Hundesteuer Lennestadt 2026
Stand: Satzung vom 13. Juli 2012, geprüft am 13. Oktober 2026
In Lennestadt richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 72 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 84 €, zusammen 168 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 96 €. Für einen gefährlichen Hund werden 600 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2013.
Steuersätze in Lennestadt
| Hunde im Haushalt | je Hund | zusammen |
|---|---|---|
| 1 Hund | 72 € | 72 € |
| 2 Hunde | 84 € | 168 € |
| 3 oder mehr Hunde | 96 € | 288 € (bei 3) |
| Gefährlicher Hund | 600 € |
Wichtig: In Lennestadt gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 2 der Satzung (u. a. auf Angriffslust gezüchtete, bissige oder ausgebildete Hunde sowie Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu und Kreuzungen): 600 € für einen Hund, 800 € je Hund bei zwei oder mehr
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Lennestadt?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 72 € | 720 € |
| 2 Hunde | 168 € | 1.680 € |
| 3 Hunde | 288 € | 2.880 € |
| 1 gefährlicher Hund | 600 € | 6.000 € |
In Lennestadt zahlt jeder Hund den Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt. Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Lennestadt: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Lennestadt an. Hund in Lennestadt anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
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- Hundehaftpflicht. In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht für gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (mindestens 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für sonstige Schäden). Für kleine Hunde, die nicht gelistet sind, gibt es keine landesrechtliche Pflicht.
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- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Nordrhein-Westfalen: Nur für große Hunde (ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Mikrochip und Haftpflichtversicherung. Für kleine Hunde gilt das nicht.
- Befreiungen prüfen.
Hund aus dem Tierheim? In Lennestadt gilt:
- Hunde aus dem Tierheim Olpe: 1 Jahr befreit
- Steuer bezahlen. Ein einzelner Hund kostet 72 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 01.07. oder in vier Raten zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. (laut Bescheid).
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Lennestadt abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Lennestadt aufhalten, für bereits anderswo versteuerte Hunde
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
- Nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Gebrauchshunde zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden
- Hunde von bestätigten Jagdaufsehern in der für Forst-, Feld- oder Jagdschutz benötigten Anzahl
- Hunde mit VDH-Zertifikat (Hundeführerschein): 1 Jahr befreit
- Hunde aus dem Tierheim Olpe: 1 Jahr befreit
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde zur Bewachung von Gebäuden mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude
- 50 % für Melde- oder Sanitätshunde, die Hilfsorganisationen (THW, DRK o. ä.) zur Verfügung stehen
- 75 % (Steuer ein Viertel) für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 400 m vom bebauten Ortsteil
- 75 % Senkung für Empfänger von Leistungen nach SGB II und XII, nur für einen Hund
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Nordrhein-Westfalen
- Hundehaftpflicht
- In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht für gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (mindestens 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für sonstige Schäden). Für kleine Hunde, die nicht gelistet sind, gibt es keine landesrechtliche Pflicht.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Die vier Rassen nach § 3 Abs. 2 und ihre Kreuzungen sind gefährliche Hunde. Im Zweifel muss der Halter nachweisen, dass keine Kreuzung vorliegt. Für die zehn Rassen nach § 10 Abs. 1 und ihre Kreuzungen gelten fast dieselben Pflichten, aber ohne den Nachweis eines besonderen Interesses. Außerdem stellt die Behörde nach Begutachtung durch den amtlichen Tierarzt im Einzelfall fest, dass ein Hund gefährlich ist, etwa nach einem Biss (§ 3 Abs. 3).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Alle Hunde sind an der Leine zu führen in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen mit vergleichbarem Publikumsverkehr, in umfriedeten öffentlichen Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen (außer ausgewiesenen Hundeauslaufbereichen), bei Versammlungen, Volksfesten und Veranstaltungen sowie in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten (§ 2 Abs. 2 LHundG). Große Hunde sind innerorts auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen anzuleinen (§ 11 Abs. 6). Im Wald dürfen Hunde außerhalb von Wegen nur angeleint mitgeführt werden. Ausgenommen sind Jagdhunde bei der Jagd und Polizeihunde (§ 2 Abs. 3 LFoG). Weitere Regeln treffen die Gemeinden per ordnungsbehördlicher Verordnung. Brut- und Setzzeit: Keine landesweite Leinenpflicht für die freie Landschaft. Nur in Europäischen Vogelschutzgebieten ist es vom 1. März bis 31. Juli verboten, Hunde unangeleint zu lassen, bezogen auf die im Schutzzweck genannten Vogelarten (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 LNatSchG NRW). Das Land ruft in Pressemitteilungen nur dazu auf, Hunde in dieser Zeit anzuleinen.
- Sachkunde
- Für kleine Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen großen Hund hält, muss die Haltung der Behörde anzeigen und seine Sachkunde nachweisen (§ 11 Abs. 1 und 2). Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen ist die Sachkundebescheinigung Teil der Erlaubnis. Bei großen Hunden kann die Sachkundebescheinigung auch von anerkannten Sachverständigen oder von den Tierärztekammern benannten Tierärzten kommen (§ 11 Abs. 3).
- Rechtsgrundlage
- Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz, LHundG NRW), Fassung vom 27. September 2016 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Lennestadt im Vergleich
Lennestadt liegt 18 € unter dem Median der 298 erfassten Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen (90 €). In Nordrhein-Westfalen teilt sich Lennestadt Platz 73 von 298 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Lennestadt Platz 357 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Lennestadt | – | 72 € | 168 € |
| Kirchhundem | 2 km | 66 € | 180 € |
| Finnentrop | 10 km | 72 € | 168 € |
| Attendorn | 12 km | 60 € | 184 € |
| Schmallenberg | 16 km | 72 € | 180 € |
| Kreuztal | 17 km | 84 € | 192 € |
| Median Nordrhein-Westfalen | – | 90 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Lennestadt
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Lennestadt für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Lennestadt 168 € im Jahr: Bei zwei Hunden im Haushalt kostet jeder Hund 84 €.
Gibt es in Lennestadt einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Lennestadt 600 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 72 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Lennestadt anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Lennestadt innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Sind Hunde aus dem Tierheim in Lennestadt befreit?
Ja, nach der Hundesteuersatzung von Lennestadt gilt: Hunde aus dem Tierheim Olpe: 1 Jahr befreit.
Wann ist die Hundesteuer in Lennestadt fällig?
Die Hundesteuersatzung von Lennestadt nennt als Fälligkeit: jährlich zum 01.07. oder in vier Raten zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. (laut Bescheid).
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Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Stadt Lennestadt vom 08.11.2000 in der Fassung der ab 01.01.2013 geltenden 3. Nachtragssatzung vom 13.07.2012 (Ortsrecht 2.11, exportiert 20.07.2022)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 13. Juli 2012
- Zuletzt geprüft
- 13. Oktober 2026
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