Hundesteuer Bad Tölz 2026
Stand: Satzung vom 25. November 2020, geprüft am 13. Oktober 2026
In Bad Tölz kostet der erste Hund 60 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 150 €. Für einen gefährlichen Hund werden 600 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2021.
Wer mit seinem Hund freiwillig den Hundeführerschein besteht, zahlt im Folgejahr keine Hundesteuer für diesen Hund.
Steuersätze in Bad Tölz
| Erster Hund | 60 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 150 € |
| Jeder weitere Hund | 240 € |
| Gefährlicher Hund | 600 € |
Als gefährlich gilt: Kampfhunde nach § 5 Abs. 2 der Satzung: alle in § 1 der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit genannten Rassen und Gruppen sowie Kreuzungen; 600 € je Kampfhund, sie zählen als erste Hunde
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Bad Tölz?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 60 € | 600 € |
| 2 Hunde | 210 € | 2.100 € |
| 3 Hunde | 450 € | 4.500 € |
| 1 gefährlicher Hund | 600 € | 6.000 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Bad Tölz: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Monat bei der Stadt Bad Tölz an. Hund in Bad Tölz anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
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- Hundehaftpflicht. In Bayern ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
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- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Bad Tölz
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 60 € im Jahr. Fällig: 1. Mai, frühestens einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Bad Tölz abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde allein zu Erwerbszwecken (z. B. in Tierhandlungen, zur Bewachung gewerblich gehaltener Herden)
- Hunde von DRK, ASB, Malteser, Johanniter und THW, die ausschließlich deren Aufgaben dienen
- Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
- Hunde, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind
- Geprüfte Rettungshunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst
- Hunde, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind
- Hunde mit freiwillig bestandenem Hundeführerschein: für das folgende Jahr befreit (nicht für Kampfhunde)
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde in Einöden (Wohngebäude mehr als 500 m Luftlinie vom nächsten Wohngebäude)
- 50 % für Jagd- und Forsthunde mit bestandener Brauchbarkeitsprüfung (nur ein Hund)
- Hunde aus dem Tierheim: Ermäßigung um ein Zwölftel je Monat, längstens für die ersten 12 Monate
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Bayern
- Hundehaftpflicht
- In Bayern ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Für normale Hunde gibt es in Bayern keine gesetzliche Haftpflichtpflicht. Für Kampfhunde kann die Gemeinde die Erlaubnis von einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen (Art. 37 Abs. 2 LStVG). Laut Vollzugsbekanntmachung soll das regelmäßig geschehen, mit mindestens 1 Mio. Euro für Personenschäden und 0,25 Mio. Euro für Sachschäden.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler. Bei Hunden der Kategorie 1 und ihren Kreuzungen wird die Eigenschaft als Kampfhund stets vermutet. Bei Kategorie 2 gilt die Vermutung, bis der Halter mit einem Gutachten (Wesenstest) nachweist, dass der einzelne Hund nicht gesteigert aggressiv ist; dann stellt die Gemeinde ein Negativzeugnis aus. Jeder Hund kann außerdem im Einzelfall wegen einer Ausbildung auf gesteigerte Aggressivität als Kampfhund gelten.
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Gemeinden können per Verordnung das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden in öffentlichen Anlagen und auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen einschränken (Art. 18 Abs. 1 LStVG). Sie können auch Anordnungen im Einzelfall treffen. Kampfhunde müssen nach der Erlaubnis meist außerhalb des eigenen Grundstücks an die Leine. Eine landesweite Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit gibt es nicht. Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen während der Nutzzeit nur auf vorhandenen Wegen betreten werden (Art. 30 Abs. 1 BayNatSchG). Die untere oder höhere Naturschutzbehörde kann das Betretungsrecht beschränken, zum Beispiel mit einer Anleinpflicht in Wiesenbrütergebieten zur Brutzeit (Art. 31 Abs. 1 BayNatSchG). Schutzgebietsverordnungen können Leinenzwang vorschreiben. Es ist verboten, wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen (§ 39 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG). Besteht die Gefahr, dass ein frei laufender Hund besonders geschützten Arten nachstellt, muss er an die Leine (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG).
- Sachkunde
- Für normale Hunde verlangt Bayern weder Hundeführerschein noch Sachkundenachweis. Nur bei Kampfhunden der Kategorie 2 prüft der Sachverständige im Wesenstest auch die Sachkunde des Halters. Bei einer Kampfhund-Erlaubnis kann die Gemeinde ein Gutachten zur Eignung des Halters verlangen. Wer Hunde auf gesteigerte Aggressivität ausbildet, braucht eine Erlaubnis der Kreisverwaltungsbehörde und muss dafür die erforderliche Sachkunde besitzen (Art. 37a Abs. 2 LStVG).
- Rechtsgrundlage
- Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG), Art. 18, 37 und 37a, mit der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit, Fassung vom 17. Dezember 2024 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Bad Tölz im Vergleich
Bad Tölz entspricht genau dem Median der 97 erfassten Städte und Gemeinden in Bayern (60 €). In Bayern teilt sich Bad Tölz Platz 32 von 97 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Bad Tölz Platz 163 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Bad Tölz | – | 60 € | 210 € |
| Geretsried | 12 km | 60 € | 140 € |
| Penzberg | 14 km | 100 € | 300 € |
| Wolfratshausen | 20 km | 80 € | 200 € |
| Starnberg | 31 km | 100 € | 200 € |
| Unterhaching | 34 km | 60 € | 140 € |
| Median Bayern | – | 60 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Bad Tölz
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Bad Tölz für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Bad Tölz 210 € im Jahr: 60 € für den ersten und 150 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Bad Tölz einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Bad Tölz 600 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 60 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Bad Tölz anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Bad Tölz innerhalb von 1 Monat anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Bad Tölz fällig?
Die Hundesteuersatzung von Bad Tölz nennt als Fälligkeit: 1. Mai, frühestens einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids.
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Quelle
- Dokument
- Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) der Stadt Bad Tölz vom 25.11.2020, in Kraft 01.01.2021
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 25. November 2020
- Zuletzt geprüft
- 13. Oktober 2026
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