Hundesteuer Bad Driburg 2026

In Bad Driburg richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 60 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 72 €, zusammen 144 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 84 €. Für einen gefährlichen Hund werden 441,60 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. November 2011.

Ein Hund60 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen144 €pro Jahr
Gefährlicher Hund441,60 €pro Jahr

Steuersätze in Bad Driburg

Hundesteuer pro Jahr, gestaffelt nach Zahl der Hunde im Haushalt, gültig ab 1. November 2011
Hunde im Haushaltje Hundzusammen
1 Hund60 €60 €
2 Hunde72 €144 €
3 oder mehr Hunde84 €252 € (bei 3)
Gefährlicher Hund441,60 €

Wichtig: In Bad Driburg gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 2 der Satzung (u. a. American Staffordshire Terrier, Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Mastino Napolitano, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Fila Brasileiro und Kreuzungen sowie Hunde mit Beißvorfall oder Schutzhundausbildung); gestaffelt 441,60 € (1 Hund), 539,40 € je Hund (2 Hunde), 637,80 € je Hund (3 oder mehr); keine Befreiung oder Ermäßigung

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Bad Driburg?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 60 € 600 €
2 Hunde 144 € 1.440 €
3 Hunde 252 € 2.520 €
1 gefährlicher Hund 441,60 € 4.416 €

In Bad Driburg zahlt jeder Hund den Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt. Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Bad Driburg: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Bad Driburg an.
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

    Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige

  3. Hundehaftpflicht. In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht für gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (mindestens 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für sonstige Schäden). Für kleine Hunde, die nicht gelistet sind, gibt es keine landesrechtliche Pflicht.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Nordrhein-Westfalen: Nur für große Hunde (ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Mikrochip und Haftpflichtversicherung. Für kleine Hunde gilt das nicht.
  5. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Bad Driburg
  6. Steuer bezahlen. Ein einzelner Hund kostet 60 € im Jahr. Fällig: erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids, dann am 1. Juli als Jahresbetrag.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Personen mit Aufenthalt bis zu zwei Monaten in der Stadt für bereits anderswo versteuerte Hunde
  • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
  • Nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Hunde an Bord von im Schifffahrtsregister eingetragenen Binnenschiffen
  • Gebrauchshunde ausschließlich zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde zur Bewachung von Gebäuden mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude
  • 50 % für geprüfte Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde
  • 75 % (Steuer ein Viertel) für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 400 m vom bebauten Ortsteil
  • 50 % für einen Hund bei Empfängern von Leistungen zum Lebensunterhalt und einkommensmäßig Gleichstehenden

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Nordrhein-Westfalen

Hundehaftpflicht
In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht für gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (mindestens 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für sonstige Schäden). Für kleine Hunde, die nicht gelistet sind, gibt es keine landesrechtliche Pflicht.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Die vier Rassen nach § 3 Abs. 2 und ihre Kreuzungen sind gefährliche Hunde. Im Zweifel muss der Halter nachweisen, dass keine Kreuzung vorliegt. Für die zehn Rassen nach § 10 Abs. 1 und ihre Kreuzungen gelten fast dieselben Pflichten, aber ohne den Nachweis eines besonderen Interesses. Außerdem stellt die Behörde nach Begutachtung durch den amtlichen Tierarzt im Einzelfall fest, dass ein Hund gefährlich ist, etwa nach einem Biss (§ 3 Abs. 3).
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Alle Hunde sind an der Leine zu führen in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen mit vergleichbarem Publikumsverkehr, in umfriedeten öffentlichen Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen (außer ausgewiesenen Hundeauslaufbereichen), bei Versammlungen, Volksfesten und Veranstaltungen sowie in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten (§ 2 Abs. 2 LHundG). Große Hunde sind innerorts auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen anzuleinen (§ 11 Abs. 6). Im Wald dürfen Hunde außerhalb von Wegen nur angeleint mitgeführt werden. Ausgenommen sind Jagdhunde bei der Jagd und Polizeihunde (§ 2 Abs. 3 LFoG). Weitere Regeln treffen die Gemeinden per ordnungsbehördlicher Verordnung. Brut- und Setzzeit: Keine landesweite Leinenpflicht für die freie Landschaft. Nur in Europäischen Vogelschutzgebieten ist es vom 1. März bis 31. Juli verboten, Hunde unangeleint zu lassen, bezogen auf die im Schutzzweck genannten Vogelarten (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 LNatSchG NRW). Das Land ruft in Pressemitteilungen nur dazu auf, Hunde in dieser Zeit anzuleinen.
Sachkunde
Für kleine Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen großen Hund hält, muss die Haltung der Behörde anzeigen und seine Sachkunde nachweisen (§ 11 Abs. 1 und 2). Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen ist die Sachkundebescheinigung Teil der Erlaubnis. Bei großen Hunden kann die Sachkundebescheinigung auch von anerkannten Sachverständigen oder von den Tierärztekammern benannten Tierärzten kommen (§ 11 Abs. 3).
Rechtsgrundlage
Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz, LHundG NRW), Fassung vom 27. September 2016 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Nordrhein-Westfalen

Bad Driburg im Vergleich

Bad Driburg liegt 30 € unter dem Median der 298 erfassten Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen (90 €). In Nordrhein-Westfalen teilt sich Bad Driburg Platz 29 von 298 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Bad Driburg Platz 163 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Bad Driburg–60 €144 €
Bad Lippspringe 15 km 72 € 168 €
Paderborn 18 km 72 € 180 €
Borgentreich 24 km 75 € 200 €
Detmold 24 km 97 € 216 €
Höxter 25 km 87 € 228 €
Median Nordrhein-Westfalen–90 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Bad Driburg

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Bad Driburg für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Bad Driburg 144 € im Jahr: Bei zwei Hunden im Haushalt kostet jeder Hund 72 €.

Gibt es in Bad Driburg einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Bad Driburg 441,60 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 60 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Bad Driburg anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Bad Driburg innerhalb von 2 Wochen anmelden.

Wann ist die Hundesteuer in Bad Driburg fällig?

Die Hundesteuersatzung von Bad Driburg nennt als Fälligkeit: erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids, dann am 1. Juli als Jahresbetrag.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Stadt Bad Driburg vom 11.10.2001 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 20.10.2011
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
20. Oktober 2011
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

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