Hundesteuer Bad Berleburg 2026
Stand: Satzung vom 9. Dezember 2015, geprüft am 13. Oktober 2026
In Bad Berleburg richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 75 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 88 €, zusammen 176 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 109 €. Für einen gefährlichen Hund werden 374 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2016.
Steuersätze in Bad Berleburg
| Hunde im Haushalt | je Hund | zusammen |
|---|---|---|
| 1 Hund | 75 € | 75 € |
| 2 Hunde | 88 € | 176 € |
| 3 oder mehr Hunde | 109 € | 327 € (bei 3) |
| Gefährlicher Hund | 374 € |
Wichtig: In Bad Berleburg gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.
Als gefährlich gilt: Dauerhaft gefährliche Hunde nach Landeshundegesetz NRW, insbesondere Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier sowie Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu und Kreuzungen; bei nachgewiesener individueller Ungefährlichkeit und Leinen-/Maulkorbbefreiung gilt der normale Satz
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Bad Berleburg?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 75 € | 750 € |
| 2 Hunde | 176 € | 1.760 € |
| 3 Hunde | 327 € | 3.270 € |
| 1 gefährlicher Hund | 374 € | 3.740 € |
In Bad Berleburg zahlt jeder Hund den Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt. Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Bad Berleburg: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Bad Berleburg an.
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
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- Hundehaftpflicht. In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht für gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (mindestens 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für sonstige Schäden). Für kleine Hunde, die nicht gelistet sind, gibt es keine landesrechtliche Pflicht.
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- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Nordrhein-Westfalen: Nur für große Hunde (ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Mikrochip und Haftpflichtversicherung. Für kleine Hunde gilt das nicht.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Bad Berleburg
- Steuer bezahlen. Ein einzelner Hund kostet 75 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. mit einem Viertel des Jahresbetrages.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
- Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Bad Berleburg aufhalten, für bereits anderswo versteuerte Hunde
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Nordrhein-Westfalen
- Hundehaftpflicht
- In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht für gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (mindestens 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für sonstige Schäden). Für kleine Hunde, die nicht gelistet sind, gibt es keine landesrechtliche Pflicht.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Die vier Rassen nach § 3 Abs. 2 und ihre Kreuzungen sind gefährliche Hunde. Im Zweifel muss der Halter nachweisen, dass keine Kreuzung vorliegt. Für die zehn Rassen nach § 10 Abs. 1 und ihre Kreuzungen gelten fast dieselben Pflichten, aber ohne den Nachweis eines besonderen Interesses. Außerdem stellt die Behörde nach Begutachtung durch den amtlichen Tierarzt im Einzelfall fest, dass ein Hund gefährlich ist, etwa nach einem Biss (§ 3 Abs. 3).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Alle Hunde sind an der Leine zu führen in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen mit vergleichbarem Publikumsverkehr, in umfriedeten öffentlichen Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen (außer ausgewiesenen Hundeauslaufbereichen), bei Versammlungen, Volksfesten und Veranstaltungen sowie in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten (§ 2 Abs. 2 LHundG). Große Hunde sind innerorts auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen anzuleinen (§ 11 Abs. 6). Im Wald dürfen Hunde außerhalb von Wegen nur angeleint mitgeführt werden. Ausgenommen sind Jagdhunde bei der Jagd und Polizeihunde (§ 2 Abs. 3 LFoG). Weitere Regeln treffen die Gemeinden per ordnungsbehördlicher Verordnung. Brut- und Setzzeit: Keine landesweite Leinenpflicht für die freie Landschaft. Nur in Europäischen Vogelschutzgebieten ist es vom 1. März bis 31. Juli verboten, Hunde unangeleint zu lassen, bezogen auf die im Schutzzweck genannten Vogelarten (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 LNatSchG NRW). Das Land ruft in Pressemitteilungen nur dazu auf, Hunde in dieser Zeit anzuleinen.
- Sachkunde
- Für kleine Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen großen Hund hält, muss die Haltung der Behörde anzeigen und seine Sachkunde nachweisen (§ 11 Abs. 1 und 2). Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen ist die Sachkundebescheinigung Teil der Erlaubnis. Bei großen Hunden kann die Sachkundebescheinigung auch von anerkannten Sachverständigen oder von den Tierärztekammern benannten Tierärzten kommen (§ 11 Abs. 3).
- Rechtsgrundlage
- Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz, LHundG NRW), Fassung vom 27. September 2016 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Bad Berleburg im Vergleich
Bad Berleburg liegt 15 € unter dem Median der 298 erfassten Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen (90 €). In Nordrhein-Westfalen teilt sich Bad Berleburg Platz 96 von 298 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Bad Berleburg Platz 426 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Bad Berleburg | – | 75 € | 176 € |
| Schmallenberg | 14 km | 72 € | 180 € |
| Winterberg | 19 km | 100 € | 230 € |
| Kirchhundem | 22 km | 66 € | 180 € |
| Lennestadt | 23 km | 72 € | 168 € |
| Netphen | 25 km | 84 € | 204 € |
| Median Nordrhein-Westfalen | – | 90 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Bad Berleburg
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Bad Berleburg für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Bad Berleburg 176 € im Jahr: Bei zwei Hunden im Haushalt kostet jeder Hund 88 €.
Gibt es in Bad Berleburg einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Bad Berleburg 374 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 75 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Bad Berleburg anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Bad Berleburg innerhalb von 2 Wochen anmelden.
Wann ist die Hundesteuer in Bad Berleburg fällig?
Die Hundesteuersatzung von Bad Berleburg nennt als Fälligkeit: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. mit einem Viertel des Jahresbetrages.
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Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Stadt Bad Berleburg vom 13.11.1997 (Lesefassung mit 3. Änderungssatzung vom 09.12.2015, in Kraft 01.01.2016)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 9. Dezember 2015
- Zuletzt geprüft
- 13. Oktober 2026
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