Hundesteuer Marienheide 2026
Stand: Satzung vom 6. Dezember 2023, geprüft am 13. Oktober 2026
In Marienheide richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 86 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 103 €, zusammen 206 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 120 €. Für einen gefährlichen Hund werden 688 € fällig.
Steuersätze in Marienheide
| Hunde im Haushalt | je Hund | zusammen |
|---|---|---|
| 1 Hund | 86 € | 86 € |
| 2 Hunde | 103 € | 206 € |
| 3 oder mehr Hunde | 120 € | 360 € (bei 3) |
| Gefährlicher Hund | 688 € |
Wichtig: In Marienheide gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen nach § 2 Abs. 2 und 3 der Satzung (§§ 3 und 10 LHundG NRW, u. a. Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Rottweiler, Tosa Inu und Kreuzungen): 688 € für einen Hund, 860 € je Hund bei zwei oder mehr; bei Rassen nach § 10 LHundG Rückstufung auf den Normalsatz nach bestandener Verhaltensprüfung möglich
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Marienheide?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 86 € | 860 € |
| 2 Hunde | 206 € | 2.060 € |
| 3 Hunde | 360 € | 3.600 € |
| 1 gefährlicher Hund | 688 € | 6.880 € |
In Marienheide zahlt jeder Hund den Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt. Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Marienheide: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Gemeinde Marienheide an.
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
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- Hundehaftpflicht. In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht für gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (mindestens 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für sonstige Schäden). Für kleine Hunde, die nicht gelistet sind, gibt es keine landesrechtliche Pflicht.
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- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Nordrhein-Westfalen: Nur für große Hunde (ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Mikrochip und Haftpflichtversicherung. Für kleine Hunde gilt das nicht.
- Befreiungen prüfen.
Hund aus dem Tierheim? In Marienheide gilt:
- Hunde aus einer anerkannten gemeinnützigen Tierschutzeinrichtung im Oberbergischen Kreis: 24 Monate befreit, auf Antrag
- Steuer bezahlen. Ein einzelner Hund kostet 86 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. mit einem Viertel des Jahresbetrags.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Gemeinde ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Marienheide aufhalten, für bereits anderswo versteuerte Hunde
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG, GL oder H), auf Antrag
- Jagdhunde von Jagdausübungsberechtigten mit Jagdschein, die in Marienheide jagen, höchstens zwei Hunde, auf Antrag
- Ausgebildete Assistenzhunde nach §§ 12e bis 12g BGG, auf Antrag
- Nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Hunde an Bord von im Schifffahrtsregister eingetragenen Binnenschiffen, auf Antrag
- Gebrauchshunde ausschließlich zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden, auf Antrag
- Hunde aus einer anerkannten gemeinnützigen Tierschutzeinrichtung im Oberbergischen Kreis: 24 Monate befreit, auf Antrag
- Hunde von Haltern, die nach § 24 Aufenthaltsgesetz registriert sind und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen, auf Antrag
- 50 % für geprüfte Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde, auf Antrag
- 75 % (Steuer ein Viertel) für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 400 m vom bebauten Ortsteil entfernt, auf Antrag
- 75 % (Steuer ein Viertel) für Empfänger von Leistungen nach SGB II und SGB XII und einkommensmäßig Gleichstehende, nur für einen Hund, auf Antrag
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Nordrhein-Westfalen
- Hundehaftpflicht
- In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht für gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (mindestens 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für sonstige Schäden). Für kleine Hunde, die nicht gelistet sind, gibt es keine landesrechtliche Pflicht.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Die vier Rassen nach § 3 Abs. 2 und ihre Kreuzungen sind gefährliche Hunde. Im Zweifel muss der Halter nachweisen, dass keine Kreuzung vorliegt. Für die zehn Rassen nach § 10 Abs. 1 und ihre Kreuzungen gelten fast dieselben Pflichten, aber ohne den Nachweis eines besonderen Interesses. Außerdem stellt die Behörde nach Begutachtung durch den amtlichen Tierarzt im Einzelfall fest, dass ein Hund gefährlich ist, etwa nach einem Biss (§ 3 Abs. 3).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Alle Hunde sind an der Leine zu führen in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen mit vergleichbarem Publikumsverkehr, in umfriedeten öffentlichen Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen (außer ausgewiesenen Hundeauslaufbereichen), bei Versammlungen, Volksfesten und Veranstaltungen sowie in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten (§ 2 Abs. 2 LHundG). Große Hunde sind innerorts auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen anzuleinen (§ 11 Abs. 6). Im Wald dürfen Hunde außerhalb von Wegen nur angeleint mitgeführt werden. Ausgenommen sind Jagdhunde bei der Jagd und Polizeihunde (§ 2 Abs. 3 LFoG). Weitere Regeln treffen die Gemeinden per ordnungsbehördlicher Verordnung. Brut- und Setzzeit: Keine landesweite Leinenpflicht für die freie Landschaft. Nur in Europäischen Vogelschutzgebieten ist es vom 1. März bis 31. Juli verboten, Hunde unangeleint zu lassen, bezogen auf die im Schutzzweck genannten Vogelarten (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 LNatSchG NRW). Das Land ruft in Pressemitteilungen nur dazu auf, Hunde in dieser Zeit anzuleinen.
- Sachkunde
- Für kleine Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen großen Hund hält, muss die Haltung der Behörde anzeigen und seine Sachkunde nachweisen (§ 11 Abs. 1 und 2). Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen ist die Sachkundebescheinigung Teil der Erlaubnis. Bei großen Hunden kann die Sachkundebescheinigung auch von anerkannten Sachverständigen oder von den Tierärztekammern benannten Tierärzten kommen (§ 11 Abs. 3).
- Rechtsgrundlage
- Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz, LHundG NRW), Fassung vom 27. September 2016 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Marienheide im Vergleich
Marienheide liegt 4 € unter dem Median der 298 erfassten Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen (90 €). In Nordrhein-Westfalen teilt sich Marienheide Platz 138 von 298 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Marienheide Platz 581 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Marienheide | – | 86 € | 206 € |
| Gummersbach | 7 km | 96 € | 252 € |
| Kierspe | 7 km | 72 € | 168 € |
| Meinerzhagen | 8 km | 72 € | 168 € |
| Wipperfürth | 10 km | 90 € | 240 € |
| Bergneustadt | 11 km | 100 € | 244 € |
| Median Nordrhein-Westfalen | – | 90 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Marienheide
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Marienheide für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Marienheide 206 € im Jahr: Bei zwei Hunden im Haushalt kostet jeder Hund 103 €.
Gibt es in Marienheide einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Marienheide 688 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 86 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Marienheide anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Marienheide innerhalb von 2 Wochen anmelden.
Sind Hunde aus dem Tierheim in Marienheide befreit?
Ja, nach der Hundesteuersatzung von Marienheide gilt: Hunde aus einer anerkannten gemeinnützigen Tierschutzeinrichtung im Oberbergischen Kreis: 24 Monate befreit, auf Antrag.
Wann ist die Hundesteuer in Marienheide fällig?
Die Hundesteuersatzung von Marienheide nennt als Fälligkeit: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. mit einem Viertel des Jahresbetrags.
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Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Gemeinde Marienheide vom 09.12.1997 in der Fassung des VI. Nachtrages vom 06.12.2023
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 6. Dezember 2023
- Zuletzt geprüft
- 13. Oktober 2026
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