Hundesteuer Bergneustadt 2026

In Bergneustadt richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 100 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 122 €, zusammen 244 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 147 €. Für einen gefährlichen Hund werden 680 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.

Seit 1. Januar 2026 zahlen Halter eines Hundes 100 €, bei zwei Hunden 122 € je Hund und ab drei Hunden 147 € je Hund.

Ein Hund100 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen244 €pro Jahr
Gefährlicher Hund680 €pro Jahr

Steuersätze in Bergneustadt

Hundesteuer pro Jahr, gestaffelt nach Zahl der Hunde im Haushalt, gültig ab 1. Januar 2026
Hunde im Haushaltje Hundzusammen
1 Hund100 €100 €
2 Hunde122 €244 €
3 oder mehr Hunde147 €441 € (bei 3)
Gefährlicher Hund680 €

Wichtig: In Bergneustadt gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 3 Abs. 2 und 3 LHundG NRW (Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und Kreuzungen) sowie Hunde bestimmter Rassen nach § 10 Abs. 1 LHundG NRW (u. a. Rottweiler, Mastiff, Dogo Argentino); 680 € bei einem, 860 € je Hund bei zwei, 980 € je Hund bei drei oder mehr solchen Hunden; Hunde bestimmter Rassen können nach erfolgreicher Verhaltensprüfung zum Normalsatz veranlagt werden

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Bergneustadt?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 100 € 1.000 €
2 Hunde 244 € 2.440 €
3 Hunde 441 € 4.410 €
1 gefährlicher Hund 680 € 6.800 €

In Bergneustadt zahlt jeder Hund den Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt. Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Bergneustadt: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Bergneustadt an. Hund in Bergneustadt anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

    Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige

  3. Hundehaftpflicht. In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht für gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (mindestens 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für sonstige Schäden). Für kleine Hunde, die nicht gelistet sind, gibt es keine landesrechtliche Pflicht.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Nordrhein-Westfalen: Nur für große Hunde (ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Mikrochip und Haftpflichtversicherung. Für kleine Hunde gilt das nicht.
  5. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Bergneustadt
  6. Steuer bezahlen. Ein einzelner Hund kostet 100 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November (je ein Viertel).
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Bergneustadt abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Verlauf der Hundesteuer in Bergneustadt

Sätze pro Jahr, neueste zuerst. Hervorgehoben: derzeit gültig. Die Zahlen in Klammern verweisen auf die Quellen unter der Tabelle.
Zeitraum Ein Hund je Hund bei 2 Gefähr­licher Hund
seit 1.1.2026[1] 100 € 122 € 680 €
1.1.2019 bis 31.12.2025[2] 96 € 120 € –
  1. Hundesteuersatzung der Stadt Bergneustadt vom 17.10.2018, Lesefassung Stand 01.01.2026 (2. Nachtrag vom 08.10.2025)
  2. Stadt Bergneustadt, Hundesteuer (Stand Januar 2019)

„–“: kein Betrag bekannt oder kein gesonderter Satz.

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Bergneustadt aufhalten und anderswo versteuert sind
  • Hunde, die ausschließlich dem Schutz oder der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen BL, TBl, aG, GL oder H)
  • Nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Hunde an Bord von im Schifffahrtsregister eingetragenen Binnenschiffen
  • Gebrauchshunde ausschließlich zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
  • 50 % für brauchbare Jagdhunde von Jagdscheininhabern, höchstens zwei Hunde
  • 50 % für geprüfte Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde
  • 75 % (Steuer ein Viertel) für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 400 m vom bebauten Ortsteil
  • 75 % Ermäßigung für Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung (SGB XII) oder Bürgergeld (SGB II) und einkommensmäßig Gleichstehende, nur für einen Hund

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Nordrhein-Westfalen

Hundehaftpflicht
In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht für gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (mindestens 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für sonstige Schäden). Für kleine Hunde, die nicht gelistet sind, gibt es keine landesrechtliche Pflicht.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Die vier Rassen nach § 3 Abs. 2 und ihre Kreuzungen sind gefährliche Hunde. Im Zweifel muss der Halter nachweisen, dass keine Kreuzung vorliegt. Für die zehn Rassen nach § 10 Abs. 1 und ihre Kreuzungen gelten fast dieselben Pflichten, aber ohne den Nachweis eines besonderen Interesses. Außerdem stellt die Behörde nach Begutachtung durch den amtlichen Tierarzt im Einzelfall fest, dass ein Hund gefährlich ist, etwa nach einem Biss (§ 3 Abs. 3).
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Alle Hunde sind an der Leine zu führen in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen mit vergleichbarem Publikumsverkehr, in umfriedeten öffentlichen Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen (außer ausgewiesenen Hundeauslaufbereichen), bei Versammlungen, Volksfesten und Veranstaltungen sowie in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten (§ 2 Abs. 2 LHundG). Große Hunde sind innerorts auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen anzuleinen (§ 11 Abs. 6). Im Wald dürfen Hunde außerhalb von Wegen nur angeleint mitgeführt werden. Ausgenommen sind Jagdhunde bei der Jagd und Polizeihunde (§ 2 Abs. 3 LFoG). Weitere Regeln treffen die Gemeinden per ordnungsbehördlicher Verordnung. Brut- und Setzzeit: Keine landesweite Leinenpflicht für die freie Landschaft. Nur in Europäischen Vogelschutzgebieten ist es vom 1. März bis 31. Juli verboten, Hunde unangeleint zu lassen, bezogen auf die im Schutzzweck genannten Vogelarten (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 LNatSchG NRW). Das Land ruft in Pressemitteilungen nur dazu auf, Hunde in dieser Zeit anzuleinen.
Sachkunde
Für kleine Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen großen Hund hält, muss die Haltung der Behörde anzeigen und seine Sachkunde nachweisen (§ 11 Abs. 1 und 2). Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen ist die Sachkundebescheinigung Teil der Erlaubnis. Bei großen Hunden kann die Sachkundebescheinigung auch von anerkannten Sachverständigen oder von den Tierärztekammern benannten Tierärzten kommen (§ 11 Abs. 3).
Rechtsgrundlage
Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz, LHundG NRW), Fassung vom 27. September 2016 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Nordrhein-Westfalen

Bergneustadt im Vergleich

Bergneustadt liegt 10 € über dem Median der 298 erfassten Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen (90 €). In Nordrhein-Westfalen teilt sich Bergneustadt Platz 198 von 298 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Bergneustadt Platz 747 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Bergneustadt–100 €244 €
Gummersbach 6 km 96 € 252 €
Meinerzhagen 10 km 72 € 168 €
Wiehl 11 km 99 € 264 €
Marienheide 11 km 86 € 206 €
Kierspe 14 km 72 € 168 €
Median Nordrhein-Westfalen–90 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Bergneustadt

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Bergneustadt für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Bergneustadt 244 € im Jahr: Bei zwei Hunden im Haushalt kostet jeder Hund 122 €.

Gibt es in Bergneustadt einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Bergneustadt 680 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 100 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Bergneustadt anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Bergneustadt innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Bergneustadt fällig?

Die Hundesteuersatzung von Bergneustadt nennt als Fälligkeit: vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November (je ein Viertel).

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Stadt Bergneustadt vom 17.10.2018, Lesefassung Stand 01.01.2026 (2. Nachtrag vom 08.10.2025)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
8. Oktober 2025
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

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