Hundesteuer Ispringen 2026

In Ispringen kostet der erste Hund 84 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 168 €. Für einen gefährlichen Hund werden 1.440 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.

Erster Hund84 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen252 €pro Jahr
Gefährlicher Hund1.440 €pro Jahr

Steuersätze in Ispringen

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2026
Erster Hund84 €
Zweiter Hund168 €
Jeder weitere Hund168 €
Gefährlicher Hund1.440 €

Als gefährlich gilt: Kampfhunde nach § 5 Abs. 3 der Satzung: Hunde, die aufgrund ihres Verhaltens eine Gefahr für Menschen und Tiere annehmen lassen, insbesondere Bullterrier, Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier und Kreuzungen sowie Bullmastiff, Mastino Napolitano, Fila Brasileiro, Bordeaux-Dogge, Mastin Espanol, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Mastiff und Tosa Inu; 2.880 € für den zweiten und jeden weiteren Kampfhund

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Ispringen?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 84 € 840 €
2 Hunde 252 € 2.520 €
3 Hunde 420 € 4.200 €
1 gefährlicher Hund 1.440 € 14.400 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Ispringen: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Monat bei der Gemeinde Ispringen an. Hund in Ispringen anmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

    Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige

  3. Hundehaftpflicht. In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Ispringen gilt:
    • Hunde aus dem Tierheim oder einem gemeinnützigen Tierschutzverein: 1 Jahr befreit
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 84 € im Jahr. Fällig: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Gemeinde ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Ispringen abmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
  • Hunde mit bestandener Rettungshundeprüfung, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen
  • Hunde, die ausschließlich dem Schutz von Epileptikern oder Diabetikern dienen (Eignungsnachweis)
  • Hunde aus dem Tierheim oder einem gemeinnützigen Tierschutzverein: 1 Jahr befreit

Ermäßigt wird

  • Zwingersteuer (das Doppelte des Grundsatzes) für Züchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden der gleichen Rasse (nicht für Kampfhunde)

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Baden-Württemberg

Hundehaftpflicht
In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Nur die Erlaubnis für einen Kampfhund ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig (§ 3 Abs. 2 Satz 6 PolVOgH).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu. Bei den drei Rassen der Kategorie 1 und ihren Kreuzungen wird vermutet, dass sie Kampfhunde sind. Der Halter kann das mit einer Prüfung widerlegen. Die Prüfung führen ein Tierarzt im öffentlichen Dienst und ein sachverständiger Polizeibeamter durch. Zuständig ist das Landratsamt, in Stadtkreisen das Bürgermeisteramt. Bei den neun Rassen der Kategorie 2 stellt die Ortspolizeibehörde die Kampfhundeeigenschaft nur im Einzelfall nach einer Prüfung fest. Jeder andere Hund gilt als gefährlich, wenn er bissig ist, Menschen oder Tiere aggressiv anspringt oder zum Hetzen oder Reißen von Tieren neigt.
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Kampfhunde, Hunde der 12 gelisteten Rassen und ihre Kreuzungen ab 6 Monaten sowie gefährliche Hunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums an die Leine. In nicht befriedeten Gebieten, etwa im Wald, dürfen Hunde nicht außerhalb der Einwirkung des Halters frei laufen (§ 67 Abs. 2 Nr. 10 JWMG). Gemeinden regeln Leinenpflichten per Polizeiverordnung. Eine landesweite Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit gibt es nicht.
Sachkunde
Eine Sachkunde braucht nur, wer einen Kampfhund halten will. Sie ist Voraussetzung für die Erlaubnis der Ortspolizeibehörde. Für alle anderen Hunde gibt es im Land keinen Pflicht-Sachkundenachweis und keinen Pflicht-Hundeführerschein. Auch wer Hunde auf gesteigerte Aggressivität ausbildet, braucht eine Erlaubnis und die erforderliche Sachkunde (§ 5 Abs. 2 PolVOgH).
Rechtsgrundlage
Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH) vom 3. August 2000, Fassung vom 3. Februar 2021 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Baden-Württemberg

Ispringen im Vergleich

Ispringen liegt 36 € unter dem Median der 162 erfassten Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg (120 €). In Baden-Württemberg teilt sich Ispringen Platz 5 von 162 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Ispringen Platz 509 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Ispringen–84 €252 €
Pforzheim 4 km 120 € 360 €
Pfinztal 12 km 108 € 324 €
Mühlacker 13 km 80 € 240 €
Knittlingen 14 km 150 € 350 €
Bretten 14 km 108 € 324 €
Median Baden-Württemberg–120 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Ispringen

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Ispringen für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Ispringen 252 € im Jahr: 84 € für den ersten und 168 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Ispringen einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Ispringen 1.440 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 84 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Ispringen anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Ispringen innerhalb von 1 Monat anmelden. Die Gemeinde bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Ispringen befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Ispringen gilt: Hunde aus dem Tierheim oder einem gemeinnützigen Tierschutzverein: 1 Jahr befreit.

Wann ist die Hundesteuer in Ispringen fällig?

Die Hundesteuersatzung von Ispringen nennt als Fälligkeit: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.

Quelle

Dokument
Konsolidierte Fassung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Gemeinde Ispringen (Satzung vom 27.09.2018) in der Fassung der Änderungssatzung vom 27.11.2025, in Kraft 01.01.2026 (Stand 09.07.2026)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
27. November 2025
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

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