Hundesteuer Lennestadt 2026

In Lennestadt richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 72 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 84 €, zusammen 168 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 96 €. Für einen gefährlichen Hund werden 600 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2013.

Ein Hund72 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen168 €pro Jahr
Gefährlicher Hund600 €pro Jahr

Steuersätze in Lennestadt

Hundesteuer pro Jahr, gestaffelt nach Zahl der Hunde im Haushalt, gültig ab 1. Januar 2013
Hunde im Haushaltje Hundzusammen
1 Hund72 €72 €
2 Hunde84 €168 €
3 oder mehr Hunde96 €288 € (bei 3)
Gefährlicher Hund600 €

Wichtig: In Lennestadt gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 2 der Satzung (u. a. auf Angriffslust gezüchtete, bissige oder ausgebildete Hunde sowie Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu und Kreuzungen): 600 € für einen Hund, 800 € je Hund bei zwei oder mehr

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Lennestadt?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 72 € 720 €
2 Hunde 168 € 1.680 €
3 Hunde 288 € 2.880 €
1 gefährlicher Hund 600 € 6.000 €

In Lennestadt zahlt jeder Hund den Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt. Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Lennestadt: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Lennestadt an. Hund in Lennestadt anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

    Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige

  3. Hundehaftpflicht. In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht für gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (mindestens 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für sonstige Schäden). Für kleine Hunde, die nicht gelistet sind, gibt es keine landesrechtliche Pflicht.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Nordrhein-Westfalen: Nur für große Hunde (ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Mikrochip und Haftpflichtversicherung. Für kleine Hunde gilt das nicht.
  5. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Lennestadt gilt:
    • Hunde aus dem Tierheim Olpe: 1 Jahr befreit
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  6. Steuer bezahlen. Ein einzelner Hund kostet 72 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 01.07. oder in vier Raten zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. (laut Bescheid).
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Lennestadt abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Lennestadt aufhalten, für bereits anderswo versteuerte Hunde
  • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
  • Nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Gebrauchshunde zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden
  • Hunde von bestätigten Jagdaufsehern in der für Forst-, Feld- oder Jagdschutz benötigten Anzahl
  • Hunde mit VDH-Zertifikat (Hundeführerschein): 1 Jahr befreit
  • Hunde aus dem Tierheim Olpe: 1 Jahr befreit

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde zur Bewachung von Gebäuden mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude
  • 50 % für Melde- oder Sanitätshunde, die Hilfsorganisationen (THW, DRK o. ä.) zur Verfügung stehen
  • 75 % (Steuer ein Viertel) für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 400 m vom bebauten Ortsteil
  • 75 % Senkung für Empfänger von Leistungen nach SGB II und XII, nur für einen Hund

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Nordrhein-Westfalen

Hundehaftpflicht
In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht für gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (mindestens 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für sonstige Schäden). Für kleine Hunde, die nicht gelistet sind, gibt es keine landesrechtliche Pflicht.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Die vier Rassen nach § 3 Abs. 2 und ihre Kreuzungen sind gefährliche Hunde. Im Zweifel muss der Halter nachweisen, dass keine Kreuzung vorliegt. Für die zehn Rassen nach § 10 Abs. 1 und ihre Kreuzungen gelten fast dieselben Pflichten, aber ohne den Nachweis eines besonderen Interesses. Außerdem stellt die Behörde nach Begutachtung durch den amtlichen Tierarzt im Einzelfall fest, dass ein Hund gefährlich ist, etwa nach einem Biss (§ 3 Abs. 3).
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Alle Hunde sind an der Leine zu führen in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen mit vergleichbarem Publikumsverkehr, in umfriedeten öffentlichen Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen (außer ausgewiesenen Hundeauslaufbereichen), bei Versammlungen, Volksfesten und Veranstaltungen sowie in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten (§ 2 Abs. 2 LHundG). Große Hunde sind innerorts auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen anzuleinen (§ 11 Abs. 6). Im Wald dürfen Hunde außerhalb von Wegen nur angeleint mitgeführt werden. Ausgenommen sind Jagdhunde bei der Jagd und Polizeihunde (§ 2 Abs. 3 LFoG). Weitere Regeln treffen die Gemeinden per ordnungsbehördlicher Verordnung. Brut- und Setzzeit: Keine landesweite Leinenpflicht für die freie Landschaft. Nur in Europäischen Vogelschutzgebieten ist es vom 1. März bis 31. Juli verboten, Hunde unangeleint zu lassen, bezogen auf die im Schutzzweck genannten Vogelarten (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 LNatSchG NRW). Das Land ruft in Pressemitteilungen nur dazu auf, Hunde in dieser Zeit anzuleinen.
Sachkunde
Für kleine Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen großen Hund hält, muss die Haltung der Behörde anzeigen und seine Sachkunde nachweisen (§ 11 Abs. 1 und 2). Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen ist die Sachkundebescheinigung Teil der Erlaubnis. Bei großen Hunden kann die Sachkundebescheinigung auch von anerkannten Sachverständigen oder von den Tierärztekammern benannten Tierärzten kommen (§ 11 Abs. 3).
Rechtsgrundlage
Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz, LHundG NRW), Fassung vom 27. September 2016 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Nordrhein-Westfalen

Lennestadt im Vergleich

Lennestadt liegt 18 € unter dem Median der 298 erfassten Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen (90 €). In Nordrhein-Westfalen teilt sich Lennestadt Platz 73 von 298 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Lennestadt Platz 357 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Lennestadt–72 €168 €
Kirchhundem 2 km 66 € 180 €
Finnentrop 10 km 72 € 168 €
Attendorn 12 km 60 € 184 €
Schmallenberg 16 km 72 € 180 €
Kreuztal 17 km 84 € 192 €
Median Nordrhein-Westfalen–90 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Lennestadt

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Lennestadt für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Lennestadt 168 € im Jahr: Bei zwei Hunden im Haushalt kostet jeder Hund 84 €.

Gibt es in Lennestadt einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Lennestadt 600 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 72 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Lennestadt anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Lennestadt innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Lennestadt befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Lennestadt gilt: Hunde aus dem Tierheim Olpe: 1 Jahr befreit.

Wann ist die Hundesteuer in Lennestadt fällig?

Die Hundesteuersatzung von Lennestadt nennt als Fälligkeit: jährlich zum 01.07. oder in vier Raten zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. (laut Bescheid).

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Stadt Lennestadt vom 08.11.2000 in der Fassung der ab 01.01.2013 geltenden 3. Nachtragssatzung vom 13.07.2012 (Ortsrecht 2.11, exportiert 20.07.2022)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
13. Juli 2012
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

Verbindlich ist allein die Satzung der Gemeinde. Einen Fehler gefunden? Fehler melden