mehr Hunde99 €297 € (bei 3)
Gefährlicher Hund600 €

Wichtig: In Eslohe gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 2 der Satzung (u. a. Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Rottweiler, Tosa Inu und Kreuzungen sowie auffällige oder auf Schärfe ausgebildete Hunde): 600 € bei einem, 880 € je Hund bei zwei oder mehr gefährlichen Hunden; keine Steuer bei alle zwei Jahre bestandenem Wesenstest

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Eslohe?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 59 € 590 €
2 Hunde 158 € 1.580 €
3 Hunde 297 € 2.970 €
1 gefährlicher Hund 600 € 6.000 €

In Eslohe zahlt jeder Hund den Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt. Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Eslohe: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Gemeinde Eslohe an.
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

    Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige

  3. Hundehaftpflicht. In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht für gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (mindestens 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für sonstige Schäden). Für kleine Hunde, die nicht gelistet sind, gibt es keine landesrechtliche Pflicht.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Nordrhein-Westfalen: Nur für große Hunde (ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Mikrochip und Haftpflichtversicherung. Für kleine Hunde gilt das nicht.
  5. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Eslohe gilt:
    • Hunde als Ersthund aus dem Tierheim Meschede ab 01.01.2025: 36 Monate befreit, auf Antrag
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  6. Steuer bezahlen. Ein einzelner Hund kostet 59 € im Jahr. Fällig: halbjährlich am 15.02. und 15.08. mit je der Hälfte des Jahresbetrages.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Gemeinde ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG, GL oder H), auf Antrag
  • Brauchbare Jagdhunde mit Nachweis nach der Richtlinie des Landesjagdverbandes NRW (auf Antrag)
  • Hunde als Ersthund aus dem Tierheim Meschede ab 01.01.2025: 36 Monate befreit, auf Antrag
  • Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Eslohe aufhalten, für bereits anderswo versteuerte Hunde

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Nordrhein-Westfalen

Hundehaftpflicht
In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht für gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (mindestens 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für sonstige Schäden). Für kleine Hunde, die nicht gelistet sind, gibt es keine landesrechtliche Pflicht.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Die vier Rassen nach § 3 Abs. 2 und ihre Kreuzungen sind gefährliche Hunde. Im Zweifel muss der Halter nachweisen, dass keine Kreuzung vorliegt. Für die zehn Rassen nach § 10 Abs. 1 und ihre Kreuzungen gelten fast dieselben Pflichten, aber ohne den Nachweis eines besonderen Interesses. Außerdem stellt die Behörde nach Begutachtung durch den amtlichen Tierarzt im Einzelfall fest, dass ein Hund gefährlich ist, etwa nach einem Biss (§ 3 Abs. 3).
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Alle Hunde sind an der Leine zu führen in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen mit vergleichbarem Publikumsverkehr, in umfriedeten öffentlichen Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen (außer ausgewiesenen Hundeauslaufbereichen), bei Versammlungen, Volksfesten und Veranstaltungen sowie in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten (§ 2 Abs. 2 LHundG). Große Hunde sind innerorts auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen anzuleinen (§ 11 Abs. 6). Im Wald dürfen Hunde außerhalb von Wegen nur angeleint mitgeführt werden. Ausgenommen sind Jagdhunde bei der Jagd und Polizeihunde (§ 2 Abs. 3 LFoG). Weitere Regeln treffen die Gemeinden per ordnungsbehördlicher Verordnung. Brut- und Setzzeit: Keine landesweite Leinenpflicht für die freie Landschaft. Nur in Europäischen Vogelschutzgebieten ist es vom 1. März bis 31. Juli verboten, Hunde unangeleint zu lassen, bezogen auf die im Schutzzweck genannten Vogelarten (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 LNatSchG NRW). Das Land ruft in Pressemitteilungen nur dazu auf, Hunde in dieser Zeit anzuleinen.
Sachkunde
Für kleine Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen großen Hund hält, muss die Haltung der Behörde anzeigen und seine Sachkunde nachweisen (§ 11 Abs. 1 und 2). Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen ist die Sachkundebescheinigung Teil der Erlaubnis. Bei großen Hunden kann die Sachkundebescheinigung auch von anerkannten Sachverständigen oder von den Tierärztekammern benannten Tierärzten kommen (§ 11 Abs. 3).
Rechtsgrundlage
Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz, LHundG NRW), Fassung vom 27. September 2016 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Nordrhein-Westfalen

Eslohe im Vergleich

Eslohe liegt 31 € unter dem Median der 298 erfassten Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen (90 €). In Nordrhein-Westfalen teilt sich Eslohe Platz 27 von 298 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Eslohe Platz 161 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Eslohe–59 €158 €
Meschede 13 km 85 € 195 €
Schmallenberg 14 km 72 € 180 €
Sundern (Sauerland) 14 km 93 € 212 €
Finnentrop 17 km 72 € 168 €
Arnsberg 17 km 92,40 € 227,04 €
Median Nordrhein-Westfalen–90 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Eslohe

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Eslohe für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Eslohe 158 € im Jahr: Bei zwei Hunden im Haushalt kostet jeder Hund 79 €.

Gibt es in Eslohe einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Eslohe 600 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 59 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Eslohe anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Eslohe innerhalb von 2 Wochen anmelden.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Eslohe befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Eslohe gilt: Hunde als Ersthund aus dem Tierheim Meschede ab 01.01.2025: 36 Monate befreit, auf Antrag.

Wann ist die Hundesteuer in Eslohe fällig?

Die Hundesteuersatzung von Eslohe nennt als Fälligkeit: halbjährlich am 15.02. und 15.08. mit je der Hälfte des Jahresbetrages.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Gemeinde Eslohe (Sauerland) vom 27.12.1999, zuletzt geändert durch IV. Nachtragssatzung vom 21.02.2025
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
21. Februar 2025
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

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